Ein kurzer Aufenthalt in der Winterhäuser Hauptstraße reicht schon aus, um zu erkennen, dass hier eine "besondere Gefährdungslage" vorliegt, auch wenn zum Glück noch niemand totgefahren wurde. Da nützt es nichts, wenn sich die Untere Verkehrsbehörde auf die überörtliche Bedeutung der Staatsstraße beruft oder die geringe Unfallhäufigkeit zitiert. Mit der B 13 existiert auf der anderen Mainseite für den Schwerlastverkehr eine Alternative, die die Verkehrsfunktion erfüllt und niemanden zusätzlich belastet.
Dass sich Landratsamt und Regierung, was ein Lkw-Durchfahrtsverbot angeht, gegenseitig die Verantwortung zuschieben, ist unsäglich und unterstreicht den Eindruck von Bürgermeister Christian Luksch, dass man an der Unteren Verkehrsbehörde bisher gar nicht bereit ist, auf die berechtigten Interessen der Winterhäuser einzugehen. Das ist bedauerlich, denn eigentlich sind Behörden dafür da, den Menschen zu helfen, und nicht, um stur Gesetze zu vollziehen.
Warum nicht auch die Ortsdurchfahrt und den Abschnitt bis Goßm.dorf die Überörtlichkeit aberkennen? Dann können sie dort Verbote aussprechen und haben ihre Ruhe, müssen aber auch selbst für den Unterhalt sorgen
Und klären sollte die intere Verkehrsbehörde und ihr Chef unbedingt den Einwurf vom Bürgermeister, wonach „die Regierung von Unterfranken nach seinem Wissen noch gar nicht involviert sei“!!
@MP-Redaktion: bitte dran bleiben!
Wenn es eine Umgehungsstraße gibt, wie hier die B13 genannt, dann kann die Gemeinde die Staatsstraße als Ortssteaße übernehmen. Will sie aber nicht. Stattdessen schiebt sie die Schuld anderen zu. Typische Dorfpolitik.
Die Ausbilder unserer "NeubeamtInnen" vergessen offenbar, ihren Auszubildenen genau das beizubringen: "Ihr seit in erster Linie für die Bürger da und nicht um Buchstabenglauberei zu betreiben!!
Es gibt diverse Urteile in der - in bekanntem Fall - mehr als eine Kommune, in einem Fall sogar ein Bundesland, von Gerichten zu Maßnahmen verdonnert wurden. Liebe Winterhäuser: Ich kann euch nun raten einmal im zuständigen Verwaltunggericht "nachzufragen".
Die StVO ist eine Verordnung zur Gefahrenabwehr(!). Wer das als verantwortliche Behörde nicht so sieht ("ist ja noch keiner umgekommen") scheint noch nicht in der Jetztzeit angekommen zu sein, in der Gerichte sagen: Doch, das geht. Ihr habt' etwas zu ändern, auch wenn noch nichts passiert ist.
Ruckzug stehen dann Schilder mit Absolutem Halteverbot