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Gerbrunn
Studentenwohnheim in Gerbrunn und der Vorwurf zu hoher Mieten: Das sagt Bayerns Bauministerium bislang zu dem Fall
Einst staatlich gefördert, ist ein Studentenwohnheim jetzt sogar Thema im Landtag. Was der Stand der Prüfung in München ist und was die Grünen-Abgeordnete Celina beklagt.
Dieses Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) steht im Verdacht, die Mietobergrenze nicht eingehalten zu haben. Das zuständige Bauministerium prüft den Fall seit Monaten - bislang ohne Ergebnis.
Foto: Thomas Obermeier | Dieses Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) steht im Verdacht, die Mietobergrenze nicht eingehalten zu haben. Das zuständige Bauministerium prüft den Fall seit Monaten - bislang ohne Ergebnis.
Bassel Matar       -  Bassel Matar ist gebürtige Syrer. In seinem Heimatland hat er Journalismus studiert und war dort unter anderem als Sportreporter tätig. Seit 2015 lebt er in Deutschland. Er hat in verschiedenen Bereichen gearbeitet, unter anderem auch als Dolmetscher. Bassel Matar ist seit April 2024 Volontär bei der Main-Post.
Bassel Matar
 |  aktualisiert: 23.02.2025 02:28 Uhr

Seit Monaten sorgt ein Studentenwohnheim in Gerbrunn bei Würzburg für Unruhe: Der Verdacht, dass in dem mit staatlichen Fördermitteln gebauten Wohnheim überhöhte Mieten verlangt werden, beschäftigt nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner. Der Fall hat auch das Bayerische Bauministerium und mittlerweile den Landtag erreicht. Doch eine klare Antwort, ob ein Verstoß gegen die geltende Förderrichtlinie vorliegt, lässt weiter auf sich warten.

Das Studentenwohnheim war 2005 von einem privaten Betreiber mit einem leistungsfreien Baudarlehen des Freistaates in Höhe von 2,2 Millionen Euro errichtet worden. Die Bedingung: Die Mieten müssen gedeckelt sein – ein zentraler Punkt der staatlichen Förderung, um bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu garantieren.

Bayerisches Bauministerium: Prüfung des Falles läuft noch

Das Bauministerium hat bestätigt, dass der Fall in München seit Monaten geprüft wird. Warum dauert dies so lange? Auf Nachfrage im Ministerium heißt es jetzt erneut, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Konkrete Ergebnisse oder Konsequenzen? Bislang Fehlanzeige.

Inzwischen ist das Gerbrunner Wohnheim auch im Landtag ein Thema. Die unterfränkische Grünen-Abgeordnete Kerstin Celina hat eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Sie will Klarheit darüber, wann die Prüfung abgeschlossen wird und wie sichergestellt werden kann, dass staatlich geförderte Wohnheime die Förderbedingungen einhalten.

Kritik von Grünen-Abgeordneter Celina: "Ministerium lässt sich Zeit" 

"Die Antwort des Ministeriums fiel allerdings dünn aus", sagt Celina. Man prüfe weiterhin, habe es geheißen. Zu einem Abschlussdatum der Untersuchung habe es gab es keine Angaben gegeben, ebenso wenig zu möglichen Maßnahmen im Fall eines Verstoßes. "Das Ministerium lässt sich Zeit, während die Studierenden weiterhin möglicherweise zu hohe Mieten zahlen müssen", lautet Celinas Vorwurf.

Die Studierenden müssen in diesem Fall wohl selbst aktiv werden, sagt die Grünen-Abgeordnete:  "Ich kann den Studentinnen und Studenten nur raten, sich zusammenzuschließen und Klage einzureichen gegen den Betreiber des Wohnheimes." Besonders kritisch sieht sie den Möblierungszuschlag, der auf die gedeckelte Miete aufgeschlagen werden darf. Ihrer Einschätzung nach werde dieser oft in unzulässiger Höhe angesetzt, um die Mietkosten zu erhöhen.

Bauministerium: Kein Einfluss auf zivilrechtliche Mietverhältnisse

Das Bauministerium betont, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern der zivilrechtliche Weg offenstehe, um gegen mögliche überhöhte Mietforderungen vorzugehen. Der Betreiber des Wohnheims weist die Vorwürfe von Studierenden zurück. Er habe alle Vorgaben eingehalten. 

Für die Mieterinnen und Mieter eine frustrierende Situation: "Wir fühlen uns von den staatlichen Stellen, die die Einhaltung der Förderbedingungen überwachen sollen, im Stich gelassen", sagt eine Studentin gegenüber dieser Redaktion.

Selbst wenn die Prüfung ergibt, dass die Wohnheimmieten zu hoch seien, bleibt unklar, ob die Betroffenen eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge erwarten können. Das Ministerium selbst habe darauf keinen Einfluss, weil es sich um zivilrechtliche Mietverhältnisse handle, sagt ein Sprecher in München. 

 
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Interessant wäre zusätzlich neben Mieten Infos üb. gemietete Fläche u. weitere Nutznießungsangebote: Waschküche, Trockenraum im Keller? Gemeinsame Küche für wieviel Personen, und sonstiges .
    Grundsätzlich ist unverständlich, wie anscheinend einfach so gg. vertragliche Verpflichtungen verstoßen werden kann/darf, bes. die Höhe.

    Trotzdem - bisschen! - hier gg. das leider übliche Vermieter-Bashing:
    Falls irgendwelche Gestehungs-, Wartungs- oder später unvorhersehbar hohe Nebenkosten f. Energie o Renovierungen den geplanten Rahmen sprengen, wären höhere Miete verständlich, nur unrechtmäßig. Ich verstehe alle Mieter, nur auch Nöte der Eigentümer, wenn sie nur rote Zahlen sehen. Ein Selbständiger, muss nicht diese hier sein, der in sowas als Kapitalanlage/Altersvorsorge investiert wie so viele, oft als Beteiligung, bekommt dann, falls sonst wenig Rente im Alter, schlimmere Probleme als die Studenten: sonst kein Einkommen!
    Genau diese Ängste und Folgen führen leider zu weniger Bauen!
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  • Katrin Weber
    Jetzt wäre der Moment, um zu zeigen, dass die Jugend für die Politik wirklich relevant ist.
    Wer kümmert sich? Wer versucht etwas für die jungen Leute zu erreichen? Der- oder Diejenige sollte gewählt werden. Alles andere ist nur heiße Luft.
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  • Andrea Roso
    Dann heißt die Antwort wohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da Kerstin Celina das im Landtag vorantreibt ;)
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  • Wolfgang Müller
    Ich finde es schade, dass in dem Artikel keine Zahlen genannt werden, wie Miethöhe Quadratmeterpreis, oder auch etwas über die Ausstattung (z.B. Gemeinschaftsräume) gesagt wird. Wie soll man sich Urteil bilden, um welche Größenordnung diskutiert wird.? Oder ist die Miete vielleicht doch gar nicht so arg hoch...?
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  • Alice Natter
    Sehr geehrter Herr Müller, danke für die gute Nachfrage! Die Informationen finden Sie in der angegebenen ersten Berichterstattung. Demnach beläuft sich die maximal erlaubte Höchstmiete dort auf 155 Euro. Der Redaktion liegen zahlreiche Mietverträge vor, in denen die Grundmiete deutlich darüber liegt: 270 bis 360 Euro. Mit besten Grüßen aus der Redaktion, Alice Natter/Themenmanagement
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  • Georg Ries
    Methode Trump: Entweder Mieten sofort runter oder Zuwendungen zurückzahlen!
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  • Georg Ries
    Das Ministerium kann Zuschüsse ganz oder teilweise zurückfordern wenn gegen Bestimmungen des Zuwendungsbescheides verstoßen wird. Aber in Mietverträge eingreifen und Mietrückzahlungen veranlassen sicher nicht.
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  • Christof Bretscher
    Das Ministerium hat Einfluß auf Rückerstattung von überzahlten Mieten: Die Androhung der Rückforderung von Fördergeldern, falls die Rückzahlung innerhalb eines Zeitlimits nicht erfolgt.
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  • Peter Koch
    Ob das Ministerium interessiert ist irgendwas zu tun?
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