Die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder, ab 1. Juni in allen staatlichen Behörden Kreuze aufzuhängen, hat teils heftige Kritik hervorgerufen. Auch Juristen halten die Anordnung für problematisch. Der renommierte Würzburger Staatsrechtsprofessor Horst Dreier (63) beschäftigt sich in seinem aktuellen Buch („Staat ohne Gott“) mit der Trennung von Staat und Kirche und religiöser Vielfalt auf dem Boden des Grundgesetzes. Was denkt er über die staatlichen Pflichtkreuze?
Herr Professor Dreier, was war Ihre erste Reaktion auf die Ankündigung des Ministerpräsidenten, dass ab 1.Juni an allen staatlichen Behörden in Bayern Kreuze hängen müssen?
Horst Dreier: Meine allererste Reaktion war leichte Ungläubigkeit. Ich hatte nicht erwartet, dass die Entwicklung in diese Richtung gehen könnte. Aber wir leben in Vorwahlkampfzeiten – da muss man mit allem rechnen. Ich halte den Beschluss rechts- und integrationspolitisch für ein verheerendes Signal und verfassungsrechtlich für mindestens sehr heikel.
Wo haben Sie verfassungsrechtliche Bedenken?
Dreier: Weil das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität im Grundgesetz ausschließt, in allen Behörden Kreuze als Symbol einer bestimmten Religion aufzuhängen – auch wenn es die Mehrheitsreligion in Deutschland und insbesondere in Bayern ist. Das Neutralitätsgebot fordert vom Staat, sich gerade nicht mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zu identifizieren. Wenn jetzt in den staatlichen Gebäude Kreuze hängen, sehe ich dieses Gebot in zentraler Weise verletzt.
Tut das der Staat nicht schon jetzt, wenn er zum Beispiel Kreuze in Gerichtssälen zwar nicht vorschreibt, aber ausdrücklich erlaubt?
Dreier: Das ist die gleiche Problematik. Nach meiner Überzeugung haben Kreuze in Gerichtssälen genauso wenig zu suchen wie in Schulklassen. Nun haben wir in Bayern die spezielle Situation nach der hochgradig umstrittenen Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einer Widerspruchslösung, wonach Kreuze auf Wunsch abgehängt werden müssen. Ich würde sagen: Bei einer stringenten Anwendung des Neutralitätsgebotes haben sie in amtlichen Räumen genauso wenig etwas zu suchen wie die Kopftücher bei Richterinnen und Lehrerinnen.
Ist das Neutralitätsgebot denn unter Juristen umstritten?
Dreier: Nein. Es ist in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts als Grundsatz genauso unumstritten wie in der verfassungsrechtlichen Literatur. Ausdeutung, Relevanz und Anwendung auf den einzelnen Fall sind bisweilen etwas schwieriger. Mein Plädoyer, das ich auch in meinem Buch zum Ausdruck gebracht habe: Wir könnten uns ganz viele schwierige und kleinteilige Abwägungen zur Religionsfreiheit sparen, wenn wir uns konsequenter dem Neutralitätsgrundsatz zuwenden und ihn stringent anwenden. Dann hätten wir eine klarere Lage.
Sind Neutralitätsgebot und Religionsfreiheit so etwas wie „Geschwister“?
Dreier: Es sind zwei Seiten einer Medaille. Die Religionsfreiheit ist das subjektive Freiheitsrecht der Bürger. Und das Neutralitätsgebot ist das Spiegelbild dazu – die objektiv-rechtliche Verpflichtung des Staates, sich gerade nicht in Religionsfragen einzumischen und sie zu bewerten. Und natürlich sich nicht durch Anbringung von Symbolen mit Religion zu identifizieren. Staatliche Neutralität heißt immer auch Neutralität der Amtswalter. Deswegen bin ich auch der strikten Überzeugung, dass weder Richter noch Lehrer Kopftücher, Kreuze oder sonstige religiöse Symbole tragen sollten.
Nun sollen die Kreuze ab dem 1. Juni gezielt in Eingangsbereichen staatlicher Gebäude hängen und nicht in Amtsstuben oder Hörsälen. Damit sollen Klagen Einzelner verhindert werden. Können Sie diese Differenzierung nachvollziehen?
Dreier: Entscheidend ist die objektiv-rechtliche Pflicht des Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität. Er hat Kreuze abzuhängen oder gar nicht aufzuhängen völlig unabhängig davon, ob jemand in seinem Grundrecht der Religionsfreiheit verletzt ist oder nicht.
Nun steht der Gottesbezug sogar in der Präambel des Grundgesetzes. Wie weit wird dadurch doch eine Verbindung von Staat und Religion geschaffen?
Dreier: Der Gottesbezug hat damals im Parlamentarischen Rat Zustimmung gefunden, weil man einen feierlichen Ton, eine ethische Verankerung suchte. Man hat aber zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, dadurch die Religionsfreiheit oder das Neutralitätsgebot einzuschränken. Es heißt „in Verantwortung vor Gott“. Das ist eine Demutsformel, die die Relativität des Grundgesetzes als fehlbares Menschenwerk betont – nicht mehr und nicht weniger.
Und die Schöpfer des Grundgesetzes hatten dabei nicht eine bestimmte Religion vor Augen…?
Dreier: Natürlich geschah das damals vor einem stark christlich geprägten Hintergrund. Aber Religionsfreiheit in einem pluralen Staat kann sich nur auf die unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen beziehen. Wenn der Staat jetzt anfängt, sich mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zu identifizieren, dann kann er nicht mehr„Heimstatt aller Bürger“ sein, wie das Bundesverfassungsgericht das einmal umschrieben hat. Er kann es nicht sein, wenn er sich mit Bürgern christlichen Glaubens stärker identifiziert als mit Bürgern, die eine andere oder gar keine Religion haben. Der Grundsatz der Säkularität des Staates hat eine freiheitsdienende und eine religionsstärkende Funktion – aber der Religion der Bürger, nicht des Staates.
Würden Sie eine Verfassungsklage stützen oder halten Sie eine solche für möglich?
Dreier: Ich halte sie sogar für sehr wahrscheinlich. Zunächst ist abzuwarten, in welche Rechtsform der Beschluss genau gegossen wird. Es würde mich wundern, wenn die Sache nicht vor Gericht landet.
Ministerpräsident Söder baut juristisch vor: Das Kreuz sei nicht Zeichen einer Religion, sagt er. Es soll als „sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland“ angebracht werden…
Dreier: Das ist historisch falsch. Die christlichen Kirchen haben sich mit zentralen verfassungsrechtlichen Ideen von Demokratie und Menschenrechten nach dem Zweiten Weltkrieg angefreundet, aber nicht in den 1900 Jahren davor. Alles andere ist Geschichtsklitterung. Das Zweite ist: Wenn ich Bezug nehmen will auf die freiheitlichen, rechtsstaatlichen und demokratischen Gehalte des Grundgesetzes, dann könnte ich dessen zentrale Sätze überall in die Eingangsbereiche staatlicher Behörden hängen. Dagegen hätte ja keiner was. Artikel 1 und 20 würden sich förmlich aufdrängen. Das sind die Werte, auf denen unsere Verfassungsordnung beruht. Aber das Christentum mit einem Monopolanspruch auf die Genese freiheitlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse zu versehen – das ist schon ein starkes Stück.
Offener Brief an Söder vom Würzburger Hochschulpfarrer Burkhard Hose:
So kreativ reagiert das Netz:
Wenn du dir als Bayerns Ministerpräsident nebenbei noch was dazu verdienen willst. #Kreuz #Kruzifix pic.twitter.com/6CPlsCc6ig
— Der Gazetteur (@dergazetteur) 24. April 2018
Breaking News: Söder ist der Antichrist pic.twitter.com/XDeqU45QvD
— EnnWeh (@EnnWeh) 24. April 2018
#Kruzifix-Pflicht für Behörden? Es ist ein #Kreuz mit der CSU. pic.twitter.com/zUicvXWMJa
— extra3 (@extra3) 24. April 2018
Wenn Politik nicht deine Stärke ist, du im Handarbeitsunterricht aber eine 1 hast pic.twitter.com/mPQ6IbEvG1
— Sophie Passmann (@SophiePassmann) 24. April 2018
Fürs Lebenswerk. #Kreuz #Kruzifix #Soederholdingthings pic.twitter.com/3eu3tqSDGD
— extra3 (@extra3) 25. April 2018
"Jede Behörde nur ein #Kreuz" pic.twitter.com/OeSh3Xe0FX
— Die Kathrin (@Kaddas_view) 24. April 2018
Auch Markus Söder hat sich auf den Weg ins Pulheimer Walzwerk gemacht. #Kreuz #BaresfuerRares pic.twitter.com/VApsqaeNEI
— Jonas (@clocky04) 24. April 2018
Lasst uns wenn wir an #Söder denken, an dieses Bild denken ? #Kreuz (Netzfund) pic.twitter.com/DqWeWVkOsN
— (((Sol Dev ?))) (@skeptikaa) 25. April 2018
Außerdem ist Söder EVANGELISCHE, vielleicht will er nun ednlich alle Bayern zwingen zur evangelischen Kirche überzutreten? Gefiele Ihnen das als Katholik?
Diese Brüder!!!
Nur fordern keine Verantwortung Vermögen horten!!!
Scheinheilig ohne Ende!!
Zum anderen muss auch ich sagen, dass ich die Söder-Aktion so wie sie läuft nicht gut finde. Söder steigt in den Wettlauf ein, den muslimische Fundamentalisten entfacht haben und bewußt wollen.
Söder merkt nicht, dass das öffentliche zur Schau stellen der Muslime mit Kopftüchern usw. doch bewußt geschieht um zu zeigen, dass Religion über dem Staat steht. Auch Juden tragen wie man mitbekommt wieder verstärkt Kippa. Und Söder hält jetzt mit Kruzifixen entgegen. Das ist doch ein alberner und gefährlicher Wettlauf wie zwischen Fußballclubs. Leider sehr viel gefährlicher. Statt Kruzifixe aufzuhängen sollten wir alle religiösen Bekundungen eher einschränken statt verstärken. Also keine Kruzifixe aber auch keine Kopftücher und Kippas!
Dass diese Entscheidung spätestens vom BGH kassiert werden wird, ist auch ihm klar. Als Ex-Katholik stört mich das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ehrlich auch, aber ich rege mich nicht all zu viel darüber auf.
Was aber sagt denn die Jüdische Gemeinde zu dem Kreuz? Sind Juden laut den beiden C-Parteien nicht genauso Teil der hier seit Jahrhunderten entwickelten Kultur und deutschen bzw. bayerischen Identität? Bitte mal Herrn Schuster fragen, was der Zentralrat der Juden davon hält.
Sachlichen und logischen Argumenten bietet er kaum Angriffsfläche.
Also werden die Kreuzfetischisten wieder mit Befindlichkeiten argumentieren müssen – oder die Relevanz seiner Aussagen in Abrede stellen.
Das interessiert Jahrhunderete niemand und gehört zu unserer Kultur und alle sind zufrieden. Aber jetzt, nachdem eine Fehlentscheidung dazu geführt hat, dass die Kreuze weg mussten bzw. es Söder wieder richten will, kommt so ein Rechtrsverdreher u die Ecke und glaubt, das er weiss, was Recht ist`?
Armes Deutschland!
...oder waren es gar sechs oder sieben Meinungen... 😂