Wenn es um Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten geht, überlässt der Staat die Verhandlungen weitgehend Gewerkschaften und Arbeitgebern. Doch das System kippt. Nur noch die Hälfte der Beschäftigten in Unterfranken sind durch Tarifverträge geschützt.
Bayern ist mit einer Tarifbindung von 53 Prozent sogar Schlusslicht in ganz Westdeutschland. Zum Vergleich: 1995 lag der Anteil noch bei 83 Prozent. Das hat Folgen. Ist der eigene Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden, arbeitet man im Wochendurchschnitt eine Stunde länger – aber für rund neun Prozent weniger Lohn. Das ergab eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
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Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zeigen die Zahlen, wie sich Arbeitgeber zunehmend ihrer sozialen Verantwortung entziehen. "Das ist der bequeme Weg, schnell zu mehr Geld zu kommen", kritisiert Regionsgeschäftsführer Frank Firsching.
Das Tarifkorsett
Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hält dagegen: Das Problem sei das zu enge Tarifkorsett. Statt Mindeststandards abzubilden, seien viele Tarifverträge völlig überfrachtet. So müsse beispielsweise nicht jedes Detail zur betrieblichen Weiterbildung in einem Tarifvertrag geregelt werden, kritisiert vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Das schränke die unternehmerische Freiheit so sehr ein, dass viele Betriebe keinem verbindlichen Tarifvertrag beitreten.
Es stimme deshalb, dass nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Der vbw betont jedoch, dass sich die Bezahlung von weiteren 23 Prozent der Beschäftigen an den tariflichen Bedingungen orientiere.
Aus Sicht des DGB ist das eine "billige Ausrede", denn dann könnten die Betriebe den Tarifverträgen auch einfach beitreten. Das aber hätte zur Folge, dass die Beschäftigten einen Rechtsanspruch hätten auf Lohnerhöhungen, Weihnachtsgeld und vieles mehr. "Das wollen die Unternehmen nicht", erklärt Frank Firsching.
Trittbrett-Fahrer-Effekt
Gleichzeitig wirken die Gewerkschaften relativ hilflos. "Wir haben massiv an Kraft verloren", räumt Firsching ein – auch weil man Probleme hätte, in Branchen wie der IT, dem Einzelhandel und bei den Dienstleistungen Fuß zu fassen. "Daran sind die Beschäftigten aber auch selbst schuld." Viele würden sich zurücklehnen und hoffen, dass es schon Kollegen gibt, die Lohnerhöhungen erkämpfen. Das Engagement in Gewerkschaften lasse spürbar nach.
Das nützten die Arbeitgeber aus, sagt Thomas Zwick, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Uni Würzburg. "Die sinkende Tarifbindung ist ein Spiegel der Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Solange sich die Mitarbeiter nicht wehren, spüren auch die Unternehmen keine Konsequenzen."
Von einem Eingreifen des Gesetzgebers hält der Wirtschaftswissenschaftler aber nichts. Die Tarifautonomie sei eine clevere Idee, die man nicht in Frage stellen dürfe. „Politiker als ehrliche Makler zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern? Das funktioniert nicht."
Der DGB Bayern sieht das anders. So gebe es die Möglichkeit, dass das Bundesarbeitsministerium Tarifverträge für "allgemeinverbindlich" erklärt. Das Problem: Aktuell müssen die Arbeitgebervertreter dem zustimmen. Fiele dieses Veto-Recht, könnten Tarifverträge in einer Branche auf alle Betriebe ausgeweitet werden.
Konsequenter Staat
Eine weitere Forderung ist ein bayerisches Tariftreue- und Vergabegesetz, das es schon in 14 der 16 Bundesländern gibt. Damit dürfte der Staat öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben. Aus Sicht des DGB könnte das beispielsweise bei IT-Betrieben zu einem Umdenken führen, denn es stehe viel Geld auf dem Spiel.
Im Landtagswahlkampf forderten dies unter anderem die Freien Wähler. "Das weiß Hubert Aiwanger nur nicht mehr“, kritisiert Frank Firsching. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es dazu: Ein solches Vergabegesetz führe derzeit zu weit. Obwohl die sinkende Tarifbindung "keine schöne Entwicklung" sei, fordert Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gegenüber dieser Redaktion vor allem mehr Flexibilität für Unternehmen und den Abbau bürokratischer Hürden.
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- Der Verbandstarifvertrag (Flächen- oder Branchentarifvertrag) wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband geschlossen und gilt für eine bestimmte Branche in einer bestimmten Region.
- Beim mehrgliedrigen Tarifvertrag verhandeln auf beiden Seiten mehrere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
- Der Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag) wird von einer Gewerkschaft verhandelt, gilt aber nur in dem entsprechenden Unternehmen.
Aber wer glaubt schon noch so ganz, was in diesem Regionalablättchen so alles steht.....
Übrigens: Warum steigen auch heuer wieder die Renten wieder merklich (worüber ich mich natürlich auch ausnehmend freuen darf)? Ach ja, weil die Löhne in den letzten Jahren gesunken sind. Schade, jetz sin mer doch tatsächlch die Grinsköpfchen (O-Ton Leseranwalt) abhanden gekommen
Ich bin seit 1961 in der Gewerkschaft organiesiert.
dass Fachkräftemangel und zuwenig Nachwuchs und überhaupt und sowieso.
Solange man solche Zustände beobachten muss wie im Artikel angesprochen geht es den Unternehmen noch viel zu gut.
Aber wer heute so am Beitrag spart, legt letztendlich doch drauf.