
Über sieben Millionen Menschen in Bayern haben bisher laut Robert Koch-Institut (RKI) mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten (Stand 6. Juli). Ein großer Teil der Impfungen erfolgt mittlerweile über Hausärztinnen und Hausärzte. Oftmals werden nun aber Zweitimpfungen während der Urlaubszeit fällig, wenn auch viele Praxen urlaubsbedingt geschlossen sind. Wie Impfwillige dennoch rechtzeitig ihre Folgeimpfung erhalten.
Vertretungspraxen übernehmen die Impftermine
In der Regel wird mit den Impfwilligen schon bei der Erstimpfung in der Arztpraxis ein Termin für die Zweitimpfung ausgemacht. "Normalerweise ist es so, dass die komplette Impfung bei einer Praxis erfolgen soll. Das ist logistisch deutlich einfacher", sagt Dr. Christian Pfeiffer, Bezirksvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands für Unterfranken.
Ist die Arztpraxis aber urlaubsbedingt genau zu der Zeit geschlossen, in der die Zweitimpfung stattfinden sollte, kann eine Vertretungspraxis die Impfung durchführen, sagt der Allgemeinmediziner mit Praxis in Giebelstadt (Lkr. Würzburg). Um die Weiterleitung kümmere sich die Hausärztin oder der Hausarzt. Den Impfwilligen werde dies entweder bei der Erstimpfung oder rechtzeitig vor der Folgeimpfung mitgeteilt, erklärt Pfeiffer.
Zwar steht jeder Ärztin und jedem Arzt pro Woche nur eine bestimmte Menge an Impfstoff zur Verfügung, dennoch müssen sich Vertretungspraxen nicht sorgen, dass sie nicht genug Impfstoff bekommen. "Die Vertretungspraxis kann die zusätzlich benötigten Impfdosen einfach mitbestellen", sagt Pfeiffer. Dies erfolge über ein gesondertes Formular, das zusammen mit der regulären Bestellung eingereicht werde.
Verkürzung des Impfabstands möglich
Eine zweite Möglichkeit für Arztpraxen, auch in der Urlaubszeit alle Impftermine einzuhalten, sei die Ausreizung des von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen zeitlichen Abstands zwischen Erst- und Folgeimpfung.Für den Impfstoff von Biontech/Pfitzer beispielsweise liegt dieser bei drei bis sechs Wochen. Hierfür hat sich auch die Praxis von Dr. Christian Pfeiffer entschieden.
"Wir haben den Impfabstand von sechs auf fünf Wochen verkürzt", berichtet er. Die etwa 300 wöchentlich in seiner Praxis durchgeführten Impfungen an eine Vertretungspraxis abzugeben, könnte deren Kapazitäten sonst stark belasten. Für die Geimpften sei die Verkürzung vollkommen unbedenklich.
Stiko: Überschreitung des Impfabstands kein Grund zu großer Sorge
Sollte der von der Ständigen Impfkommission empfohlene maximale Impfabstand dennoch überschritten worden sein, besteht laut Stiko aber kein Grund zu großer Sorge. In ihrer Empfehlung zum Impfschema der Covid-19-Impfung weist sie darauf hin, dass die Impfserie trotzdem fortgesetzt werden könne und nicht noch einmal neu begonnen werden müsse.
die Stiko gibt bei einem überschrittenen Impfabstand erst einmal Entwarnung, die Impfserie muss in der Regel nicht komplett neu begonnen werden, sondern kann einfach fortgesetzt werden. Informationen dazu gibt es auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html