
Zahlen Studierende in einem mit staatlicher Subvention in Millionenhöhe geförderten Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) zu viel Miete? Der Streit um diese Frage beschäftigt inzwischen sogar den Bayerischen Landtag.
In dem Wohnheim mit 88 Plätzen sollen Studierenden zufolge Mieten verlangt werden, die deutlich über der in dem Förderbescheid festgeschriebenen Maximalmiete liegen. Der Betreiber des Wohnheims widerspricht – weder früher noch aktuell seien Mieten verlangt worden, die den geltenden Richtlinien widersprechen, erklärte er bereits im Januar auf Nachfrage.
Für Aufklärung könnte Bayerns Bauministerium sorgen. Dort prüft man den Fall seit vielen Monaten, ein Ergebnis aber gibt es noch immer nicht: "Die Überprüfung ist aufwendig und dauert deswegen weiter an", teilt ein Sprecher in München mit. "Kürzlich wurde der Betreiber aufgefordert, die Unterlagen zu vervollständigen."
Bauministerium: Zulässige Höchstmiete muss nur im Durchschnitt eingehalten werden
Ganz allgemein weist das Ministerium darauf hin, dass für geförderte Studentenwohnungen "zwar eine höchstzulässige Leerraummiete vorgegeben wird, die aber lediglich im Durchschnitt eingehalten sein muss".
Im Klartext: Einzelne Mietverträge, die über der erlaubten Miethöhe liegen, reichen laut Bauministerium als Beleg für einen Regelverstoß nicht aus. Dieser könne nur nachgewiesen werden, wenn der Durchschnitt aller Mieten des 88-Plätze-Wohnheims über diesem Höchstbetrag liegen würde. Dafür müssten aber alle 88 Mietverträge vorliegen – was offenbar bislang nicht der Fall ist.
Die rechtliche Auslegung dieses Gesetzes durch das Ministerium ist jedoch umstritten. Juristinnen und Juristen, die mit der Redaktion gesprochen haben, halten diese Auffassung für kritisch und schwer nachvollziehbar.
Denn im Bayerischen Wohnraumfördergesetz, Artikel 15, steht klar: "Die Bestimmungen der Förderentscheidung zur Mietbindung dürfen nicht zum Nachteil des Mieters von den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften abweichen." Das bedeutet, dass die Regeln zur Mietbindung die Rechte der Mieter nicht einschränken dürfen.
Den Mietverträgen zufolge, die dieser Redaktion vorliegen, wurde in Gerbrunn teilweise mehr als das Doppelte der zulässigen Grundmiete verlangt.
Würzburger Abgeordnete fordern von Ministerium schnelle Aufklärung des Falls
Die Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Grüne), Andrea Behr (CSU) und Volkmar Halbleib (SPD) aus Stadt und Landkreis Würzburg haben das Bauministerium um Aufklärung gebeten.
Ihr sei nur mitgeteilt worden, der Fall werde geprüft, kritisiert Celina: "Im Bauministerium ist noch nicht einmal das Interesse an Aufklärung sichtbar." Damit lasse das Ministerium vor allem die aktuellen studentischen Mieter "am ausgestreckten Arm verhungern".
"Wenn die Anschuldigungen der Mieter stimmen, muss für Aufklärung gesorgt werden", verlangt auch Behr. Die CSU-Abgeordnete sorgt sich um das Image des Studienstandorts Würzburg – zumal in dem Wohnheim offenbar viele Studenten aus dem Ausland unterkommen. Sie dürfen "nicht aufgrund mangelnder Rechtskenntnis ausgenutzt werden." Notwendig sei deshalb eine "rechtsstaatliche Unterstützung" – etwa bei der Sicherstellung fairer Kosten der Unterkunft.
SPD-Politiker Halbleib: Überprüfung ist Sache des Staates, nicht der Mieter
Das Bauministerium hatte auf Anfrage von Celina eine derartige Verantwortung zurückgewiesen und geantwortet: Studierenden, die überhöhte Mietzahlungen bemängeln, "steht hinsichtlich ihrer Mietverträge der Zivilrechtsweg offen".
"Angesichts der Dauer und des Zeitrahmens derartiger Prozesse scheint mir das allerdings keine gangbare Alternative zu sein", kritisiert SPD-Politiker Halbleib in einem Schreiben an Bauminister Christian Bernreiter (CSU) den Verweis auf zivilrechtliche Möglichkeiten.
Wer Fördergeld oder leistungsfreie Baudarlehen vom Freistaat erhalte, müsse nachvollziehbar und transparent nachweisen, dass er die geltenden Richtlinien einhalte, schreibt Halbleib. Dass diese Regeln eingehalten werden, müsse von Seiten des Staates überprüft werden - "und darf nicht auf die Mieter abgewälzt werden".
Wie bitte? Und das Ministerium von Bernreiter (CSU) will geschädigte Mieter auf den "Zivilklageweg" verweisen?
Das ist nicht nur eine Unverschämtheit - das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft: Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug!
dieser Verdacht drängt sich sofort auf, wenn man sowas liest. Was soll denn das, Maximalmiete muss im Durchschnitt eingehalten sein?? Das kann doch im Ernst kein Mensch "vernünftig" überprüfen, und genau so war das wohl gedacht. Hervorragend, auch meine Steuergelder dafür verbraten, dass ein Gierschlund bessere Geschäfte auf Kosten der Allgemeinheit macht, oder?
Wundert es wirklich jemanden, wenn es einerseits Leute gibt, die da eine Enteignung fordern und andererseits die AfD sich bei jeder Wahl über mehr Zuspruch freuen kann?