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Würzburg
Würzburger Raser-Prozess wird heute fortgesetzt
Im Prozess erwartet die Justiz am Freitag wichtige Aussagen im Zeugenstand: Gab es beim Vorfall im Würzburger Stadtteil Heidingsfeld ein Rennen mit einem zweiten Wagen?
Nach dem Unfall in Heidingsfeld wurde der PS-starke Wagen beschlagnahmt.
Foto: Berthold Diem | Nach dem Unfall in Heidingsfeld wurde der PS-starke Wagen beschlagnahmt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 20.09.2021 02:37 Uhr

Auf der Anklagebank lernt ein 22-Jähriger gerade die Schattenseiten seiner Leidenschaft für schnelle Autos kennen: Früher erntete er neidische Blicke, wenn er im geliehenen Porsche oder Mercedes AMG ungehemmt Gas gab. Jetzt steht er vor Gericht, weil eine Fußgängerin in Würzburg-Heidingsfeld seine Fahrweise fast mit ihrem Leben bezahlt haben soll.

Was haben die Zeugen gesehen?

Am Freitag wird der Prozess am Landgericht Würzburg fortgesetzt – dann sollen Weichen gestellt werden. Zeugen des Vorfalls vom 1. Dezember 2019  sollen aussagen: Gab der Angeklagte beim Warten an einer roten Ampel immer wieder provozierend im Stand Gas, um den Fahrer eines silbergrauen zweiten Wagens zu einem Rennen zu animieren? Rasten sie dann gemeinsam los, auf der zweispurigen Straße auf eine Ampel zu, die schon fünf Sekunden auf "Rot" stand – und gaben bei Tempo 150 im Stadtgebiet noch mehr Gas, obwohl eine Fußgängerin im Vertrauen auf ihr "Grün" die Fahrbahn überquerte? Um ein Haar wäre die gehörlose Frau samt ihrem kleinen Hund überfahren worden. 

Auch Rennen gegen die Uhr ist strafbar

Doch den mutmaßlichen zweiten Fahrer in einem silbergrauen Wagen konnte die Polizei nicht ermitteln. Daher wackelt die Anklage wegen versuchten Mordes. Allerdings ist auch ein sogenanntes Alleinrennen gegen die Uhr strafbar. Die Verteidigung setzt dem gerichtlich bestellten Gutachter indes einen eigenen Experten entgegen, der belegen soll, dass es gar kein Rennen gegeben habe.

Dutzende Leserbriefe an die Redaktion zeigen, dass der Fall in der Öffentlichkeit großes Interesse findet. Der Prozess beginnt um 9 Uhr. Mit einem Urteil ist nicht vor Oktober zu rechnen.

 
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