Seit Jahresanfang hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn 909 Anträge von Missbrauchsbetroffenen bearbeitet und 67 Entscheidungen (Stand 19. April) über die Höhe der Leistungen getroffen. Das teilte Margarete Reske, die Vorsitzende der UKA und Richterin außer Dienst am Oberlandesgericht Köln mit.
Das von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beschlossene neue Verfahren zur Anerkennung des Leids gilt seit 1. Januar. Anträge stellen können seither alle Betroffene, also auch Personen, die bereits Anträge gestellt und Leistungen erhalten haben.
Reskes Angaben zufolge stieg die Zahl der Anträge jeden Monat an: Im Januar gingen 181 Anträge ein, im Februar 321, im März 331 - und bis zum Stichtag 19. April weitere 76 Anträge. Von den 909 Eingängen entfallen laut Reske 165 auf Erstanträge und 744 auf sogenannte Altanträge von Betroffenen, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben und nun erneut einen Antrag gestellt haben. 73 der Eingänge betreffen Orden als Träger von Kinderheimen oder Schulen, so Reske.
Die Würzburger Missbrauchsbeauftragten haben insgesamt 20 Anträge bearbeitet
Die Ansprechpersonen für Opfer sexuellen Missbrauchs in den Diözesen können beim Ausfüllen der Anträge unterstützen. Laut Angaben der externen Beauftragen in der Diözese Würzburg, Sandrina Altenhöner und Alexander Schraml, wurden bislang zwölf erneut gestellte Anträge abschließend bearbeitet, drei seien noch in Bearbeitung. Die Zahl der Erstanträge beläuft sich auf acht (bearbeitet) beziehungsweise fünf (in Bearbeitung). Die Anträge werden vom Generalvikariat an die UKA weitergeleitet, so Schraml.
Die UKA besteht aus sieben Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychotherapie und Psychologie. Laut der Vorsitzenden Margarete Reske werden sich die Mitglieder wegen der hohen Eingangszahlen häufiger treffen als ursprünglich vorgesehen.
Mehr Informationen unter:www.dbk.de/themen/unabhaengige-kommission-fuer-anerkennungsleistungen und unter www.bistum-wuerzburg.de/seelsorge-hilfe-beratung/missbrauch/