
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Würzburg gegen drei Teilnehmer einer "Querdenker"-Demonstration den Erlass von Strafbefehlen wegen Volksverhetzung beantragt. Die drei hatten am 29. Oktober 2021 bei einer Demonstration von "Eltern stehen auf" vor dem Würzburger Hauptbahnhof auf ihren Jacken runde gelbe Aufkleber mit der Aufschrift "ungeimpft" getragen.
Den Angaben der Ermittler zufolge soll einer der Teilnehmer, Jahrgang 1961, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Euro bezahlen, also insgesamt 9000 Euro. Für eine Beschuldigte und einen Beschuldigten, Jahrgang 1941 und 1956, beantragte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen zu 60 Tagessätzen à 40 Euro, also jeweils 2400 Euro.
Staatsanwaltschaft: "Assoziationen mit dem sogenannten Judenstern"
Durch das Tragen der gelben Punkte hätten die Beschuldigten "Assoziationen mit dem sogenannten Judenstern geweckt", den sich Jüdinnen und Juden ab 1941 in Nazi-Deutschland anheften mussten, sagt die Staatsanwaltschaft. Juristen sind sich mittlerweile weitgehend einig, dass solche Vergleiche eine Verharmlosung des Holocausts darstellen.
Mit Blick auf den Ort der Demonstration - in unmittelbarer Nähe des "DenkOrt Deportationen", dem Denkmal für die ermordeten Jüdinnen und Juden aus Mainfranken - sei die Handlung zudem geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Insofern sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, so Thorsten Seebach, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Prüfung am Amtsgericht Würzburg: So geht das Verfahren weiter
Das Amtsgericht Würzburg hat laut Staatsanwaltschaft noch nicht über den Erlass der Strafbefehle entschieden und prüft diesen noch. Grundsätzlich können zuständige Richterinnen und Richter den Antrag ablehnen, wenn sie die Beschuldigten als nicht hinreichend tatverdächtig erachten. Dagegen wiederum könnte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Das Gericht kann aber auch von sich auch eine Hauptverhandlung, also einen öffentlichen Prozess, anberaumen.
Erlässt das Gericht die beantragten Strafbefehle, werden diese rechtskräftig, wenn die Beschuldigten keinen Einspruch einlegen. Tun sie dies, kommt es automatisch zu einem Prozess.
Warum?
Finden Sie denn das Tragen des gelben Button nicht falsch bei der Vergangenheit, die so ein Symbol in Deutschland hat.
Die haben sich ja (fast) gar nicht an irgendwelche Auflagen gehalten!
Da sollten die Strafen noch wirklich höher ausfallen, nämlich so, dass der Geldbeutel so richtig blutet!
Diese Anschuldigungen können Sie auch belegen?
Waren doch die Masken ein Mittel dafür, dass die Corona-Pandemie sich nicht noch weiter ausbreiten kann.
Immer noch das geringere Übel als dass unverschämte Verhalten etlicher Alut-Leerdenker-Sektierer.
Und bevor Sie jetzt wieder lospoltern:
Ja, ich stehe zu dieser Aussage, da können Sie mir jetzt mit "wer weiß was" kommen!
Sie schreiben das falsch herum:
Aus diesen Demonstrationen heraus gab es häufig Gewalt gegen Polizeibeamte und deren Ausrüstung!
Und dass Sie mit unserem Rechtsstaat und der parlamentarischen Demokratie auf Kriegsfuß stehen müssen Sie nicht in jedem Kommentar betonen.
Den Journalisten der etablierten Medien glauben Sie sowieso nichts. Ich wundere mich, dass Sie sich noch die Mühe machen, die Mainpost zu lesen und hier zu kommentieren.
Bleiben Sie halt bei Putins Informationskanälen über Telegram. Dort erfahren Sie dann Ihre "Wahrheit".
Im Verdrehen von Tatsachen.
Das macht so leicht keiner nach ...
Aber die Aluhut-Leerdenker-Sektierer sollten mal ihre Einstellung zur Demokratie überdenken, so wie die mit der Polizei, mit Journalisten oder mit Andersdenkenden auf Demonstrationen umgegangen sind!
Hören Sie endlich auf, die Tatsachen zu verdrehen, wie Sie es hier wieder einmal (zum Glück erfolglos) versuchen!
Damit können Sie nämlich noch nicht mal einen Aluhut gewinnen!
Wenn Sie den Öffentlich-Rechtlichen Sendern nicht mehr trauen, wie Informieren Sie sich denn so?
Mit Hilfe von Russia-Today oder Glaskugel TV?
Da werden wirklich "Fakten" genannt.
Alternativ empfehle ich Ihnen noch das "Nachrichtenmagazin" von einem gewissen Alfred E. Neumann ...
Auch wenn das Ergebnis nicht Ihrer Meinung entspricht, es wurde abgewogen und kam übereinstimmend zu dem Ergebnis.