
Sie ist seit genau 40 Jahren UNESCO-Weltkulturerbe und eines der Aushängeschilder der Schlösser- und Seenverwaltung des Freistaates. Napoleon Bonaparte soll sie einst das "schönste Pfarrhaus Europas" genannt haben, und die Würzburger sind zu recht stolz auf "ihre" Residenz. Rund 343 000 Besucher zählte man im fürstbischöflichen Schloss im Jahr 2018. Nur Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee, allesamt Schlösser des Märchenkönigs Ludwig II., sowie die Münchner Residenz verzeichneten mehr Besucher.
Ganze Bereiche, die sonst zugänglich waren, sind derzeit für Besucher komplett gesperrt
Doch während anderswo im Freistaat zumindest teilweise offizielle Führungen stattfinden, müssen Besucher der Würzburger Residenz weiter auf Erläuterungen geschulter Fachleute verzichten. Obwohl die Stadt, wie am vergangenen Wochenende zu beobachten, voller Touristen ist. Die rund 20 ausgebildeten Residenzführerinnen und Residenzführer seien mehr oder minder zu Aufsichtspersonen herabgestuft worden, klagt man hinter vorgehaltener Hand.
Mehr noch: ganze Bereiche, die sonst zugänglich waren, sind derzeit für Besucher komplett gesperrt. So sind unter anderem die Toskana-Ausstellung und die Hofkirche "bis auf weiteres nicht zugänglich", wie es auf der Website der Schlösserverwaltung heißt. Da gebe es schon öfter enttäuschte Gesichter bei den Besuchern, wird berichtet.
Personalmangel soll der Grund für die Einschränkungen in der Residenz sein
Markus Neckermann aus der Oberen Zellerau in Würzburg hat eine E-Mail an Gerhard Weiler, den Würzburger Chef der Bayerischen Schlösserverwaltung, geschrieben. Er sei als Würzburger ein großer Freund und regelmäßiger Besucher der Residenz, heißt es darin. Was seinen Unmut unter anderem weckt: Während die Ingelheimzimmer im Sommer geöffnet waren und er sich gefreut habe, etwas Neues zu sehen, seien diese im Winter nun gesperrt, wohl um Heizkosten zu sparen, wie er vermutet.
Man habe ihm auch gesagt, dass viele Bereiche des Schlosses teilweise schon seit eineinhalb Jahren wegen Personalmangels nicht mehr geöffnet werden könnten, so Neckermann weiter. Dies ärgere ihn besonders, weil er für die Restaurierung der im Krieg beschädigten Möbel der jetzt geschlossenen Toskana-Räume gespendet habe.
Gerhard Weiler verweist auf Anfrage auf die Pressestelle der Bayerischen Schlösserverwaltung in München. Und von dort heißt es, der Gesundheitsschutz der Gäste und Beschäftigten habe oberste Priorität. Dabei müssten sowohl rechtliche Auflagen aber auch zusätzliche organisatorische Aufgaben wie die Kontrolle der 3G-Regel gewährleistet werden. Dies könne dann teilweise personelle Engpässe mit sich bringen, räumt eine Sprecherin auf Nachfrage ein. Der Besichtigungsbetrieb in der Residenz sei deshalb ausschließlich auf einen freien Rundgang im Einbahnstraßenverkehr ohne Führungen umgestellt worden. Warum aber zum Beispiel in Schloss Nymphenburg nach Informationen dieser Redaktion während Corona 23 Aushilfen eingestellt wurden und in Würzburg nur acht, diese Frage wird nicht beantwortet.
Von Corona betroffen seien alle Sehenswürdigkeiten, die von der Schlösserverwaltung betreut würden, heißt es weiter. So müssten seit März vergangenen Jahres Museen im Freistaat teilweise sogar komplett geschlossen bleiben. In der Residenz seien hingegen nur Teilbereiche betroffen wie eben die Hofkirche oder die Toskana-Räume.
Derzeit ist nicht absehbar, wann wieder Führungen durch die Residenz angeboten werden können
Räume, die nicht beheizbar seien, würden an kalten Tagen durch geöffnete Türen und Zugluft zusätzlich auskühlen, so die Antwort aus München weiter. Um konservatorische Schäden zu vermeiden, aber die Räume gleichzeitig für den Publikumsverkehr zugänglich zu halten, werde daher der Zugang insbesondere zu den nördlichen Kaiserzimmern verlegt. Deswegen seien in der kalten Jahreszeit manche Bereiche vorübergehend nicht zugänglich. Auf die geänderte Wegeführung werde aber stets hingewiesen.
Derzeit sei nicht absehbar, ab wann wieder Führungen in der Residenz angeboten werden könnten, heißt es aus München auf schriftliche Anfrage dieser Redaktion. Dies hänge alleine von den Vorschriften der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab.