
Zwei 20-Jährige sollen einem 34-Jährigen vor einer Bar im Würzburger Mainviertel im Oktober 2022 dreimal die Nase gebrochen haben. Angeblich wegen einer Zigarette, wie die Staatsanwaltschaft und der Geschädigte am Mittwoch in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg sagten. Die Beweisaufnahme gestaltete sich jedoch schwierig, einer der beiden Männer wurde freigesprochen.
Gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor. Gegen zwei Uhr nachts seien die beide – ein Bankkaufmann-Azubi sowie ein arbeitssuchender Sport- und Fitnesskaufmann – zum Rauchen vor der Bar in der Nähe der Alten Mainbrücke gestanden. Von einem weiteren Gast habe der Arbeitssuchende unter Androhung von Gewalt dann die Herausgabe einer Zigarette verlangt und sofort auf ihn eingeschlagen.
"Es entwickelte sich eine Rangelei in deren Folge beide zu Boden gingen", so die Staatsanwaltschaft. Der bis dahin noch Unbeteiligte sei seinem Kumpel zu Hilfe gekommen. Zusammen hätten sie die Oberhand gewonnen und dem Opfer dreimal die Nase gebrochen. Der Geschädigte bestätigte dies.
Angeklagte sagen, die Schlägerei sei nach einer Provokation entstanden
Dem widersprachen die Beschuldigten. Aus einer verbalen Provokation habe sich beidseitiges aggressives Verhalten ergeben. "Mein Mandant hat in der Rangelei zugeschlagen. Er hat seine Emotionen nicht unter Kontrolle gehabt. Um eine Zigarette ist es definitiv nicht gegangen", sagte der Rechtsanwalt des Hauptbeschuldigten. Der beteuerte mehrfach, dass ihm der Vorfall sehr leid tue.
Auch sein Bekannter äußerte sich über seinen Anwalt. Er habe die Rangelei beobachtet und als beide Männer zu Boden gingen, habe er die Parteien trennen wollen. "Ihm sind solche Situationen unangenehm, es ist nicht seine Art gewalttätig zu werden", sagte sein Verteidiger.
Amtsgericht Würzburg: Beide Aussagen waren logisch aber widersprüchlich
Beweise gibt es kaum. Alle Beteiligten waren offenbar alkoholisiert gewesen. Ein Security-Mitarbeiter der Bar, der als Zeuge geladen war, hatte den Vorfall erst spät mitbekommen. Als er nach draußen eilte, saß der Angreifer laut seiner Aussage bereits auf dem Opfer. Sein Kumpel habe zu dem Zeitpunkt mehrere Meter entfernt gestanden. Die Verteidiger betonten, dass es kaum Klarheit gebe.
Nur bei den Schlägen des Hauptangreifers war man sich einig. Diese waren aus Sicht des Verteidigers jedoch nicht als "gefährliche" Körperverletzung einzustufen. Der Vorwurf der Räuberischen Erpressung war nicht nachzuweisen, da nicht klar war, ob es um die Herausgabe einer Zigarette ging.
"Beide Aussagen waren logisch aber widersprüchlich. Keiner von uns war dabei", sagte dazu der Richter. Der Täter wurde wegen Körperverletzung nach Jugendstrafgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt. Sein Bekannter wurde freigesprochen. Alle Seiten verzichteten auf Rechtsmittel.