Der Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Rainer Koch, zeigt sich nicht länger konform damit, dass der Ministerrat um Ministerpräsident Markus Söder sich nicht mit dem Thema beschäftigt, ob im Freistaat Amateurfußball mit einer festgelegten Maximalzahl an Zuschauern erlaubt werden kann. Bis Montag läuft eine entsprechende Umfrage bei den Vereinen, ob der BFV dies einklagen soll. Einem Verein dauert das zu lang: dem FC 05 Schweinfurt. Bis Mittwoch wird der Regionalligist einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München einreichen.
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"Wir haben lange genug zugeschaut, es geht um Existenzen", sagt FC-05-Geschäftsführer Markus Wolf. "Die Vereine haben Monat für Monat laufende Kosten, aber kaum oder gar keine Einnahmen." Im Fall der unter Profibedingungen arbeitenden Schweinfurter stehen monatlichen Ausgaben von rund 150000 Euro neben der Null bei den Zuschauereinnahmen auch reduzierte Sponsorenleistungen gegenüber.
BFV hat Verständnis für den Alleingang
Weswegen Koch durchaus Verständnis für den Alleingang hat: „Das Vorgehen zeigt, in welch dramatischer Lage sich die Vereine befinden. Vereine mit semiprofessionellen Strukturen sind besonders betroffen.“ Koch hält den Eilantrag für legitim, keineswegs kontraproduktiv für eine mögliche Verbandsklage („das flankiert unser Vorgehen“), prognostiziert jedoch „nur eine marginale Bedeutung“. Wolf verspricht sich von dem Eilantrag, dass der Ausschluss von Zuschauern bei Amateurspielen in Bayern binnen weniger Tage aufgehoben wird und spätestens beim geplanten Re-Start am Wochenende 19./20. September Zuschauer zugelassen werden - selbstverständlich unter Einhaltung eines Hygienekonzepts.
Dabei geht es um den Wettkampfbetrieb in den Ligen sowie im wegen der Corona-Krise neu geschaffenen Liga-Pokal. Dass davon das Schweinfurter Erstrundenspiel im DFB-Pokal gegen Schalke 04 betroffen sein und dieses dann doch noch im Willy-Sachs-Stadion statt aus Schalke ausgetragen werden könnte, scheint nicht realistisch. Der FC 05 wird ja wegen des logistischen Aufwands für das Hygienekonzept und die Kosten für die Realisierung der TV-Übertragung sein Heimrecht abtreten. Eine absurde Anekdote erzählt Wolf aber zu dieser Partie: Nach Gelsenkirchen dürften die Schweinfurter mit einem Bus fahren, vom Hotel zum Stadion müssten sie den Tross coronabedingt jedoch auf zwei Busse aufteilen.
Wolf beklagt mangelnde Gleichbehandlung
Wolf sieht nicht nur darin "reichlich Willkür. Mir fehlen Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit. Wir sind doch nicht bei 'wünsch dir was'." Damit spielt der 05-Boss gezielt auf die unterschiedliche Auslegung der Corona-Einschränkungen in den einzelnen Bundesländern an. In Baden-Württemberg beispielsweise ist Amateurfußball mit Zuschauern erlaubt, in Leipzig sollen zum Bundesliga-Auftakt am gleichen Wochenende, an dem in Bayern der Ball ohne Zuschauer wieder rollen soll, 8400 Fans im Stadion zugelassen sein. "In den Schwimmbädern, an Badeseen und in Biergärten tummeln sich die Leute, auf den Sportplatz soll Niemand dürfen. Da stimmt doch etwas nicht", begründet Wolf seinen Eilantrag.
Hoffnung, dass er damit auch den gewünschten Erfolg für den bayerischen Amateurfußball erzielt, machen Wolf etliche gekippte Corona-Verordnungen. Jüngste Beispiele: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zu Wochenbeginn das nächtliche Alkoholkonsumverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Zudem entschieden die Richter am Dienstag, dass das zuvor durch die Staatsregierung verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen in Bayern wieder erlaubt ist.
Wo er Recht hat, hat er Recht. Gleiches Recht für alle oder gilt das nicht mehr?