
Nach wie vor gibt es Verwirrung und Unsicherheiten beim Thema Testpflicht in Arztpraxen – bei Medizinern und Patienten. So berichtete ein Leser gegenüber dieser Redaktion, dass er in einer Praxis abgewiesen worden sei, weil er als Patient nicht geimpft oder getestet war.
Die Sachlage ist laut Informationen der Bayerischen Ärztekammer (BLAEK) jedoch klar: Patientinnen und Patienten müssen, um Zugang zu Arztpraxen zu bekommen, nicht geimpft oder getestet sein. Gemäß der aktuell gültigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und damit auch beim Aufsuchen einer Arztpraxis keine 2G- oder 3G-Regel.
Die Versorgung von Notfällen muss sichergestellt sein
Es sei auch mit Bezug auf das Hausrecht nicht möglich, in Arztpraxen ausschließlich nach einer 2G- oder 3G-Regel zu behandeln, heißt es weiter. "Denn die Versorgung von Notfällen muss dort sichergestellt sein."
Begleitpersonen von Patienten fallen ebenso nicht unter die Testpflicht. Auch diesbezüglich kochten in den vergangenen Tagen die Emotionen hoch. Jürgen Marseille, Kinderarzt in Röttingen (Lkr. Würzburg) und Obmann im bayerischen Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BKVJ), erläuterte dazu auf Anfrage: Eltern in der Kinderarztpraxis seien "der verlängerte Arm des Patienten".
Eine Testpflicht besteht in Arztpraxen jedoch für die dort Beschäftigten. Das hatte in der vergangenen Woche wegen des hohen organisatorischen Aufwands und bürokratischen Mehrbelastungen zu Protesten von Seiten der Ärztinnen und Ärzte geführt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) habe durch "direkten Austausch" mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) eine Zwischenlösung herbeiführen können, heißt es in einem Brief vom 26. November an alle KVB-Mitglieder: Geimpfte und genesene Mitarbeiter in Arztpraxen müssten demnach nicht täglich, sondern nur mindestens zwei Mal wöchentlich getestet werden.
Strikte Vorgaben gibt es für nichtgeimpfte Arbeitgeber und Beschäftigte im ambulanten Bereich. Sie dürfen laut BLAEK die Arbeitsstelle nur betreten, wenn sie ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen.