
Zwei Jahre und sieben Monate Sperre! So lautet das Urteil des Sportgerichts des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) gegen einen Spieler des Türkiyemspor SV-12 Schweinfurt. Der Akteur hatte nach Abpfiff der Partie bei der SG Schleerieth in der Fußball-Kreisliga Schweinfurt 1 am 17. März 2024 einen am Boden liegenden Schleeriether Anhänger heftig gegen den Oberkörper getreten.
Viele werden sich noch erinnern an das Skandalspiel vor etwas mehr als einem halben Jahr. Die Begegnung hatte danach über mehrere Wochen die Gemüter in der Fußball-Region Schweinfurt erhitzt, nachdem es nach Spielende neben und auf dem Spielfeld zu tumultartigen Szenen und teils heftigen Auseinandersetzungen zwischen Spielern und Fans beider Vereine gekommen war.
Daraufhin wurde der Bayerische Fußball-Verband eingeschaltet – und tätig. Der nun verurteilte Spieler war bereits zwei Tage nach dem Spiel vom BFV vorläufig gesperrt worden. Die Angelegenheit war Sache des obersten Verbandssportgerichts geworden, da die Höchststrafe von einer Sperre bis maximal drei Jahren oder einem Ausschluss im Raum gestanden hatte und diese nicht vom Bezirks- oder Kreis-Sportgericht verhängt werden kann.
Die zuvor höchste vom unterfränkischen BFV-Sportgericht ausgesprochene Strafe liegt bereits einige Jahre zurück. Ein Spieler, der einen Schiedsrichter absichtlich von hinten in den Rücken getreten und ihn zudem heftig beleidigt hatte, war damals für eineinhalb Jahre gesperrt worden.
Fast drei Jahre Sperre sowie Geldstrafe
Mit der Höchststrafe wurde der Türkiyemspor-Spieler bei der Verhandlung vor knapp vier Wochen, die in der Unterfranken-Geschäftsstelle des BFV in Würzburg stattfand, letztlich aber dann nicht belegt. Der Mann ist rückdatiert vom 19. März 2024 bis einschließlich des 18. Oktobers 2026 für alle Wettbewerbsformen gesperrt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro ausgesprochen. Im Jahr 2026 muss der Spieler beim Verband außerdem eine Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Kurs nachweisen.
Für den Spieler sprach in der Urteilsfindung, dass er sich bei der Verhandlung absolut geständig zeigte, sein Verhalten bedauerte und sich während der mündlichen Verhandlung, wie schon davor, direkt beim Geschädigten entschuldigte. Der Verurteilte hatte auch bereits vor der Verhandlung freiwillig an einem Anti-Aggressions-Training teilgenommen und dem Opfer Schmerzensgeld angenboten. Die Verurteilung erfolgte nach Paragraph 67 der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV als "Tätlichkeit im besonders schweren Fall". Das Urteil ist rechtskräftig.
"Er liebt den Fußball über alles"
Beim Verein Türkiyemspor SV-12, der mittlerweile mit seiner ersten Mannschaft in der Bezirksliga Ost spielt, trägt man das Urteil mit Fassung. Freilich wird die Tat verurteilt. Die Strafhöhe sei aber höher ausgefallen als gedacht. "Wir haben damit gerechnet, dass er noch für den Rest der Saison gesperrt wird", erklärt Ümit Deniz aus der Vereinsvorstandschaft. Das Urteil sei in der Höhe wohl auch zustande gekommen, weil der Spieler Wiederholungstäter ist, vermutet Deniz.
Bereits in der Vorbereitung der vergangenen Saison hatte sich der nun verurteilte Spieler eine Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler geleistet. "Aber er tut mir sehr leid", sagt der Vorstand. Der Verein stehe weiter hinter seinem Spieler. "Er ist ein junger Kerl, der spielen und seiner Leidenschaft auf dem Platz nachgehen möchte. Er liebt den Fußball über alles." Immerhin sieben Monate seiner Sperre hat er bereits abgesessen.