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Würzburg
Wegen Volksverhetzung bei Demo in Würzburg: Staatsanwaltschaft beantragt bis zu 9000 Euro Geldstrafe für "Querdenker"
Ausgerechnet vor dem Deportationsmahnmal in Würzburg trugen Impfgegner gelbe Punkte am Arm. Warum die Staatsanwaltschaft nun Strafbefehle beantragt hat.
Gelbe Punkte auf dem Ärmel getragen: Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat deshalb wegen Volksverhetzung Strafbefehle gegen drei Teilnehmer einer Demonstration von 'Querdenkern' im  Oktober 2021 in Würzburg beantragt.
Foto: Rias Bayern | Gelbe Punkte auf dem Ärmel getragen: Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat deshalb wegen Volksverhetzung Strafbefehle gegen drei Teilnehmer einer Demonstration von "Querdenkern" im  Oktober 2021 in Würzburg beantragt.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:28 Uhr

Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Würzburg gegen drei Teilnehmer einer "Querdenker"-Demonstration den Erlass von Strafbefehlen wegen Volksverhetzung beantragt. Die drei hatten am 29. Oktober 2021 bei einer Demonstration von "Eltern stehen auf" vor dem Würzburger Hauptbahnhof auf ihren Jacken runde gelbe Aufkleber mit der Aufschrift "ungeimpft" getragen.

Den Angaben der Ermittler zufolge soll einer der Teilnehmer, Jahrgang 1961, eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Euro bezahlen, also insgesamt 9000 Euro. Für eine Beschuldigte und einen Beschuldigten, Jahrgang 1941 und 1956, beantragte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen zu 60 Tagessätzen à 40 Euro, also jeweils 2400 Euro.

Staatsanwaltschaft: "Assoziationen mit dem sogenannten Judenstern"

Durch das Tragen der gelben Punkte hätten die Beschuldigten "Assoziationen mit dem sogenannten Judenstern geweckt", den sich Jüdinnen und Juden ab 1941 in Nazi-Deutschland anheften mussten, sagt die Staatsanwaltschaft. Juristen sind sich mittlerweile weitgehend einig, dass solche Vergleiche eine Verharmlosung des Holocausts darstellen.

Mit Blick auf den Ort der Demonstration - in unmittelbarer Nähe des "DenkOrt Deportationen", dem Denkmal für die ermordeten Jüdinnen und Juden aus Mainfranken - sei die Handlung zudem geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Insofern sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, so Thorsten Seebach, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Prüfung am Amtsgericht Würzburg: So geht das Verfahren weiter

Das Amtsgericht Würzburg hat laut Staatsanwaltschaft noch nicht über den Erlass der Strafbefehle entschieden und prüft diesen noch. Grundsätzlich können zuständige Richterinnen und Richter den Antrag ablehnen, wenn sie die Beschuldigten als nicht hinreichend tatverdächtig erachten. Dagegen wiederum könnte die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Das Gericht kann aber auch von sich auch eine Hauptverhandlung, also einen öffentlichen Prozess, anberaumen. 

Erlässt das Gericht die beantragten Strafbefehle, werden diese rechtskräftig, wenn die Beschuldigten keinen Einspruch einlegen. Tun sie dies, kommt es automatisch zu einem Prozess. 

 
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    Das muss richtig wehtun, die Strafen die da angedacht sind viel zu niedrig. Was die Coronamassnahmen und die Impfung an Egomanen und Leerdenkern zu Tage gebracht haben, schockiert mich auch heute noch. ICH ICH ICH und dann war auch noch jedes Mittel recht, um sich als Opfer zu inszenieren, sogar bezugnehmend auf die Judenverfolgung. Ekelhaft und abstoßend.
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  • R. E.
    Als bis heute Ungeimpfter kann ich nachvollziehen, WIE es vor 1 - 2 Jahren war und wie wir von anderen - auch sogenannten Freunden - bewertet wurden. Vor diesem Hintergrund sehe ich diese sehr strikte Ermittlung der Staatsanwaltschaft auch mit gemischten Gefühlen.
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  • L. W.
    @ mainemainung

    Warum?

    Finden Sie denn das Tragen des gelben Button nicht falsch bei der Vergangenheit, die so ein Symbol in Deutschland hat.
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  • R. E.
    Die Beurteilung des Tragens dieser "Symbole" überlasse ich der Staatsanwaltschaft. Dabei ist m.E. die Striktheit der Ermittlung sehr deutlich in Richtung unserer Vergangenheit in Sachen Drittes Reich und Judenvernichtung FESTgelegt. Der damit verbundene Begriff der Volksverhetzung ist für mich allerdings auch auf andere Minderheiten übertragbar (gewesen). In meinem Fall ging es um das Impfen und die propagierte Impfpflicht - und da war die sehr drastische mediale und gesamtsoziale negative bis aggressive Bewertung bis Verurteilung durch andere Menschen durchaus spürbar.
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  • P. S.
    Deutschland hat fertig. Wenn erstmal Demonstranten, die gegen die eigene Diskriminierung demonstrieren bestraft werden, dann ist das Kind in den Brunnen gefallen. Um so mehr, als sich jetzt nach und nach zeigt, dass die Demonstranten in vielen Fällen Recht hatten.
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  • A. F.
    Ist doch gut, dass Deutschland "fertig hat", vor allem, wenn es auch darum geht, wie diese Aluhut-Leerdenker-Sektierer zum Teil mit Andersdenkenden, Polizisten oder Journalisten umgegangen sind, wie Verschwörungsveranstaltungen in Berlin, Kassel oder Stuttgart gezeigt haben.

    Die haben sich ja (fast) gar nicht an irgendwelche Auflagen gehalten!

    Da sollten die Strafen noch wirklich höher ausfallen, nämlich so, dass der Geldbeutel so richtig blutet!
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  • P. S.
    Ist das Ihr Ernst? Dann sollten Sie mal Ihre Einstellung zur Demokratie und zu anderen Menschen überdenken. Die Demonstrationen wurden von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst. So etwas gibt es sonst nur in Diktaturen. Was die angeblichen Übergriffe auf Journalisten etc. betrifft: Da trau ich keinem ÖR-Medium mehr.
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  • D. E.
    "Die Demonstrationen wurden von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst."

    Diese Anschuldigungen können Sie auch belegen?
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  • P. S.
    Natürlich. Es gibt diverse Videos von diesen Vorgängen, in denen friedliche Demonstranten von Polizisten verprügelt werden. Auch andere Übergriffe sind dokumentiert. Ich nenne da nur das Abführen einer Rentnerin in Handschellen wegen Nichttragens einer Maske. Wie würden Sie denn so etwas nennen?
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  • A. F.
    Tja, wenn es Auflagen während dieser Verschwörungsaufstände gab, dahin gehend, dass man eine Maske tragen musste und diese Auflagen dann bewusst ignoriert worden sind, dann halte ich die Maßnahme seitens der Polizei, die Maskenverweigerer in Handschellen abzuführen, durchaus für vertretbar.

    Waren doch die Masken ein Mittel dafür, dass die Corona-Pandemie sich nicht noch weiter ausbreiten kann.

    Immer noch das geringere Übel als dass unverschämte Verhalten etlicher Alut-Leerdenker-Sektierer.

    Und bevor Sie jetzt wieder lospoltern:

    Ja, ich stehe zu dieser Aussage, da können Sie mir jetzt mit "wer weiß was" kommen!
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  • E. W.
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  • L. W.
    @ steve67

    Sie schreiben das falsch herum:

    Aus diesen Demonstrationen heraus gab es häufig Gewalt gegen Polizeibeamte und deren Ausrüstung!

    Und dass Sie mit unserem Rechtsstaat und der parlamentarischen Demokratie auf Kriegsfuß stehen müssen Sie nicht in jedem Kommentar betonen.

    Den Journalisten der etablierten Medien glauben Sie sowieso nichts. Ich wundere mich, dass Sie sich noch die Mühe machen, die Mainpost zu lesen und hier zu kommentieren.

    Bleiben Sie halt bei Putins Informationskanälen über Telegram. Dort erfahren Sie dann Ihre "Wahrheit".
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  • A. F.
    In einem ist der echt unangefochten Weltmeister:

    Im Verdrehen von Tatsachen.

    Das macht so leicht keiner nach ...
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  • P. S.
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  • A. F.
    Ja, das ist mein voller Ernst!

    Aber die Aluhut-Leerdenker-Sektierer sollten mal ihre Einstellung zur Demokratie überdenken, so wie die mit der Polizei, mit Journalisten oder mit Andersdenkenden auf Demonstrationen umgegangen sind!

    Hören Sie endlich auf, die Tatsachen zu verdrehen, wie Sie es hier wieder einmal (zum Glück erfolglos) versuchen!

    Damit können Sie nämlich noch nicht mal einen Aluhut gewinnen!
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  • A. F.
    Davon ab:

    Wenn Sie den Öffentlich-Rechtlichen Sendern nicht mehr trauen, wie Informieren Sie sich denn so?

    Mit Hilfe von Russia-Today oder Glaskugel TV?

    Da werden wirklich "Fakten" genannt.

    Alternativ empfehle ich Ihnen noch das "Nachrichtenmagazin" von einem gewissen Alfred E. Neumann ...
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  • A. N.
    Demokratie bedeutet nicht, daß jeder sich verhalten kann, wie er gerade will. Wenn Demonstrationen in begründeten Fällen eingeschränkt werden, wurden vorher beide Rechtsgüter gegeneinander und im Verhältnis abgewogen.
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  • A. F.
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  • P. S.
    Genau DAS ist nicht geschehen. Rechtsgüterabwägung. Aber das werden Sie sicher wieder anders sehen.
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  • A. N.
    Dem muss ich widersprechen: Das Abwiegen hat stattgefunden. Das weiß ich aus erster Hand.

    Auch wenn das Ergebnis nicht Ihrer Meinung entspricht, es wurde abgewogen und kam übereinstimmend zu dem Ergebnis.
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