
Dass die Meinungsfreiheit endet, wo sie in wüsten Beschimpfungen mündet, erfährt jetzt ein 60-Jähriger aus Würzburg. Der vorbestrafte Mann ist angeklagt, den CDU-Politiker und früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Kanal X beschimpft zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat auf Anfrage bestätigt, dass gegen den 60-Jährigen Anklage erhoben worden ist. Anwälte hatten im Auftrag Spahns Strafanzeige erstattet.
Spahn stellte Strafanzeige gegen den Würzburger
Sie ist aber nur ein Teil mehrerer Vorwürfe, die den Würzburger vor das Amtsgericht bringen. Laut Gerichtssprecher Frank Glöckner liegen ihm auch sieben Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. Ein Prozesstermin steht laut Verteidiger Christian Mulzer noch nicht fest.
Spahn gehört zu den häufig beleidigten Politikern und wehrt sich dagegen immer wieder. In einem ähnlichen Fall war 2020 einen Mann aus Kempten zu 2800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein anderer Beschuldigter, der aus Protest gegen Corona-Maßnahmen ein verunstaltetes Bild des früheren Gesundheitsministers per Internet verschickt hatte, wurde dagegen 2023 freigesprochen. Das Gericht sah in dem Fall die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten.
Beschimpfungen in Unterfranken immer häufiger ein Fall fürs Gericht
Einen Mann aus dem Landkreis Kitzingen hatte eine sexistische Fotomontage von Außenministerin Annalena Baerbock (Grünen) in einer Whatsapp-Gruppe vor Gericht gebracht. Er erhielt einen Strafbefehl zu 50 Tagessätzen à 70 Euro, insgesamt 3500 Euro.
Glimpflicher kam eine 50-Jährige im vergangenen August vor dem Amtsrichter in Haßfurt mit der Beschimpfung des künftigen Kanzlers Friedrich Merz (CDU) davon. Nachdem sie sich für die "unflätige Ausdrucksweise" entschuldigt hatte, stellte das Gericht das Verfahren "wegen geringer Schuld" gegen eine Geldauflage von 1000 Euro an die Caritas ein.
BKA-Statistik: Beleidigungen von Politikern nehmen stark zu
Nach Angaben der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamts (BKA ZMI) sind allein im Januar 2025 rund 1190 Politiker-Beleidigungen erfasst worden, mehr als doppelt so viele wie im Dezember 2024. Bereits da hatte sich aber ein drastischer Anstieg abgezeichnet. Nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) sind "Personen des politischen Lebens" gegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede besonders geschützt. Schon wegen einer einfachen Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.
Zahlen des BKA zeigen, dass vor allem AfD-Chefin Alice Weidel im Visier von Hasskriminalität steht. Zu ihrer Person sind demnach seit November 559 Hinweise an das BKA abgegeben worden. Mit weitem Abstand folgt der künftige Bundeskanzler Friedrich Merz (134) vor Robert Habeck (34).
Wieder so eine Behauptung das früher alles besser war, hier am Fall "freie Meinungsäußerung". Haben Sie wenigstens einen konkreten (Gerichts)Fall bei dem man früher was sagen durfte was man heute nicht mehr sagen darf?
Sie dürfen auch heute in Deutschland alles sagen was sie früher sagen durften. Freie Meinungsäußerung bedeutet nicht das der/die Angegriffe nicht darauf Antworten darf und ihnen die Antwort nicht gefällt.
Was dürfen sie konkret Heute in Deutschland nicht mehr sagen?
Sehr vieles. Die Frage ist dabei weniger, was Sie sagen sondern was und vor allem WEN sie kritisieren - "Machtkritik" ist heute massiv eingeschränkt.
Das geschieht auch, indem die kritisierten Kreise gezielt alles über einen Kamm scheren.
Meine Kommentare hierzu werden von der Moderation nicht durchgelassen.
In der Anonymität des Internets werden heute Dinge gesagt, die man sich früher nie getraut hätte. Es gilt geradezu als chic, möglichst unflätig und polemisch zu sein.
Der "Vorgang", von dem Sie hier raunen, ist im Artikel genannt, die "allgemeingültige" Assoziation allerdings ist Ihre Projektion.
Ich denke nicht.
Die meisten von ihnen stehen da drüber - weil der Angreifer sich freuen würde, wenn sein Angriff Wirkung zeigt.
Das soll nicht heißen, dass man sich alles gefallen lassen muss oder manches nicht strafbar wäre.
Wer aber die Öffentlichkeit bewußt sucht und dann mit den Menschen herablassend und hochnäsig umgeht, darf sich über Schmähungen und Beleidigungen nicht wundern.
Politiker, wenn sie nicht gerade von der AfD sind, können sich hierzulande frei austoben.
Weder Söder, Holitschek, Spahn oder Lauterbach (und andere) wurden für ihre inzwischen nachgewiesenen Fehlentscheidungen während Corona zur Rechenschaft gezogen.
Ein Minister Habek hat mit seinem Heizungsgesetz den einen oder anderen Kleinverdiener und Renter in den Ruin gestürzt. Verantwortung? Null komma nix.
Gerhard Fleischmann
bei dem Thema h
Und Flüchtlinge und Migranten erst.