
Hinter verschlossenen Türen wird seit einem Dreivierteljahr gestritten und verhandelt: Es geht um das Trinkwasser der Stadt Würzburg und eine geplante Bauschutt-Deponie in Helmstadt im Landkreis.
Auf der einen Seite sind die Recyclingfirma Beuerlein aus Volkach (Lkr. Kitzingen) und das Bergamt Nordbayern mit Sitz bei der Regierung von Oberfranken. Auf der anderen Seite die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und die Trinkwasserversorgung Würzburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg.
Ziel der laufenden Mediation zwischen allen Beteiligten ist eine Einigung im Streit um die von Beuerlein geplante Bauschutt-Deponie im Trinkwassereinzugsgebiet der Stadt.
Deponie in früherer Tongrube: Firma hat Asbest- und PFC-haltige Abfälle ausgeschlossen
Eskaliert war der Konflikt im September 2023. Das Bergamt Nordbayern hatte entschieden: In Helmstadt darf eine Deponie für Abfälle der Klasse I gebaut werden.
In einer ehemaligen Tongrube will die Firma Beuerlein dort toxisch leicht belastete und mineralische Materialien wie Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter oder Schlacken entsorgen. Freiwillig ausgeschlossen hat das Unternehmen Asbest- und PFC-haltige Abfälle sowie Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken.
Der Standort ist umstritten, weil er im Wassereinzugsgebiet und mittlerweile planreifen erweiterten Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Würzburg liegt.
VGH: Menschliche Gesundheit und Trinkwasserschutz haben Vorrang
Die Stadt Würzburg, die Stadtwerke und der Wasserversorger klagten gegen die Erlaubnis des Bergamtes. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) rügte den Standort daraufhin mit der Begründung, die "menschliche Gesundheit in Gestalt des Trinkwasserschutzes" stehe nicht unter Abwägungsvorbehalt.
Eine Deponie sei an dem Standort nur zuzulassen, wenn der "bestmögliche" Schutz des Wassers gewährleistet werden könne, etwa durch eine Abdichtung der Anlage mit "wasser- und chemikalienundurchlässigem Asphaltbeton". Sei dies für den Betreiber zu teuer, habe das Vorhaben "notfalls zu unterbleiben". Denn Trink- und Grundwasserschutz sei von "überragender Bedeutung" für das "Allgemeinwohl", so der Verwaltungsgerichtshof.
Mediation: Bringt ein gemeinsamer Gutachter die Einigung?
Gleichzeitig delegierte der VGH die Verantwortung zurück ans Würzburger Verwaltungsgericht (VG) - und regte eine Mediation aller Beteiligten an. Geleitet werden diese Gespräche deshalb von zwei Güterichtern des VG Würzburg. Jetzt scheint man nach Monaten einer Einigung näher zu rücken: Denn beide Seiten haben sich Beteiligten zufolge auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt.
Ob sich die Verantwortlichen an die Empfehlungen des VGH halten, bleibt offen. Nur so viel verspricht Würzburgs Klima-Bürgermeister Martin Heilig (Grüne): "Die Würzburgerinnen und Würzburger können sich darauf verlassen, dass wir alles dafür tun, dass die Trinkwasserversorgung der Stadt sicher bleibt."