Jugendliche kennen sich zwar hervorragend mit den Funktionen sozialer Netzwerke aus, Risiken wie Cybermobbing sind für sie jedoch häufig Neuland. IT-Fachanwalt Chan-jo Jun wollte dies in einem Workshop an der Mittelschule Zellerau, den er in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring während der Web Week durchführte, ändern.
Snapchat ist interessanter als Facebook
„Ne Mann, Facebook ist langweilig, viel zu viele Erwachsene da“ sind sich die Schüler der Klassen 8a und 8b der Mittelschule Zellerau einig. Viel interessanter seien Snapchat und Instagram, wegen der Fotos und der Videos. Dass in den sozialen Netzwerken neben unterhaltsamen Stories auch Cybermobbing eine Rolle spielt, darüber seien sie sich jedoch im Klaren.
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Selber gemobbt worden seien sie jedoch noch nie, erklärten die rund 30 Schüler, die von Anwalt Chan-jo Jun über die Risiken und Gefahren des Cyberraums aufgeklärt wurden. Auch vom Thema Sexting hätten die meisten schon gehört. Eigene digitale Dummheiten, wie etwa verschickte Nacktfotos, die danach die Runde machten, will jedoch keiner begangen haben, beteuerten die Jugendlichen mit ernstem Blick.
„Jeder hat schon einmal Nacktfotos bekommen“
„Ey die lügen doch alle“, platzt es schließlich aus der Schülerin Nadine (Name geändert) heraus. „Jeder hier hat schon mal Nacktfotos bekommen!“. Souveräner Umgang mit den Chancen und Gefahren des Internets, so scheint es, ist ein sensibles Thema bei den Jugendlichen, die sichtlich hin und hergerissen waren, zwischen echtem Interesse und der Angst, vor den Klassenkameraden Schwäche zu zeigen.
„Ich bin hier als Anwalt, nicht als Pfarrer oder Lehrer. Die moralische Bewertung überlasse ich anderen“, beteuerte Jun. Dem Onlinerechts-Experten ging es mit seinem Vortrag vor allem darum, die Schüler über rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären und darüber, wie sich die gröbsten Schnitzer im Web vermeiden lassen. Anfertigung und Verbreitung von Nacktfotos von Kindern etwa gelte ausnahmslos als Kinderpornografie und sei somit eine schwere Straftat.
Auch die Verbreitung pornografischer Aufnahmen von Jugendlichen über 14 Jahren sei sehr heikel und sollte selbst bei Einvernehmlichkeit vermieden werden. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, Beleidigung und Mobbing im Netz würden schnell vor Gericht landen und oft hohe Schmerzensgeldforderungen mit sich bringen.
Opfer von Cybermobbing
Beim Thema Cybermobbing sei man entweder Opfer oder Täter, Spielraum gebe es dazwischen nicht, so Jun. Opfern rät er, sich an eine Vertrauensperson aus dem schulischen Umfeld oder direkt an die Polizei zu wenden. Betroffene würden sich häufig schämen und sich selbst die Schuld geben, dies sei jedoch der falsche Ansatz. Dummheiten im Internet könnten jedem einmal passieren.
Eine seiner Klienten sei die Partnerin eines syrischen Rebellenführers, dessen PC gehackt wurde, wodurch freizügige Aufnahmen aus einem Skype-Telefonat im Internet landeten. Zwar sei es unmöglich, so etwas rückgängig zu machen, die Verbreitung ließe sich jedoch mit rechtlichen Schritten eindämmen: „Das Gesetz ist auf eurer Seite und es ist stärker, als man häufig denkt.“
Cybermobbing und Sexting
Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cybermobbing werden verschiedene Formen der Verleumdung oder Belästigung anderer über das Internet bezeichnet.
Sexting ist die private Kommunikation über sexuelle Themen und auch der Versand von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers über das Internet.