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WÜRZBURG
Wieder sorgten Gaffer für Ärger
Polizei rügt Gaffer       -  „Schämt Euch!” Facebook-Post der Polizei Offenburg nach einem skandalösen Vorfall mit Gaffern.
Foto: Sebastian Gollnow | „Schämt Euch!” Facebook-Post der Polizei Offenburg nach einem skandalösen Vorfall mit Gaffern.
Achim Muth
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:02 Uhr

Für Schlagzeilen sorgte kürzlich der Fall eines Gaffers in Burgau, der einen sterbenden Motorradfahrer auf der A 8 filmte und nun angeklagt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Kleinlaster kracht auf Lkw

Nun erregt ein neuer Fall die Gemüter: Der Würzburger Mark M. war in dieser Woche auf der A 3 Zeuge und Ersthelfer bei einem Unfall – und zeigte sich danach erschüttert über das Verhalten zahlreicher Verkehrsteilnehmer: „Viele haben einfach nur gegafft.“

Aus vorbeifahrenden Autos heraus wurde gefilmt. Bei der Anschlussstelle Schlüsselfeld war in Fahrtrichtung Würzburg der Fahrer eines Sprinters in das Heck eines vor ihm rollenden Lkws gekracht. Der Mann im Sprinter wurde dabei in seinem Führerhaus eingequetscht und schwer verletzt. Manager Mark M. war gerade auf dem Weg nach Hause nach Würzburg, als er den Unfall sah und sein Auto unmittelbar dahinter stoppte. Zusammen mit vier, fünf anderen Helfern versuchte er, den stark blutenden Verletzten aus dem Wrack zu befreien.

Jede Menge Gaffer an der Unfallstelle

Zunächst waren weder Rettungskräfte noch Polizei vor Ort, „aber jede Menge Gaffer“, so M. „Die Idioten fuhren im Schritttempo an der Unfallstelle vorbei und filmten mit ihren Handys aus dem Seitenfenster heraus.“ Erst als eine der Helferinnen ihrerseits ihre Kamera auf die vorbeifahrenden Autos richtete, hörte die Unfallspannerei auf. Für M. war es ein aufwühlendes Erlebnis, und auch er stellt sich die Frage: „Warum machen die das?“ Schrecken höhere Strafen ab? Was also hilft gegen das Phänomen?

Der Gesetzgeber versucht gegenzusteuern. § 201a regelt de Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen: Wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt, macht sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe – oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Der Paragraf wurde im Jahr 2015 erweitert.

Neu ist der Straftatbestand § 323c II StGB, Behinderung von Personen, die Dritten helfen. Demnach könnte es künftig möglich sein, dass ein Gaffer den Straftatbestand schon durch das bloße Danebenstehen und Filmen erfüllt, wenn sich etwa ein Ersthelfer, durch ein auf ihn gerichtetes Smartphone in seiner Rettungstätigkeit konkret behindert fühlt. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Noch gibt es dazu kaum Rechtsprechung – doch immer häufiger bittet die Polizei die Gaffer vehement zur Kasse.

 
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Kommentare
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  • J. S.
    Einfach ignorieren und ...
    einen guten Job tun. Und dadurch findet sich sicher der eine oder andere Helfer. Und das zählt letzten Endes. Zu viel Aufgeregtheit, auch wenn zu Recht, ist nicht besonders hilfreich. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an.
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  • B. S.
    Es sollten hohe Geldstrafen bis hin zu Verurteilungen auf Bewährung eingeführt werden.

    Dieses würdelose Verhalten ist überhaupt nicht zu erklären.Ist der Alltag vieler Mitbürger so langweilig,dass man sich am Leid anderer ergötzen muss und das Ganze noch via Film festhalten?
    Völlig daneben.
    Anstelle zu helfen,oder den Helfern zu helfen,sofern schon welche vorhanden.Nicht immer ist die Polizei sofort vor Ort,die wird ja genug behindert weil oft keine oder unzureichende Rettungsgassen gebildet werden.

    Niemand wünsche ich was Schlechtes,aber die Gaffer,die meinen alles filmen zu müssen,sollten mal ein paar Minuten in sich gehen,wenn sie an der STelle der Verunfallten im Graben liegen würden..und irgendwelche Fremden fahren vorbei und filmen blutüberströmte Verletzte,STerbende oder zerdöpperte Autos.

    Wie tief muss man eigentlich noch sinken????

    UNSÄGLICH traurig((( !!!!
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