
Der Prozess um die brutale Hammerattacke eines Handwerkers auf eine Studentin in ihrer Wohnung ist noch nicht zu Ende. Der 28-jährige Stefan S., der wegen versuchten Mordes für elf Jahre in Haft und zusätzlich in Therapie gehen soll, ist mit dem Urteil des Landgerichts Würzburg nicht einverstanden. "Wir haben Revision eingelegt", sagt sein Verteidiger Tilman Michler.
Spuren beseitigt
Der Handwerker hatte im Prozess gestanden, sein Opfer mit einem Hammer angegriffen zu haben. Anschließend wollte er sie vergewaltigen, wie er das in brutalen pornographischen Filmen gesehen hatte. Als sie heftig blutend zu Boden sank, nahm er davon Abstand. Auch dass er versuchte, die Spuren nach der Tat zu beseitigen, gestand Stefan S. vor Gericht.
Laut einem Gutachter liegen bei S. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und eine sadistische Sexsucht vor. Das Gericht ordnete deshalb zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, weil der Mann ansonsten nach seiner Freilassung weiterhin eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellen würde. Mit seinem Urteil ging das Landgericht um den Vorsitzenden Thomas Schuster über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Sechseinhalb Jahre angemessener?
Der Verteidiger hatte das Verhalten seines Mandanten als Rücktritt vom Versuch des Mordes interpretiert. Michler hatte im Plädoyer betont, der Angeklagte habe Puls und Atmung der niedergestreckten Frau geprüft, zweimal Zeugen aufgefordert, den Notarzt zu alarmieren und Rettungswagen sowie Polizei eingewiesen.
"Da bin ich nicht mehr bei versuchtem Mord, sondern bei gefährlicher Körperverletzung", sagt Michler. Angesichts der Tatsache, dass sein Mandant "schonungslos" gestanden hatte, seien sechs Jahre und sechs Monate Haft angemessen.
Jetzt wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob das Urteil rechtskräftigt wird oder ob der Prozess in Würzburg in die zweite Runde gehen muss.
"Handwerker akzeptiert das Urteil zu elf Jahren Haft nicht" hier in der Online-Ausgabe!
Was ist das Ziel solcher Bildzeitungsüberschriften.?
Es geht doch um einen versuchten Mord und nicht um das Handwerk!
Oder soll das Handwerk hier gezielt diffamiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management