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Winterhausen
Warum die Winterhäuser den Kampf gegen den Lkw-Verkehr nicht aufgeben wollen
Die Gemeinde will den Schwerlastverkehr aus der Ortsdurchfahrt verbannen. Was Landrat Thomas Eberth und andere Politiker bei einer Podiumsdiskussion dazu sagten.
Haarige Begegnungen, bei denen Lastwagen auf die ohnehin sehr schmalen Gehwege ausweichen müssen, sind in der Ortsdurchfahrt seit Jahrzehnten Alltag. 
Foto: Klaus Stäck | Haarige Begegnungen, bei denen Lastwagen auf die ohnehin sehr schmalen Gehwege ausweichen müssen, sind in der Ortsdurchfahrt seit Jahrzehnten Alltag. 
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:23 Uhr

Es mutet an wie ein Kampf gegen Windmühlen, den die Winterhäuser inzwischen seit Jahrzehnten gegen den Schwerlastverkehr in ihrer schmalen Hauptstraße führen. Dabei scheint die Lösung einfach, wenn Behörden bereit wären, geltende Gesetze pragmatisch und im Sinne der Anwohner auszulegen. Diesen Eindruck hinterlässt zumindest eine Podiumsveranstaltung mit Politikerinnen und Politikern verschiedener Parteien, zu der der Arbeitskreis Mobilität (AK) ins Bürgerhaus eingeladen hatte. 

Das Thema bewegt. Rund 200 der knapp 1400 Winterhäuser sind ins Bürgerhaus gekommen. Am Podium sitzen AK-Sprecher Ingo Scholz und Bürgermeister Christian Luksch (CSU). Daneben Landrat Thomas Eberth (CSU), die Landtagsabgeordneten Kerstin Celina (Grüne) und Volkmar Halbleib (SPD) sowie als Vertreter der Freien Wähler stellvertretender Landrat Felix von Zobel.

Abenteuerliche Ausweichmanöver sind an der Tagesordnung

Mit Videos und Fotos macht der AK Mobilität das Problem anschaulich. Die Ortsdurchfahrt ist so schmal, dass selbst Pkw gelegentlich im Begegnungsverkehr auf die Gehwege ausweichen müssen, erst recht die großen Laster werden zu mitunter abenteuerlichen Manövern gezwungen. Doch die Gehwege sind an manchen Stellen gerade einmal einen halben Meter breit, sogar für einen Rollator zu schmal. Viele der Haustüren führen direkt auf die Straße.

Dabei hatte man nach Fertigstellung der Mainbrücke in Goßmannsdorf gehofft, dass sich der Schwerlastverkehr auf die B 13 auf die andere Mainseite verlagert. Doch weit gefehlt: Der Lkw-Verkehr in der Ortsdurchfahrt habe sich seitdem sogar verstärkt, sagt Ingo Scholz. Deshalb kommt für den AK Mobilität nur eine Lösung in Frage: Die Sperrung der Ortsdurchfahrt für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Lediglich Anlieger und der örtliche landwirtschaftliche Verkehr sollen ausgenommen bleiben.

Landratsamt beruft sich auf die überörtliche Funktion der Staatsstraße

Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt hat die Forderung zuletzt im Oktober 2022 zurückgewiesen. Die Begründung: Als Staatsstraße sei die Ortsdurchfahrt dem überregionalen Durchgangsverkehr gewidmet, und dazu zähle eben auch der Schwerlastverkehr. Eine Sperrung hätte eine Umwidmung zur Folge und dafür sei die Regierung von Unterfranken zuständig. 

Die Regierung wiederum verweist auf die Zuständigkeit des Landratsamts, wenn es um ein Lkw- Durchfahrtsverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit geht. Doch eine besondere Gefährdung scheint man dort nicht zu erkennen. Weder die Anzahl der Fahrzeuge noch die Unfallstatistik lassen auf eine besondere Gefahrenlage schließen, die eine Sperrung gemäß Straßenverkehrsordnung rechtfertigen würde, heißt es in einem Schreiben der Unteren Verkehrsbehörde an die Gemeinde. Wenn es die jüngeren Vergangenheit mal gekracht habe, dann seien nur leichte Blechschäden die Folge gewesen.

Podiumsdiskussion Verkehr in Winterhausen, von links: Moderator Timo Lettfuß, Ingo Scholz (AK Mobilität) Bürgermeister Christian Luksch, Landrat Thomas Ebert, stellvertretender Landrat Felix von Zobel und die Landtagsabgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) und Kerstin Celina (Grüne).
Foto: Gerhard Meißner | Podiumsdiskussion Verkehr in Winterhausen, von links: Moderator Timo Lettfuß, Ingo Scholz (AK Mobilität) Bürgermeister Christian Luksch, Landrat Thomas Ebert, stellvertretender Landrat Felix von Zobel und die ...

Den Unmut, den die Beurteilung im Publikum auslöst, fasst Ingo Scholz in eine kurze Formel: "Es geht hier nicht um die Anzahl der Fahrzeugen, sondern dass sie uns über die Füße fahren", sagt er, und: "Die Eltern haben Angst, ihre Kinder alleine auf die Straße zu lassen." Kerstin Celina hat diese Erfahrung kurz vor der Veranstaltung im Selbstversuch gemacht. Ein "mulmiges Gefühl" sei es, an die Hauswand gedrängt einen Laster an sich vorbeifahren zu lassen, selbst wenn der nur langsam fahre.

Landrat Eberth sieht die Regierung von Unterfranken am Zug

Landrat Thomas Eberth stellt sich vor seine Behörde. Von dort sei ihm signalisiert worden, dass es eine Lkw-Sperrung ohne Zustimmung der Regierung von Unterfranken nicht geben könne. "Wie schaffen wir es, dass die Regierung das Problem erkennt?", stellt er dabei als Frage in den Raum. "Momentan wird mir mitgeteilt, dass es nicht geht", fährt Eberth fort.

"Der will's ja gar nicht", ruft einer aus dem Publikum. Nicht nur solche Reaktionen, sondern auch die Aussagen der übrigen Podiumsteilnehmer zeigen, dass Eberth eine einsame Position vertritt. "Für mich ist die Gefahrenlage offenkundig, da muss man nicht warten, bis etwas passiert", sagt Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib und erntet Applaus.

Die B 13 ist eine ausreichende Alternative für den Lkw-Verkehr

"Eigentlich haben wir eine funktionierende Umgehung, nur halt auf der anderen Mainseite", meint Halbleib weiter. Deshalb sieht er zunächst die Untere Verkehrsbehörde am Zug "Das Landratsamt soll die Entscheidung treffen und dann soll die Regierung prüfen", schlägt er vor und appelliert an den "gesunden Menschverstand". Ähnlich auch die Position von Felix von Zobel.

Erst wenn diese Prüfung zu Ungunsten der Winterhäuser ausfallen sollte, hätten die Abgeordneten einen Handhabe, um politisch gegen die Entscheidung vorzugehen, meint Kerstin Celina. Dabei stehe der Freistaat in einer besonderen Verantwortung, so Halbleib, weil er durch den Bau der Brücke und der Umgehungsstraße Goßmannsdorf das Winterhäuser Problem erst verschärft habe.

Bürgermeister Luksch vermisst die grundsätzliche Bereitschaft der Verkehrsbehörde

Bürgermeister Christian Luksch folgt der Diskussion aufmerksam. Als er sich dann doch einmischt, wird eine gewisse Frustration hörbar. "Bisher hab ich von der Verkehrsbehörde keinerlei Bereitschaft erkannt, auf uns einzugehen", sagt er, "und die Genehmigungsbehörde an der Regierung war nach meinem Wissen noch gar nicht involviert." Von einem "müßigen Kompetenzgerangel" spricht Ingo Scholz, macht aber zugleich deutlich, dass sich der AK Mobilität noch lange nicht geschlagen gibt.

 
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  • L. K.
    Ziviler Widerstand ist doch derzeit en vogue. Einfach mal zuparken oder eng machen, mit Ausladen, umziehen und was weiss ich, ach, so ein alter Traktor geht doch auch mal gerne auf der Straße kaputt .... Und dann mal 1 oder 2 Tage Megastau aushalten. Optional evtl. festkleben. Dann wird das schon.
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  • A. H.
    und dann? Dann sperren se sich selber ein und komme nimmer aus ihren Höfchen und Garagen raus oder in sie rein.....
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  • D. E.
    Wie gewählt, so geliefert. Kommerz vor Lebensqualität der Bewohner.
    8. Oktober ist Zahltag.
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  • A. H.
    Glauben Sie wirklich, Wi'hausens Befindlichkeiten würden die Wahl auch nur im Promillemillemille...-Bereich beeinflussen🤣🤣.
    Die sollen die Straße als Ortsstr. übernehmen, dann dürfen sie sie nach Gutdünken sperren - und unterhalten.
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  • J. B.
    Verstehe ich das richtig, dass die untere Verkehrsbehörde mit dem Behördenchef Landrat Eberth ein LKW-Durchfahrtsverbot ablehnt? Muss wirklich erst ein schlimmer Unfall passieren, bis Personenschutz vor Durchgangsverkehr umgesetzt wird? Haftet die Behörde und Ihr Chef in einem solchen Fall wirklich - auch strafrechtlich?
    Und klären sollte die untere Verkehrsbehörde und ihr Chef unbedingt den Einwurf vom Bürgermeister, wonach „die Regierung von Unterfranken nach seinem Wissen noch gar nicht involviert sei“!!
    @MP-Redaktion: bitte dran bleiben!
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  • H. H.
    Die wollen das ja gar nicht

    genauso wie z. B. auch in Volkach.

    Statt sich Gedanken darüber zu machen, welche Heizungen und welche Antriebsarten ab wann verboten werden sollen, könnte sich doch unsere Regierung mal ganz pragmatisch daran machen, die Straßenverkehrsordnung upzudaten. Da könnte dann z. B. auch drinstehen, dass unterhalb einer Mindestbreite der Straße Ortsdurchfahrten für den Schwerverkehr gesperrt werden können. Aber: siehe oben!
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  • M. M.
    "Die wollen das ja gar nicht". Genau diesen Eindruck muss man leider haben. Allerdings bezieht sich dieser auf die zuständigen Behörden. Nach §45 STVO (Bundesgesetz) gibt es ja die Möglichkeit eienr Beschränkung des Verkehrs bei besonderer Gefahrenlage, was ja in der Regel durch zu enge Straßen bedingt ist. Die zuständige Behörde, nach Aussage der Regierung das Landratsamt, hat aber anscheinend Angst, diesen Paragraphen im Interesse der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer anzuwenden. Der Verkehr muss fließen ist hier das Motto, auch wenn er dadurch in Winterhausen eher zum Stehen kommt.
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  • L. W.
    @ grayjohn

    Das ist das Hauptproblem in Deutschland, dass pragmatische Lösungen von Paragraphenreitern nicht gewollt sind.

    Das sieht man auch in der Ausländerpolitik oder sonstwo.

    Einfache Vernunftlösungen gehen scheinbar in Deutschland gar nicht. Nur komplizierte, die dem gesunden Menschenverstand widersprechen sind seitens der Behörden noch möglich.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Unfassbar, was sich hier der CSU Landrat und die CSU Staatsregierung auf dem Rücken der Winterhäuser Bürger leisten.
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  • U. S.
    Da sind sie, die Anarchisten. Wenn es um die eigenen Befindlichkeiten geht, sind Gesetze zweitrangig. Traurig auch, wenn selbst Politiker wie Halbleib sich nicht an Gesetze halten wollen. Das Amt entscheidet hier nicht nach Lust und Laune wie so mancher Politiker, sondern nach Rechtslage, vorliegend StVO und BayStrWG auch wenn die Entscheidung einen nicht immer in den Kram passt. Und eine Staatsstraße dient nunmal dem überörtlichen Verkehr und das ist ein öffentlicher Belang. Man sieht es ja vor Ort. Da müssen Privatinteressen auch mal hinten anstehen. Ist hart, ist aber so.
    Ist doch alles im Artikel beschrieben, warum was wie entschieden wurde.

    Die Lösung wäre eine Ortsumgehung. Die ist aber politisch (Gesetzesvorgaben) und ideologisch (Umwelt, Artenschutz) nicht gewollt. Dazu könnte her Halbleib was beitragen.
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  • T. M.
    @Glubberer76
    Offensichtlich sind Sie mit den Gegebenheiten vor Ort nicht vertraut.
    Die Ortsumgehung besteht schon. Man muß lediglich den Main überqueeren, dort auf der B 13
    auf der anderen Mainseite Richtung Ochsenfurt weiterfahren. Diese Strecke dürfte ca. 500 Meter länger sein und zeitlich kürzer als bei der Ortsdurchfahrung von Winterhausen.
    Ortskundige Fahrer werden wohl diese Strecke benutzen. Offensichtlich führen aber die Navis wegen der kürzern Strecke durch Winterhausen.
    Man müsste lediglich den Schwerlastverkehr in Winterhausen auf die andere Straßenseite umleiten. Warum dies nicht möglich ist, und die Verantwortlichen die Zuständigkeiten hin und her schieben entzieht sich meiner Kenntnis.
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  • U. S.
    Wenn eine Umgehung vorhanden ist - und das Beurteilen die Fachbehörden und nicht irgendein Anwohner oder Autogegener oder sonst wer - steht doch einer Abstufung der Staatsstraße zur Ortsstraße nichts mehr im Wege. Dann können auch die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen ergriffen werden. Die Gemeinde muss nur den Umstufungsantrag bei der Regierung von. Ufr. einreichen. Macht sie aber nicht. Stattdessen zeigt sie scheinheilig mit dem Finger auf andere.
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  • M. M.
    Lieber glubberer76,
    bevor Sie die jahrelange fundierte Arbeit des AK Mobilität mit Ihrer beleidigenden Ausdrucksweise diffamieren und sogar einem Abgeordneten vorwerfen, er würde sich nicht an Gesetze halten wollen, sollten Sie sich erstmal genauer mit dem entscheidenden §45 der STVO beschäftigen. Dieser erlaubt nämlich sehr wohl die Sperrung auch einer Staatsstraße für LKW-Verkehr wenn eine erhöhte Gefährdungslage besteht. Dies zeigt sich ja auch durch das in den Kommentaren erwähnte Gerichtsurteil in Neustadt. Und dass eine erhöhte Gefahrenlage besteht wurde durch das bei der Veranstaltung gezeigte Video eindrücklich bewiesen.
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  • U. S.
    Vor einem Durchfahrtsverbot sind zunächst mildere Mittel zu prüfen wie z. B. Geschwindigkeitsbeschränkung, Parkverbot etc.
    Auf so einer Straße gehört sowieso Parkverbot angeordnet.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Mir scheint bisweilen, einige Anwohner parken manchmal bewußt so, dass die Straße blockiert und nahezu unpassierbar wird.

    Dieses Blockadeverhalten kennt man ja auch von anderen Orten, wo auf diese Art eine Umgehungsstrasse erzwungen werden soll.

    Klug ist das allerdings nicht. Die Unfallgefahr wird erhöht und durch ewiges Rangieren und Vor- und Zurückstoßen wird die Lärm und Abgasbelastung auch nicht geringer.
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  • M. F.
    Bitte achten Sie auf einen freundlichen Umgangston.
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  • T. V.
    Bitte achten Sie auf einen freundlichen Umgangston.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
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  • J. S.
    Die Gefährdungsituation erinnert mich ein wenig an Neustadt a.d. Weinstraße ...

    Eine der wesentlichen Ursachen für die Entscheidung dürfte auch sein, daß Gerichte zunehmend im Sinne der "schwächeren Verkehrsteilnehmers" deutlich mehr darauf achten, daß "genügend [sichererr; An. d. Schreibers] Verkehrsraum" zur Verfügung steht und die Kommunen das von sich aus, auch ohne „erfolgte Vorfälle“, sicherzustellen haben (Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30. Juni 2017, 5 K 902/16.NW).

    Das gilt natürlich auch für die zur Prüfung und Anordnung verpflichtete, zuständige Stelle Landratsamt.

    Ich mache dies hier als öffentlichen Begehr:

    Sehr geehrter Herr Landrat Eberth.

    Es ist(!) eine Gefährdungsituation, bei der Sie Abhilfe zu leisten haben.
    Bisher verweigert ihre Behörde die mögliche Anordnung.
    Daher greift - im Falle eines Unfalls - Die Amtshaftungspflicht.

    siehe dazu auch https://fuss-ev.de/?view=article&id=788:falschparker-aktives-land-mauernde-staedte&catid=83
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  • J. S.
    Ich habe noch ein Addenum:

    "Urteil: Gemeinde muss Gefahr beheben. Ein Pfälzer hat ein bemerkenswertes Urteil erstritten: Verkehrsbehörden müssen eine große Gefahr für Fußgänger auch dann beheben,
    wenn noch nichts Schlimmes passiert ist. Der Schutz von Leib und Leben gehe über alles andere. [...] Fußgänger wurden von den Autos an die Wand gedrückt – manchmal buchstäblich. [...) Das Verwaltungsgericht Neustadt zwang die widerwillige Stadt, wegen der „konkreten, erheblichen qualifizierten Gefahrenlage“ die Situation zu entschärfen. Hier das Urteil (VG Bad Neustadt Az. 3 K 372 18.NW vom 5.7.2019) zum Download1 (PDF, 11 MB).
    https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-downloads/category/themen-websites.html?download=493:inhaltsverzeichnis-hlf&start=40

    Quelle: https://fuss-ev.de/?view=article&id=776:gemeinde-muss-gefahr-beheben&catid=55

    Das ist das Urteil, an dem sich das Landratsamt messen lassen und ermahnt fühlen sollte ...
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  • A. F.
    Typische Schwarze „Merkel“ Strategie die der Landrat auch beherrscht.
    Einfach AUSSITZEN
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