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Korbball
Einspruch zurückgewiesen, Berufung eingelegt: So steht der Fall der lebenslang gesperrten Korbhüterin
Weil sie als zu groß für ihre Position gemessen wurde, wurde Korbhüterin Klara Aschenbrenner lebenslang gesperrt. Dagegen wehren sich die Spielerin und ihr Klub.
Klara Aschenbrenner (Archivbild von Oktober) vom TSV Eßleben wurde als zu groß für eine Korbhüterin gemessen und lebenslang für diese Position gesperrt. Gegen diese Entscheidung setzen sich Spielerin und Verein zur Wehr.
Foto: Jan Waltemathe | Klara Aschenbrenner (Archivbild von Oktober) vom TSV Eßleben wurde als zu groß für eine Korbhüterin gemessen und lebenslang für diese Position gesperrt. Gegen diese Entscheidung setzen sich Spielerin und Verein zur Wehr.
Daniel Rathgeber
 |  aktualisiert: 12.01.2025 02:30 Uhr

Diese Nachricht hatte Mitte Oktober 2024 die Korbball-Szene in Aufregung versetzt. Klara Aschenbrenner, die Stamm-Korbhüterin des Bundesligisten TSV Eßleben und gemeinhin als eine der besten ihres Fachs in Deutschland anerkannt, war bei einer unangekündigten Nachmessung als zu groß gemessen worden.

Weil sie auch die Toleranz, die das Regelwerk hergibt, um einen Millimeter überschritt, wurde sie lebenslang für Einsätze auf ihrer angestammten Position gesperrt. Wäre Aschenbrenner innerhalb der Toleranz geblieben, hätte sie zwar in der laufenden Saison nicht mehr als Korbhüterin eingesetzt werden, im kommenden Spieljahr aber an den Korb zurückkehren dürfen.

Der Einspruch gegen die aus der Messung resultierende lebenslange Sperre als Korbhüterin, den der TSV Eßleben eingelegt hatte, war vor einem Schiedsgericht des Verbands Anfang Dezember in einem schriftlichen Verfahren als unzulässig zurückgewiesen worden. Somit habe sich das Schiedsgericht "nicht mit den gravierenden Einwendungen gegen die Durchführung der Messung und die Feststellung des Messergebnisses auseinandergesetzt", sagte Anwalt Joachim Saam, der den Verein und die Spielerin vertritt, dieser Redaktion. Es gehe nicht zuletzt um die Frage, ob bei der Nachmessung ein geeichtes Messgerät verwendet worden sei.

Für den TSV Eßleben ist der Fall mit der Zurückweisung des Einspruchs nicht abgeschlossen. Klub und betroffene Spielerin haben Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Anfang des Jahres trudelte nun die Rückmeldung ein, dass ein Schiedsgericht für die Berufung gefunden sei. Wann es tagt und ob diesmal eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist derweil in Eßleben noch nicht bekannt. Es bleibt also spannend.

 
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  • Thomas Diener
    Diese Bürokraten und Funktionäre haben beim Sport nichts zu suchen .
    1 mm zu groß !!! Wenn man sieht was auf internationaler Ebene gedopt und verschoben wird und hier sperrt man wegen 1 mm eine Sportlerin lebenslang .
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  • Edith Kram
    "Weil sie auch die Toleranz, die das Regelwerk hergibt, um einen Millimeter überschritt"???

    War denn das Messgerät geeicht und unter Laborbedingungen verwendet worden?
    Wurde die Dichte des Kopfhaares und die Dicke der Hornhaut an den Fußsohlen berücksichtigt?

    Tatsache ist, dass diese "Millimeter-Fuchser" den Sport kaputtmachen, wie man auch am Fußball deutlich sieht.
    Hier entscheidet inzwischen die Schuhgröße über Abseits oder nicht.
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  • Walter Seubert
    Was sind denn das für Regeln? Da muss man sich sehr wundern. Es gibt auch noch den internationalen Sportgerichtshof.
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