
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg gibt einer langjährigen Bundeswehrsoldatin aus Unterfranken Hoffnung und der Bundeswehr eine harte Nuss zu knacken: Die Truppe hatte zu pauschal eine Übernahme der bestens beurteilten Zeitsoldatin auf Lebenszeit abgelehnt. Nun muss die Personalabteilung sorgfältiger prüfen, ob die Frau doch Berufssoldatin werden darf – trotz einer chronischen Erkrankung.
Zur Berufssoldatin vorgeschlagen
Vorgesetzte waren mit der Leistung der Frau im Rang eines Hauptfeldwebels sehr zufrieden. Sie schlugen die im Rettungsdienst spezialisierte Frau 2022 für die Übernahme als Berufssoldatin vor, deren Vertrag auf Zeit zuvor auf 20 Jahre verlängert worden war. Doch plötzlich winkte der Dienstherr ab, obwohl er Soldaten und Soldatinnen dringend braucht: Die Bundeswehr will die Frau loswerden, weil sie Angst hat, aus der Vorzeige-Soldatin könnte ein dienstunfähiger Pflegefall werden. Denn in ihr schlummert eine Autoimmunerkrankung.
Doch die Prüfung des Risikos durch die Bundeswehr war den Richtern zu pauschal, um der Frau aus Unterfranken die Zukunft zu verbauen. Die Verwaltungsrichter gaben der Bundeswehr einen klaren Auftrag: Sie muss den Fall sorgfältiger und auf den individuellen Fall gerichtet prüfen, ehe sie entscheidet.
Personalentscheider: "Wir brauchen gute Soldaten"
Die Mutter zweier Kinder ist seit 2010 bei der Bundeswehr. Sogar für einen Auslandseinsatz war ihre Erkrankung – die sie nach eigenen Angaben mit ärztlicher Hilfe gut im Griff hat – kein Hindernis. Das räumte vor Gericht sogar ein Offizier der Personalabteilung ein: "Wir brauchen gute Soldaten. Und die Frau Hauptfeldwebel scheint ein guter Soldat zu sein."
Dennoch sollte sie nun die Uniform ablegen, ehe sie als nicht mehr diensttauglich eingestuft worden wäre. Wenn ihre Erkrankung ausbreche, sei es unwahrscheinlich, dass die "Frau Hauptfeldwebel" bis zum Ende ihrer Dienstzeit in zwei Jahrzehnten einsatzfähig bleibe, klang vor Gericht an. Dabei hieß es in aktuellen Beurteilungen, sie sei uneingeschränkt einsatzfähig.
Die Bundeswehr habe den Antrag der Betroffenen auf Übernahme als Berufssoldatin zu pauschal abgelehnt, stellte das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung fest. "Ich habe noch selten einen Beschwerde-Bescheid gesehen, der so wenig Inhalt hat", rügte ein Richter. "Es fehlt jede individuelle Betrachtung", kritisierte auch Ira Ditandy, die Anwältin der Klägerin.
Bundeswehr muss erneut prüfen
Nun muss die Bundeswehr nachbessern. Ob allerdings letztlich eine andere Entscheidung gefällt wird, bezweifelte sogar das Gericht. Der Vorsitzende machte der Klägerin klar, "dass Ihre Chancen, Berufssoldat zu werden, nicht so groß sind." Ihre auf 20 Jahre limitierte Dienstzeit als Zeitsoldatin würde am 25. Oktober 2032 enden.