
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, bei ihren Corona-Maßnahmen von der befristeten Übergangsregelung Gebrauch zu machen und die bestehenden Regelungen weitgehend bis 2. April aufrechtzuerhalten. "Das heißt, dass neben der Maskenpflicht auch alle aktuellen 2G/3G-Zugangsbeschränkungen bis dahin weiter Bestand haben werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV).
Es bleibt also bei 3G (genesen, geimpft oder getestet) für Spieler und Spielerinnen, Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen sowie für Trainer und Trainerinnen. Bei Zuschauer und Zuschauerinnen besteht weiter die 2G-Regel, womit Umgeimpften Hallen und Sportplätze weiter verschlossen bleiben. Bestehen bleibt auch die FFP2-Maskenpflicht für alle Zuschauer und Zuschauerinnen – auch im Freien. Die Kapazitätsbeschränkung von derzeit 75 Prozent der maximalen Auslastung und die absolute Zuschauer-Obergrenze (25 000 Zuschauer) werden allerdings ab 20. März aufgehoben.
"Irrsinn mit der 2G-Regelung"
Regelungen, die beim BFV auf wenig Gegenliebe stoßen. "Um es ganz klar zu sagen: Es ist mit normalem Menschverstand nicht mehr nachvollziehbar, dass der Irrsinn mit der 2G-Regelung für die Zuschauer im Amateurfußball in die Verlängerung geht. Es ist und bleibt nicht zu erklären, dass die Menschen in der Gastro im Innenbereich unter 3G-Bedingungen zusammenkommen können, nicht aber im Freien am Amateurfußballplatz, der bekanntlich noch dazu sehr weitläufig ist", wird BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die Corona-Taskforce des BFV leitet, in der Mitteilung zitiert. Natürlich sei es gut, dass der Spielbetrieb unter 3G-Bedingungen fortgeführt werden könne, aber das alleine reiche nicht. "Die getroffenen widersprüchlichen und nun erneut verlängerten Regelungen sind aber realitätsfern und für niemandem nachvollziehbar", so Vizepräsident Schraudner.
Die aktuell gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung läuft am 19. März aus, da an diesem Tag die bundesweite Rechtsgrundlage wegfällt. Allerdings haben die Bundesländer die Möglichkeit, die bestehenden Regelungen im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 2. April zu verlängern.