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Würzburg/Schweinfurt
Wenn die Haftung an Badeseen zum Problem wird
Gemeinden können für Unfälle an Badeseen haften, wenn diese als Naturbad eingestuft sind. Wie Kommunen in Unterfranken damit umgehen.
Viele bayerische Gemeinden sorgen sich wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs derzeit um die Haftung an ihren Badeseen und sperren die Badestege. Am Erlabrunner See sieht man die Entwicklung gelassen.
Foto: Silvia Gralla | Viele bayerische Gemeinden sorgen sich wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs derzeit um die Haftung an ihren Badeseen und sperren die Badestege. Am Erlabrunner See sieht man die Entwicklung gelassen.
Katrin Amling
 und  dpa
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:25 Uhr

Der Olchinger See vor den Toren Münchens ist ein Baggersee wie viele andere in Deutschland. Liegewiese, Kiosk, Grillplatz. An heißen Tagen kommen Badegäste in Scharen. Doch zum Ärger vieler Besucher ist die Badeinsel verschwunden, die im See verankert war. Ähnliches hat sich in Dutzenden bayerischen Orten ereignet, vielerorts sind sogar die hölzernen Badestege abgesperrt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2017, das auch einige Gemeinden in Unterfranken beschäftigt.

  • Lesen Sie auch: Mangelware Bademeister – Warum Deutschlands Schwimmbäder in Not sind

Ein Steg, Toilettenhäuschen oder eine Schwimminsel in der Mitte des Sees – was Besuchern gefällt, kann den Gemeinden Probleme bereiten. Denn verfügt ein Natursee über diese "künstlich aufgestellten Einrichtungen", wird er als Naturbad eingestuft und nicht als Badestelle. Rechtlich macht das einen großen Unterschied. Denn im Gegensatz zur Badestelle müssen Gemeinden an einem Naturbad für eine Aufsicht sorgen und können bei Unfällen für den Schaden haften.

BGH-Urteil nach Badeunfall mit tragischen Folgen

Ein entsprechendes Urteil fällte der BGH nach einem Unfall in Rheinland-Pfalz: Eine Zwölfjährige hatte sich in einer Boje verfangen und war mehrere Minuten unter Wasser, bevor sie von einer Badeaufsicht gerettet wurde. Die Aufsicht wurde zu spät auf das Mädchen aufmerksam, das schwere Hirnschäden davontrug. Ein Gericht entschied, dass die Gemeinde dafür haften muss, da sie für selbst angebrachte Gegenstände verantwortlich ist. Maßgeblich sei die Verkehrssicherungspflicht. Dass das Urteil erst knapp zwei Jahre später Aufmerksamkeit bekommt, liegt an einer kürzlich verbreiteten Warnung der deutschen Kommunalversicherer in ihrer Fachzeitschrift.

Eine Badeaufsicht können sich jedoch auch in Unterfranken nicht alle Gemeinden leisten. So wurden zum Beispiel im Markt Triefenstein (Lkr. Main-Spessart) Badestege oder Schwimminseln gar nicht erst angebracht, wie Florian Hoh erklärt. "Je mehr Anzeichen es gibt, dass es sich um einen offiziellen Badesee handelt, desto eher läuft man Gefahr, dass man haften muss", so der Geschäftsleiter der Gemeinde. Daher habe man in Triefenstein von Anfang an darauf verzichtet.

Kaum Bedenken in Schweinfurt und Erlabrunn

Andernorts ist die Angst vor der verschärften Haftung eher gering. "In Schweinfurt ändert sich durch das Urteil nichts", erklärt die stellvertretende Pressesprecherin der Stadt, Kristina Dietz. Zwar gibt es am Schweinfurter Baggersee einen Badesteg. "Doch dieser wird regelmäßig überprüft, damit alles in Ordnung ist", so Dietz. Bedenken, dass es Probleme mit der Haftung bei Unfällen gebe, habe man dort nicht.

Ebenfalls entspannt sieht man die Lage am Ellertshäuser Badesee, dem größten Stausee Unterfrankens. Laut Friedel Heckenlauer, Bürgermeister der zuständigen Gemeinde Stadtlauringen (Lkr. Schweinfurt), ergeben sich durch das Urteil zunächst keine Änderungen. Man verfolge jedoch die aktuellen Entwicklungen. Eine ständige Badeaufsicht gibt es am Ellertshäuser See nicht.

Auch am Erlabrunner Badesee (Lkr. Würzburg) nimmt man das Urteil gelassen auf. Der See in Erlabrunn ist mit einem Kiosk, Grillstellen und einem Spielplatz ausgestattet – da liegt die Vermutung nahe, dass es sich um ein Naturbad handelt. Doch laut Michael Dröse vom Würzburger Landratsamt gilt der See nur als Badestelle. "Wir sind deshalb nicht verpflichtet, für eine ständige Badeaufsicht zu sorgen", erklärt Dröse. In den Ferien und am Wochenende sei jedoch die Kreiswasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes vor Ort. Eine Änderung angesichts des BGH-Urteils hält er nicht für nötig. "Wir haben uns extra noch einmal mit unserer Versicherung abgesprochen", bekräftigt Dröse.

Sindersbachsee: Baden seit 1981 verboten

Ein Sonderfall ist der Sindersbachsee in Gemünden (Lkr. Main-Spessart). Dort ist das Baden bereits seit 1981 verboten, nachdem sich dort ein tödlicher Unfall ereignet hatte. Die Stadt hatte das Verbot erlassen, um einer möglichen Haftung künftig vorzubeugen. Das sorgt bei den Einwohnern jedes Jahr aufs Neue für Unverständnis. In diesem Jahr hat der Bürgermeister das Verbot noch einmal untermauert und angekündigt, dass die Liegewiese im nächsten Jahr nicht mehr gemäht werde. Das soll noch deutlicher machen, dass es sich nicht um einen Badesee handelt. Da es jedoch keine Kontrollen der Stadt gibt, zieht der See bei schönem Wetter viele Besucher an.

 
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  • waldtom1
    Unsere Gerichte fällen schon haarsträubende Urteile. Nicht der, der einen Fehler gemacht hat ist verantwortlich, sondern der der eine Einrichtung aufgestellt hat, mit der 99,99% der Benutzer sehr gut zurechtkommen.
    Solche Urteile sind ganz und gar nicht im Namen des Volkes!
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