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HETTSTADT
Hettstadter Windrad steht weiter still
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:20 Uhr

Fast ein halbes Jahr hat es gedauert, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München über den Berufungsantrag der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) entschieden hat. Ende Oktober war es soweit: Das VGH lehnte den Berufungsantrag der Baywa gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht (VG) Würzburg ab. Damit ist die Entscheidung des VG Würzburg vom Mai dieses Jahres rechtskräftig, wonach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Würzburg für die Windenergieanlage in Hettstadt aufgehoben wurde. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist damit ebenso offen wie der Betrieb der Anlage, die seither still steht.

Im Hauptsacheverfahren am VG Würzburg war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamtes zum Bau und Betrieb der Anlage aufgehoben worden. Begründet wurde dies mit Dokumentations- und Ermessensfehlern im Verlauf des Genehmigungsverfahrens seitens des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde, kurzum das Landratsamt hatte geschlampt. In der Hauptverhandlung hatte das VG Würzburg sowohl den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Würzburg, als auch zwei Ergänzungsbescheide aufgehoben. Begründung: Die Behörde habe die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend dokumentiert.

Verbunden mit der Aufhebung der Genehmigungsbescheide des Landratsamtes war ein Stopp der Rotoren, der im Frühsommer 2014 genehmigten und im Frühjahr 2015 in Betrieb genommen Anlage. Das Verfahren gegen den Bau und Betrieb erfolgte auf Betreiben der „Internationalen Gabriele-Stiftung“. Die ist ein Ableger der Gemeinschaft Universelles Leben (UL) und hat Flächen auf dem nahen Gut Terra Nova gepachtet. Hier bauen die „Christusfreunde“ vom UL unter anderem Spalierobst an. Terra Nova hatte die Einwände gegen die Anlage unter anderem mit einer Gefährdung der Arbeiter auf den angrenzenden Obstplantagen durch Eisfall, Eiswurf und Teilewurf begründet.

In einer Anfrage der Redaktion bedauerte die Baywa r.e. die aktuelle VGH-Entscheidung. „Obgleich die zuständige Genehmigungsbehörde zwischenzeitlich die vom VG Würzburg in seinem Urteil beanstandeten Punkte durch einen Ergänzungsbescheid geheilt hatte, wurde der Berufungszulassungsantrag der BayWa r.e. aus formalen Gründen abgelehnt.“ Die BayWa r.e. prüfe nun weitere juristische Schritte.

Derweil liegt der „Schwarze Peter“ beim Landratsamt. Eine Stellungnahme von Eva-Maria Löffler, Leiterin des Umweltamtes, war trotz mehrmaliger Anfragen nicht zu bekommen. Das Landratsamt kündigte eine offizielle Erklärung an, wolle aber zunächst die für die Woche anberaumten Beratung mit dem juristischen Vertreter der BayWa abwarten.

 
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  • H. E.
    Dieser "Irrsinnswende" war ohne jegliches politisches "Know how", konzeptlos,
    Steuergeldverschwendung, diente nur den subventionierten Geldgesteuerten, was
    widerrum zu ständigen Strompreiserhöhungen auf Kosten des Normalbürgers führte u.s.w.

    Beim Verkauf von Kühlschränken in der Antarktis auf Subventionsbene mit
    Genehmigung der geldgesteuerten EU-Lobbyisten würde auch dieses "kühlende"
    Geschäft blühen.
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  • R. W.
    ... jetzt interessiert sich alles nur noch für die Flüchtlingskrise.
    Ganz abgesehen davon, dass die neuen großen Stromtrassen bald soviel Strom liefern werden, dass das ganze Gedöns um Windkraft eh für die Katz war.
    Die Windraderbaufirmen die wie Pilze aus dem Boden geschossen sind werden noch an Subventionen und Fördergeldern mitnehmen was geht und bauen dann ab nächstes Christbaumkugeln oder Klodeckel wenn es darauf gute Förderungen gibt.
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