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Würzburg
Würzburg: Stadt öffnet sich wieder für den Tourismus
Passend zu Pfingsten hat das bayerische Kabinett neue Corona-Lockerungen rund um den Tourismus beschlossen. Auch die Stadt Würzburg zieht dabei mit. Was nun gilt.
Kommen bald wieder Touristen nach Würzburg? Die Stadt verkündete nun Öffnungsschritte im Bereich Tourismus. 
Foto: Patty Varasano | Kommen bald wieder Touristen nach Würzburg? Die Stadt verkündete nun Öffnungsschritte im Bereich Tourismus. 
Sophia Scheder
Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 09.02.2024 13:20 Uhr

Kommen nun bald wieder Touristen in die Domstadt? Anfang Mai hat das bayerische Kabinett um Markus Söder neue Corona-Lockerungen beschlossen – darunter Öffnungen für den Tourismus. Auch die Stadt Würzburg zieht dabei mit, wie sie am Mittwoch in einer Pressemitteilung ankündigt.

Nach einer neu erlassenen Allgemeinverfügung sind ab kommenden Freitag, 21. Mai, neben den Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den bisherigen örtlichen Öffnungsschritten folgende weiteren Öffnungen im Stadtgebiet zulässig:

Übernachtungsangebote

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken. Zulässig seien laut Stadt Würzburg zudem im Rahmen des Übernachtungsangebots auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen.

Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise über einen höchstens 24 Stunden alten negativen Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test verfügen. Außerdem muss nach 48 Stunden ein neuer Test gemacht werden.

Gästeführungen und touristische Flussschiffahrt

Zulässig sind außerdem der Betrieb von Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre und touristische Reisebusverkehre. Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen sind ebenfalls wieder erlaubt. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass Kunden einen negativen Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test vorlegen müssen, der höchstens 24 Stunden alt ist. 

Musikproben

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind ebenfalls wieder zulässig.

Im Rahmen der Öffnungen seien die entsprechenden Rahmenkonzepte zu beachten, welche von den jeweils zuständigen Staatsministerien bekanntgemacht wurden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind. Die Lockerungen treten wieder außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 100 überschritten hat, informiert die Stadt weiter. 

 
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