
Wegen Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen drei Personen, die bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik am 29. Oktober 2021 vor dem Würzburger Hauptbahnhof auf ihren Jacken runde gelbe Aufkleber mit der Aufschrift "ungeimpft" trugen. Offensichtlich ist dies eine Anspielung auf den gelben Stern, den sich Jüdinnen und Juden ab 1941 in Nazi-Deutschland anheften mussten.
Handelt es sich um eine Verharmlosung des Holocaust?
Die zirka zehn Demonstrantinnen und Demonstranten zogen also einen Vergleich zur Lage von Millionen Opfern, die in den 1930er und 1940er Jahren verfolgt und ermordet wurden. Ob eine solche Instrumentalisierung des Schicksals von Jüdinnen und Juden strafbar ist, weil so der Holocaust verharmlost wird, ist unter Juristen umstritten.
Nachdem die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) Bayern den Vorfall öffentlich gemacht hatte, bejahte die Staatsanwaltschaft im Januar dieses Jahres einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung und startete Ermittlungen gegen unbekannt.
Mittlerweile habe die Kriminalpolizei drei Personen identifizieren können, die an der Demo teilgenommen haben, antwortet die Staatsanwaltschaft jetzt auf eine Nachfrage dieser Redaktion. Derzeit sehe man der Stellungnahme eines Verteidigers entgegen, danach werde man den Sachverhalt dann abschließend rechtlich beurteilen, heißt es weiter.
So reagierte die Stadt Würzburg
Die Stadt Würzburg hat auf den Vorfall im Oktober 2021 reagiert. In Versammlungsbescheiden wird seitdem "die Verwendung von Symbolen, Kleidungsstücken oder Kleidungsergänzungen, die als ,gelber Stern' an die Zwangskennzeichnung von Jüdinnen und Juden während des nationalsozialistischen Regimes erinnern", ausdrücklich untersagt.
Verboten sind auch Abwandlungen davon wie "Gelbe Punkte", "Gelbe Vierecke" oder Ähnliches mit Zufügung oder Ersetzung des Wortes "Jude" oder anderer Worte wie etwa "nicht geimpft" oder "ungeimpft".
Umstrittener Facebook-Post durch Meinungsfreiheit gedeckt
Unterdessen teilt die Staatsanwaltschaft jetzt auch mit, gegen einen Mann aus dem Landkreis Kitzingen habe man die Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingestellt. Dieser hatte in einem Facebook-Kommentar die 2G-Zugangsregelung einer Diskothek mit dem "Prinzip des Judensterns" verglichen.
Die Äußerung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagen die Ermittler. Dem Beschuldigten könne "nicht mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er mit seinem Posting tatsächlich die während der NS-Zeit stattgefundene Vernichtung der jüdischen Bevölkerungsteile des damaligen Deutschen Reichs und dessen angeschlossener Teile verharmlosen wollte".
Auf die Frage dieser Redaktion, ob bei der Staatsanwaltschaft Würzburg weitere Verfahren wegen Volksverhetzung gegen mutmaßliche Impfgegner oder sogenannte Querdenker anhängig sind, antwortet Pressesprecher Thorsten Seebach mit Ja. Er bitte aber um Verständnis, so schreibt er, dass "aus ermittlungstaktischen Gründen" derzeit keine Einzelheiten mitgeteilt werden könnten.
"Verboten sind auch Abwandlungen davon wie "Gelbe Punkte", "Gelbe Vierecke" oder Ähnliches"
Sind damit auch die Masken verboten, die durch das IfSG den Ungeimpften (und Gleichgestellten) vorgeschrieben werden sollen?
für normal denkende Menschen ist es daher verstörend, wenn sich Menschen in der jetztigen Situaiton mit gelben Aufklebern in dieser Opferrolle suhlen.
Was mich sehr traurig stimmt, ist dass du nun auch noch das Masketragren als Schutzmaßnahme ebenfalls in diese Schublade trittst.
Wo ist dein Anstand, wo ist dein Verstand?
Schon ein derber Unterschied, meisnt du nicht auch?
Die Stadt Würzburg als Kommunalbehörde keine Relvanz. Es ist hier von Staatsanwaltschaft die Rede. Diese sind nicht kommunal sondern auf landesebene angesiedelt.
Daher ist dein aus dem Kontext etwas antisemitisch angehauchter flabsiger Spruch evtl. auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Und wenn ich mich mit derlei "Spaziergängern" auf den Weg mache, darf ich mich dann aber auch nicht wundern!
2. Nicht alle Corona-Kritiker die Demos abhalten sind in der rechten Ecke verortet. Da haben Sie natürlich recht. Aber die Initiatoren solcher Demos können sehr wohl etwas dafür, dass braunes Gesocks bei ihnen mitläuft. Die müssen nur auf die zugehen und ihnen die Teilnahme verweigern. Wird aber nicht gemacht, weil sie wahrscheinlich Schiss haben. Außerdem ist die Demo dann erheblich kleiner. Das will man vermeiden.