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Gerbrunn/München
Ministerium prüft: Werden im staatlich subventionierten Studentenwohnheim in Gerbrunn zu hohe Mieten verlangt?
Mit 2,2 Millionen Euro bezuschusste der Freistaat den Bau eines Studentenwohnheims. Dafür sind die Mieten dort gedeckelt. Doch Mieter erheben Vorwürfe gegen den Betreiber.
In Uni-Nähe: Das Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) wurde mit Fördermitteln errichtet. Im Gegenzug muss der Betreiber die höchstzulässige Miete einhalten. 
Foto: Thomas Obermeier | In Uni-Nähe: Das Studentenwohnheim in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) wurde mit Fördermitteln errichtet. Im Gegenzug muss der Betreiber die höchstzulässige Miete einhalten. 
Bassel Matar       -  Bassel Matar ist gebürtige Syrer. In seinem Heimatland hat er Journalismus studiert und war dort unter anderem als Sportreporter tätig. Seit 2015 lebt er in Deutschland. Er hat in verschiedenen Bereichen gearbeitet, unter anderem auch als Dolmetscher. Bassel Matar ist seit April 2024 Volontär bei der Main-Post.
Bassel Matar
 |  aktualisiert: 25.01.2025 02:32 Uhr

Wohnraum für Studierende ist teuer. Das gilt auch in und um Würzburg. Deshalb fördert der Freistaat Bayern den Bau preiswerter Studentenwohnungen mit Steuergeldern. Im Gegenzug für die staatlichen Zuschüsse werden die Mieten gedeckelt. Doch was, wenn sich Investoren und Vermieter nicht daran halten?

Mieter: "Wir zahlen das Doppelte"

Das Studentenwohnheim Casteller Platz in Gerbrunn bei Würzburg ist im Jahr 2005 mit Fördermitteln gebaut worden, 2007 war es bezugsfertig. Für einen Studenten, der dort wohnt, steht fest: Die Mieten in dem Wohnheim mit seinen 88 Plätzen sind zu hoch. "Wir zahlen das Doppelte" des Erlaubten, sagt er gegenüber dieser Redaktion. Der private Betreiber des Wohnheims dagegen sagt, die Mieten entsprächen den Vorgaben.

Wie hoch die Miete im staatlich subventionierten Wohnheim für Studierende sein darf, ist in der Förderrichtlinie detailliert festgelegt.
Foto: Daniel Biscan | Wie hoch die Miete im staatlich subventionierten Wohnheim für Studierende sein darf, ist in der Förderrichtlinie detailliert festgelegt.

Die erlaubten Mietpreise basieren auf einer Förderrichtlinie aus dem Jahr 2003. Die besagt, dass die Kaltmiete einen Höchstbetrag, der sich an der BAföG-Miete orientiert, nicht übersteigen darf: 133 Euro im Monat. Davon sind 54 Euro für Verwaltungskosten, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung vorgesehen. Alle drei Jahre müssen diese in der Kaltmiete enthaltenen 54 Euro angepasst werden, sie verändern sich dann entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland.

Bauministerium in München prüft den Gerbrunner Fall seit Monaten

Der Studierende hat die Daten in einen Online-Rechner des Statistischen Bundesamtes eingegeben, "Jahr für Jahr und Monat für Monat". Demnach beläuft sich die maximal erlaubte Höchstmiete auf 155 Euro.

Der Redaktion liegen zahlreiche Mietverträge des Gerbrunner Wohnheims vor, in denen die Grundmiete deutlich über 155 Euro liegt. Die Spanne reicht von 270 bis 360 Euro.

Das bayerische Bauministerium wollte auf Nachfrage nicht sagen, wie hoch die Mieten in dem Gerbrunner Wohnheim aktuell sein dürfen. Es bestätigt aber, dass der vorliegende Fall im Ministerium bekannt ist: Seit mehreren Monaten werde geprüft, ob ein Verstoß gegen die Förderrichtlinie vorliege.

Freistaat Bayern zahlte Baudarlehen über 2,2 Millionen Euro

Für den Bau des Wohnheims sei "ein leistungsfreies Baudarlehen in Höhe von 2,2 Millionen Euro gewährt" worden, teilt ein Ministeriumssprecher mit. Das bedeutet, dass der Investor das staatliche Geld nicht zurückzahlen muss, solange die festgelegten Förderbedingungen eingehalten werden. So muss er sich mindestens 25 Jahre lang an die gedeckelten Mieten halten.

In einem Mietvertrag des Studentenwohnheims in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) liegt der Mietpreis deutlich über der in der Förderrichtlinie festgelegten Obergrenze.
Foto: Daniel Biscan | In einem Mietvertrag des Studentenwohnheims in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) liegt der Mietpreis deutlich über der in der Förderrichtlinie festgelegten Obergrenze.

Wird bei der Prüfung ein Verstoß gegen die Förderrichtlinie festgestellt, könne das Ministerium "als mögliche Maßnahmen insbesondere die teilweise oder vollständige Aufhebung des Zuwendungsbescheides mit entsprechender Rückforderung der Zuwendung verfügen". Dies werde dann in einem Verwaltungsverfahren und nach Anhörung des Investors entschieden, so der Sprecher.

Betreiber des Wohnheims: Mieten entsprechen Förderrichtlinien

Doch selbst wenn der Investor das Fördergeld zurückzahlen müsste, ist es unklar, ob die Studierenden die gegebenenfalls zu viel bezahlten Mieten erstattet bekämen. Das Bauministerium selbst habe "keinen Einfluss auf die zivilrechtlichen Mietverhältnisse zwischen den Studierenden und dem Betreiber des Studentenwohnheims", teilt der Sprecher mit.

In einem Mietvertrag liegt der Mietpreis deutlich über der in der Förderrichtlinie festgelegten Obergrenze.
Foto: Daniel Biscan | In einem Mietvertrag liegt der Mietpreis deutlich über der in der Förderrichtlinie festgelegten Obergrenze.

Der Betreiber des Wohnheims betont auf Anfrage der Redaktion, die Mietpreise in seinem Wohnheim würden den Vorgaben der Förderrichtlinien entsprechen. Weder in der Vergangenheit noch aktuell würden Mieten verlangt, die den geltenden Richtlinien widersprechen.

Er befürchte nicht, im Falle einer Überprüfung staatliche Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Nur ein Mieter habe in der Vergangenheit behauptet, dass unzulässig hohe Mieten verlangt würden. Dieser Mieter sei jedoch schon seit vielen Jahren im Wohnheim. Man könne nicht nachvollziehen, warum ein Studium so lange dauern sollte, sagt der Vermieter.

Um Klarheit zu schaffen, will er bei den zuständigen Behörden prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für die Vermietung in diesem "speziellen Fall" noch gegeben seien.

 
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  • Georg Wohlfart-Mitznegg
    Irgendein Investor bekommt 2,2 Mio vom Freustaat Bayern,
    also der Gesamtheit der bayerischen Bevölkerung, geschenkt,
    wenn er günstige Student*inn*en-Buden anbietet.
    Um die Einhaltung der Förderrichtlinien, sprich das Kassieren korrekter Mieten durch den Investor,
    zu überprüfen ist ein bayerisches Ministerium schon seit Monaten beschäftigt.
    Und weil ein Mieter dieses sozialen Wohnungsbaues etwas genauer hinsieht und nachhakt wird nun geprüft,
    wie man diesen lästigen Mieter vor die Tür setzen kann.

    Läuft in Bayern!
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  • Beatrix Radke
    "Seit mehreren Monaten werde geprüft, ob ein Verstoß gegen die Förderrichtlinie vorliege."
    Was kann daran so lange dauern ???
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  • Peter Koch
    Stempel "Geprüft" nicht auffindbar? Kein Prüfbescheidspapier wegen vorgezogener Bundestagswahl verfügbar? Corona?
    Nur Faulheit oder Unfähigkeit kann man sicher ausschließen.
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  • Thomas Diener
    Kann ja hoffentlich nicht so schwer sein und auch sehr kurzfristig aufgeklärt werden !
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  • Gregor Ziems
    Krass wäre ja ganz untypisch diese Verhalten ä für Vermieter und wahrscheinlich das erste mal...
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