
Seit dem 26. November des vergangenen Jahres gilt für Teile der Würzburger Innenstadt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Zunächst war ein Ende der Einschränkungen für Mitte Dezember vorgesehen. Aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage hat die Stadt die Allgemeinverfügung zum Konsum- und Abgabeverbot von Alkohol nun jedoch bereits zum dritten Mal verlängert. Der Konsum von Glühwein und Co. soll jetzt bis Mittwoch, 26. Januar, verboten bleiben.

Demnach darf nach wie vor im "Kleinen Bischofshut", auf der Alten Mainbrücke und in der Sanderstraße kein Alkohol konsumiert werden. Auch das Alkoholabgabeverbot für Heißgetränke, wie zum Beispiel Glühwein, wird bis Ende Januar verlängert, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.
Omikron als Grund für die Verlängerung
Der Konsum von Getränken im sogenannten "konzessionierten" Bereich von Gaststätten, also dem Bereich, in dem die Lokale eine bereits bestehende Ausschankgenehmigung haben, bleibt jedoch weiterhin erlaubt, insofern er an Ort und Stelle während der jeweiligen Öffnungszeiten erfolgt.
Im Verkauf beschränkt sich das Abgabeverbot nach wie vor auf "alkoholhaltige Heißgetränke", die zur Mitnahme gedacht sind und in Gefäßen verkauft werden, die einen sofortigen Verzehr vorsehen, wie etwa Becher oder Tassen mit und ohne Deckel.
Als Grund für die Entscheidung, das Alkoholverbot ein drittes Mal zu verlängern, nennt die Stadt die "massiv gestiegene 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet", die allgemein "äußerst angespannte" Corona-Lage sowie die "besorgniserregende" Omikron-Variante, die sich auch im Raum Würzburg immer weiter ausbreitet.
Vor diesem Hintergrund hätten sich sowohl das Gesundheitsamt sowie der Verwaltungsstab Katastrophenschutz der Stadt Würzburg für die Umsetzung dieser Schutzmaßnahme ausgesprochen, teilt die Stadt mit.