
Der Würzburger Kreisverband der AfD wollte einen Rechtsextremisten in die Partei aufnehmen, der ein Attentat auf die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen geplant haben soll. Auch der Bezirksverband und der bayerische Landesverband der AfD hatten offenbar nichts gegen den Bewerber einzuwenden. Erst der Bundesvorstand lehnte den Mann ab, der eindeutig gegen die Grundsätze der Partei verstößt und gegen den die Staatsanwaltschaft in München bereits mehrmals ermittelt hat.
"Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss gegenüber dem Antragsteller nicht begründet werden", heißt es in der Satzung der AfD. Doch ein internes Dokument, das dieser Redaktion zugespielt wurde, legt offen, warum der Bewerber im Frühjahr dieses Jahres nicht in die Partei aufgenommen wurde.
Bei einer Durchsuchung wurden keine Kriegswaffen gefunden
Bei dem Bewerber handelt es sich um Tobias L.. Der vollständige Name ist der Redaktion bekannt. Dem Dokument zufolge widerspricht der Bundesvorstand der Aufnahme und begründet das unter anderem so: Tobias L. "galt als einer der beiden Verdächtigen, die 2017 ein Attentat auf Ursula von der Leyen geplant haben sollen", geht aus einem Protokoll des Bundesvorstands hervor.
Die AfD beruft sich auf Recherchen der Wiener Tageszeitung "Der Standard" und der "Welt am Sonntag". Letztere berichtete, dass Behörden vermuteten, L. habe Waffen gehortet. Man befürchtete im Jahr 2017, er könne einen Angriff auf die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verüben wollen. Die vermuteten Waffen wurden nicht gefunden, das Verfahren eingestellt. "Welt am Sonntag" berichtete, L. habe schon früh mit einer möglichen Durchsuchung gerechnet.
AfD: Tobias L. wurde "fristlos aus der Bundeswehr entlassen"
Heute, rund fünf Jahre nach der Durchsuchung, äußern sich Sicherheitsbehörden nicht konkret zu dem Vorfall. Die Staatsanwaltschaft in München bestätigt dieser Redaktion auf Nachfrage, dass im Juni 2017 gegen L. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt wurde. Man vermutete, dass der Beschuldigte "eine AK 47 und eine Uzi (...) bei einem nicht bekannten Verkäufer bestellt habe", so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Eine Sprecherin des Militärischen Abschirmdiensts bestätigt gegenüber dieser Redaktion, dass es sich bei L. um einen "ehemaligen Bundeswehrangehörigen" handle. Die AfD führt in der Begründung für die Ablehnung des Mitgliedsantrags an, dass der Mann "fristlos aus der Bundeswehr entlassen" worden sei und zitiert auch hierzu Zeitungsberichte.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet in der Regel der Vorstand des Kreisverbands, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Der Würzburger AfD-Kreisverband bestätigt auf Anfrage dieser Redaktion, dass Tobias L. sich im Februar 2021 beworben hat. "Nach der routinemäßigen Überprüfung auf extremistische Hintergründe, welche die AfD bei jedem Mitglied durchführt, wurde er abgelehnt", teilt der Kreisverband mit. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Grünes Licht vom Würzburger Kreisverband für den Bewerber
Die Würzburger AfD äußert sich nicht dazu, warum nicht bereits auf Ebene des Kreisverbands aufgefallen ist, dass Tobias L.s Biografie "extremistische Hintergründe" aufweist. Mit angehenden Mitgliedern führt der Kreisverband ein Aufnahmegespräch durch. Mit dem Beschluss des Vorstands bekommt der Bewerber grünes Licht. Bezirksverband, Landesverband und Bundesverband können jedoch innerhalb eines Monats der Aufnahme widersprechen, bevor der Mitgliedsausweis versendet wird. In diesem Fall hat der Bundesvorstand den Antrag abgelehnt, wie aus dem Protokoll hervorgeht.
Der unterfränkische Bezirksverband der Partei bestätigt lediglich, "dass die genannte Person zu keinem Zeitpunkt Mitglied im Bezirksverband Unterfranken beziehungsweise einem seiner Gebietsverbände war". Landes- und Bundesverband ließen die Presseanfrage zum Aufnahmeprozess des Mitglieds unbeantwortet.
Hinweise auf Nähe zur "Identitären Bewegung"
Der Staatsanwaltschaft in München liegen der Pressesprecherin zufolge Hinweise dafür vor, dass L. "der Identitären Bewegung nahe stand". Als "Identitäre Bewegung" bezeichnet sich eine Gruppierung neu-rechter und rechtsextremer Aktivisten, die islamfeindliche, rassistische und demokratiefeindliche Positionen vertreten. Das Bundesinnenministerium hatte dies in den Jahren 2016 bis 2018 als Verdachtsfall und im Verfassungsschutzbericht 2019 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingeordnet. Auch derzeit wird die "Identitäre Bewegung" vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die "Putin-Flüsternde" "Apokalypse für Deutschland" lehnt solch einen Mitbürger wegen seiner Gesinnung ab!?
Dann müssten die doch eigentlich auch diesen Faschisten (darf laut einem Gerichtsbeschluss so genannt werden (!!!)) Frau Bernd Höcke aus der "Apokalypse für Deutschland" ausschließen ...