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Winterhausen
Kommentar zur Verkehrssituation in Winterhausen: Laster müssen raus aus dem Dorf
Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Landratsamt und Regierung von Unterfranken ist unsäglich, der Ärger der Winterhäuser dafür umso verständlicher.
Alle Appelle an die Vernunft  von Lkw-Fahrern haben bisher wenig gefruchtet. Deshalb müssen die Behörden endlich handeln.
Foto: Klaus Stäck (Archivbild) | Alle Appelle an die Vernunft  von Lkw-Fahrern haben bisher wenig gefruchtet. Deshalb müssen die Behörden endlich handeln.
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 09.02.2024 14:31 Uhr

Ein kurzer Aufenthalt in der Winterhäuser Hauptstraße reicht schon aus, um zu erkennen, dass hier eine "besondere Gefährdungslage" vorliegt, auch wenn zum Glück noch niemand totgefahren wurde. Da nützt es nichts, wenn sich die Untere Verkehrsbehörde auf die überörtliche Bedeutung der Staatsstraße beruft oder die geringe Unfallhäufigkeit zitiert. Mit der B 13 existiert auf der anderen Mainseite für den Schwerlastverkehr eine Alternative, die die Verkehrsfunktion erfüllt und niemanden zusätzlich belastet. 

Dass sich Landratsamt und Regierung, was ein Lkw-Durchfahrtsverbot angeht, gegenseitig die Verantwortung zuschieben, ist unsäglich und unterstreicht den Eindruck von Bürgermeister Christian Luksch, dass man an der Unteren Verkehrsbehörde bisher gar nicht bereit ist, auf die berechtigten Interessen der Winterhäuser einzugehen. Das ist bedauerlich, denn eigentlich sind Behörden dafür da, den Menschen zu helfen, und nicht, um stur Gesetze zu vollziehen.

 
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  • al-holler@t-online.de
    Es wurden schon Bundesstraßenabschnitte abgewertet, weil parallel eine Autobahn besteht
    Warum nicht auch die Ortsdurchfahrt und den Abschnitt bis Goßm.dorf die Überörtlichkeit aberkennen? Dann können sie dort Verbote aussprechen und haben ihre Ruhe, müssen aber auch selbst für den Unterhalt sorgen
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  • wasisnlosda21
    Verstehe ich das richtig, dass die untere Verkehrsbehörde mit dem Behördenchef Landrat Eberth ein LKW-Durchfahrtsverbot ablehnt? Muss wirklich erst ein schlimmer Unfall passieren, bis Personenschutz vor Durchgangsverkehr umgesetzt wird? Haftet die Behörde und Ihr Chef denn in einem solchen Fall?
    Und klären sollte die intere Verkehrsbehörde und ihr Chef unbedingt den Einwurf vom Bürgermeister, wonach „die Regierung von Unterfranken nach seinem Wissen noch gar nicht involviert sei“!!
    @MP-Redaktion: bitte dran bleiben!
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  • Klardenker
    Die Rechtslage schieben die CSU Landräte des Landkreises seit Jahrzehnten vor sich her! Die sturen Verwaltungsvertreter, vom Steuerzahler, auch Winterhäuser Bürgern bezahlt, schieben die Verantwortung hin und her. Einfach menschenverachtend!
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  • glubberer76
    Was für ein populistischer und dummer Kommentar von Herrn Meißner. Ich zitiere den letzten Satz: "denn eigentlich sind Behörden dafür da, den Menschen zu helfen und nicht, um Stur Gesetze zu vollziehen." Gehts noch? Sollen Beamte gesetzeswidrig handeln und nach Willen dessen entscheiden, der am lautesten schreit oder am meisten zahlt?
    Wenn es eine Umgehungsstraße gibt, wie hier die B13 genannt, dann kann die Gemeinde die Staatsstraße als Ortssteaße übernehmen. Will sie aber nicht. Stattdessen schiebt sie die Schuld anderen zu. Typische Dorfpolitik.
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  • klaus.1960k@t-online.de
    @glubberer: Genau das ist das Problem in Deutschland, nämlich Ihre Einstellung. Zitat: "Sollen Beamte Gesetze brechen....." Zitat Ende. Man bricht nicht gleich Gesetze, wenn man bürgernah handelt und auch mal das 35ste "angeblich auch unerlässliche" Formular für die Bescheidung eines Antrags nicht einfordert oder vielleicht später nachreichen lässt.
    Die Ausbilder unserer "NeubeamtInnen" vergessen offenbar, ihren Auszubildenen genau das beizubringen: "Ihr seit in erster Linie für die Bürger da und nicht um Buchstabenglauberei zu betreiben!!
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  • Mainkommentar
    @ dominator Soviele können die dann gar nicht verwarnen und abschleppen. Außerdem bliebe ja auch noch die Straße vor dem Ort.
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  • xyz12
    Sofern ich die Aussagen nicht falsch auffasse kann ich nur äußern: Wer sich als "verantwortliche Stelle" in dieser absolut irritierenden Weise äußert könnte schnell in die Situation einer Amtshaftung geraten.

    Es gibt diverse Urteile in der - in bekanntem Fall - mehr als eine Kommune, in einem Fall sogar ein Bundesland, von Gerichten zu Maßnahmen verdonnert wurden. Liebe Winterhäuser: Ich kann euch nun raten einmal im zuständigen Verwaltunggericht "nachzufragen".

    Die StVO ist eine Verordnung zur Gefahrenabwehr(!). Wer das als verantwortliche Behörde nicht so sieht ("ist ja noch keiner umgekommen") scheint noch nicht in der Jetztzeit angekommen zu sein, in der Gerichte sagen: Doch, das geht. Ihr habt' etwas zu ändern, auch wenn noch nichts passiert ist.
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  • Mainkommentar
    Da gibt es eine ganz einfache und sogar kostenlose Lösung. Überall an der Hauptstraße (wo es kein Park oder Halteverbot gibt) ein Auto Parken (und zwar so das Autos und Rettungswagen durchpassen, aber keine LKW. Dann erledigt sich das Problem schneller als einige Blinzeln können!!!
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  • arnold.friedrich@t-online.de
    Sie kennen die Ämter nicht.
    Ruckzug stehen dann Schilder mit Absolutem Halteverbot
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