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Fußball: Kreisliga Schweinfurt 1
Nach dem Skandalspiel zwischen Schleerieth und Türkiyemspor: „Unser Strafmaß ist für die Tat zu gering“
Nach dem heftigen Tritt eines Türkiyemspor-Spielers gegen einen Fan gibt das Kreis-Sportgericht Schweinfurt den Fall nach München. Was dem Täter nun droht.
Das Skandalspiel zwischen der SG Schleerieth und Türkiyemspor SV-12 beschäftigt jetzt sogar das BFV-Verbandssportgericht in München.
Foto: Daniel Peter | Das Skandalspiel zwischen der SG Schleerieth und Türkiyemspor SV-12 beschäftigt jetzt sogar das BFV-Verbandssportgericht in München.
Kai Dunkel
Kai Dunkel
 |  aktualisiert: 10.04.2024 02:47 Uhr

Das Skandal-Spiel der Fußball-Kreisliga Schweinfurt 1 zwischen der SG Schleerieth und Türkiyemspor SV-12 vor rund drei Wochen schlägt weiter hohe Wellen. Denn möglicherweise droht einem der Akteure, die an den tumultartigen und teils gewalttätigen Szenen, die sich nach dem Abpfiff der Partie auf dem Platz abgespielt hatten, beteiligt waren, eine sehr lange Sperre. Konkret geht es um den heftigen Tritt eines Spielers von Türkiyemspor gegen den Oberkörper eines am Boden liegenden Schleeriether Fans. Nach der Sichtung eines Videos mit der entsprechenden Szene, das bereits kurz nach dem Spiel auch in sozialen Medien kursierte, hatte der Bayerische Fußballverband den Spieler zunächst umgehend und bis auf Weiteres gesperrt.

Kreissportgericht kann Sperre von maximal drei Jahren verhängen

Und diese Sperre könnte länger werden, als von einigen gedacht. Denn das Schweinfurter Sportgericht hat den Fall diese Woche an das Verbandsgericht nach München abgegeben. Und zwar, weil ihm das zur Verfügung stehende Strafmaß „als für die Tat zu gering“ erscheint, bestätigt der Vorsitzende des BFV-Kreisportgerichts Schweinfurt, Günther Stottele. Das Kreissportgericht kann eine Sperre von maximal drei Jahren verhängen. Das Verbandsgericht dagegen kann einen Spieler deutlich länger sperren, im Zweifel sogar lebenslang.

Am Donnerstag habe Türkiyemspor vom Kreissportgericht Schweinfurt ein entsprechendes Schreiben bekommen, in dem unter anderem mitgeteilt wird, dass der Spieler auf jeden Fall gesperrt bleibe und der Fall nun eben in München liege. Türkiyemspor hatte zuvor eine Stellungnahme an das Schweinfurter Sportgericht geschickt, in dem es heißt, dass man keine Stellungnahme zum Fall abgeben werde. Vermutlich auch, weil parallel ein strafrechtliches Verfahren läuft.

„Die Frist, sich bei uns zum Fall äußern, ist abgelaufen. Und keine Stellungnahme ist für uns auch eine Stellungnahme“, so Stottele. „Jetzt muss das Ausschussgericht prüfen, ob eine Sperre möglich und angebracht ist.“ Wenn dies nicht der Fall sein sollte, werde der Fall nach Unterfranken zurückverwiesen. „Dann verhandeln wir nochmal“, so Stottele.

 
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