zurück
Würzburg
Verwirrung wegen Testpflicht: Welche Regeln gelten in Arztpraxen?
Müssen sich Patienten vor dem Betreten der Arztpraxen testen lassen oder nicht? Wann gilt dort die 2G- oder 3G-Regel? Greift das Hausrecht? Das sagt die Ärztekammer dazu.
Patienten und deren Begleitpersonen müssen sich nicht testen lassen, wenn sie die Arztpraxis betreten.  Für das Personal gibt es eine Interimslösung.
Foto: Tom Weller, dpa | Patienten und deren Begleitpersonen müssen sich nicht testen lassen, wenn sie die Arztpraxis betreten.  Für das Personal gibt es eine Interimslösung.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 12.02.2024 11:05 Uhr

Nach wie vor gibt es Verwirrung und Unsicherheiten beim Thema Testpflicht in Arztpraxen – bei Medizinern und Patienten. So berichtete ein Leser gegenüber dieser Redaktion, dass er in einer Praxis abgewiesen worden sei, weil er als Patient nicht geimpft oder getestet war.

Die Sachlage ist laut Informationen der Bayerischen Ärztekammer (BLAEK) jedoch klar: Patientinnen und Patienten müssen, um Zugang zu Arztpraxen zu bekommen, nicht geimpft oder getestet sein. Gemäß der aktuell gültigen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und damit auch beim Aufsuchen einer Arztpraxis keine 2G- oder 3G-Regel.

Die Versorgung von Notfällen muss sichergestellt sein

Es sei auch mit Bezug auf das Hausrecht nicht möglich, in Arztpraxen ausschließlich nach einer 2G- oder 3G-Regel zu behandeln, heißt es weiter. "Denn die Versorgung von Notfällen muss dort sichergestellt sein."

Begleitpersonen von Patienten fallen ebenso nicht unter die Testpflicht. Auch diesbezüglich kochten in den vergangenen Tagen die Emotionen hoch. Jürgen Marseille, Kinderarzt in Röttingen (Lkr. Würzburg) und Obmann im bayerischen Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BKVJ), erläuterte dazu auf Anfrage: Eltern in der Kinderarztpraxis seien "der verlängerte Arm des Patienten".

Eine Testpflicht besteht in Arztpraxen jedoch für die dort Beschäftigten. Das hatte in der vergangenen Woche wegen des hohen organisatorischen Aufwands und bürokratischen Mehrbelastungen zu Protesten von Seiten der Ärztinnen und Ärzte geführt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) habe durch "direkten Austausch" mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) eine Zwischenlösung herbeiführen können, heißt es in einem Brief vom 26. November an alle KVB-Mitglieder: Geimpfte und genesene Mitarbeiter in Arztpraxen müssten demnach nicht täglich, sondern nur mindestens zwei Mal wöchentlich getestet werden.

Strikte Vorgaben gibt es für nichtgeimpfte Arbeitgeber und Beschäftigte im ambulanten Bereich. Sie dürfen laut BLAEK die Arbeitsstelle nur betreten, wenn sie ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Röttingen
Christine Jeske
Arztpraxen
CSU
Coronavirus
Kinderärzte
Klaus Holetschek
Patienten
Ärztekammern
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • M. B.
    Ich finde den Mitarbeitern und Ärzten gegenüber gehört es sich alleine schon des Anstands halber, dass es auch hier eine 3G-Regel gibt. Wenn ich ungeimpft bin und einen Termin habe, kann ich mich ohne Probleme vorab um einen Schnelltest kümmern. Notfälle können ja auch direkt in der Praxis per Schnelltest getestet werden. Die Praxen haben einen hohen Durchlauf an Patienten und auch die Mitarbeiter haben ein Recht darauf, dass sie bestmöglich geschützt werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. F.
    Ärzte gehören einfach zur Grundversorgung, da kann der Zugang nicht eingeschränkt werden. Zumal auch andere Krankheiten ansteckend sind, so dass einerseits von Seiten der Praxen bestmöglicher Schutz ihrer Mitarbeiter sichergestellt werden muss und alles darüber hinaus zum Berufsrisiko gehört.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. M.
    Also freier Zugang zu Arztpraxen für alle, unabhängig vom Immun- und Teststatus. Aber die Stadt SW sieht das anders: "• Individuell können die Betreiberinnen und Betreiber jedoch strengere Regelungen für ihre Praxis vorsehen."
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten