zurück
Würzburg
Versuchter Mord mit einem Hammer in Würzburg: Handwerker akzeptiert das Urteil zu elf Jahren Haft nicht
Der Verteidiger des 28-Jährigen hat Revision eingelegt. War der brutale Angriff auf die Studentin ein versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung?
Der in Würzburg für eine Hammer-Attacke verurteilte Handwerker Stefan S. (hier mit Verteidiger Tilman Michler, rechts) will das Urteil zu elf Jahren Haft nicht akzeptieren.
Foto: Thomas Obermeier | Der in Würzburg für eine Hammer-Attacke verurteilte Handwerker Stefan S. (hier mit Verteidiger Tilman Michler, rechts) will das Urteil zu elf Jahren Haft nicht akzeptieren.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:09 Uhr

Der Prozess um die brutale Hammerattacke eines Handwerkers auf eine Studentin in ihrer Wohnung ist noch nicht zu Ende. Der 28-jährige Stefan S., der wegen versuchten Mordes für elf Jahre in Haft und zusätzlich in Therapie gehen soll, ist mit dem Urteil des Landgerichts Würzburg nicht einverstanden. "Wir haben Revision eingelegt", sagt sein Verteidiger Tilman Michler.  

Spuren beseitigt

Der Handwerker hatte im Prozess gestanden, sein Opfer mit einem Hammer angegriffen zu haben. Anschließend wollte er sie vergewaltigen, wie er das in brutalen pornographischen Filmen gesehen hatte. Als sie heftig blutend zu Boden sank, nahm er davon Abstand. Auch dass er versuchte, die Spuren nach der Tat zu beseitigen, gestand Stefan S. vor Gericht. 

Laut einem Gutachter liegen bei S. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und eine sadistische Sexsucht vor. Das Gericht ordnete deshalb zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, weil der Mann ansonsten nach seiner Freilassung weiterhin eine Gefahr für seine Mitmenschen darstellen würde. Mit seinem Urteil ging das Landgericht um den Vorsitzenden Thomas Schuster über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Sechseinhalb Jahre angemessener?

Der Verteidiger hatte das Verhalten seines Mandanten als Rücktritt vom Versuch des Mordes interpretiert. Michler hatte im Plädoyer betont, der Angeklagte habe Puls und Atmung der niedergestreckten Frau geprüft, zweimal Zeugen aufgefordert, den Notarzt zu alarmieren und Rettungswagen sowie Polizei eingewiesen.

"Da bin ich nicht mehr bei versuchtem Mord, sondern bei gefährlicher Körperverletzung", sagt Michler. Angesichts der Tatsache, dass sein Mandant "schonungslos" gestanden hatte, seien sechs Jahre und sechs Monate Haft angemessen.

Jetzt wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob das Urteil rechtskräftigt wird oder ob der Prozess in Würzburg in die zweite Runde gehen muss.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Manfred Schweidler
Brutalität
Bundesgerichtshof
Körperverletzung und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Landgericht Würzburg
Mord
Polizei
Staatsanwaltschaft Würzburg
Studentinnen und Studenten
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • R. H.
    "Handwerker wehrt sich gegen Urteil" MP 08.04. -
    "Handwerker akzeptiert das Urteil zu elf Jahren Haft nicht" hier in der Online-Ausgabe!

    Was ist das Ziel solcher Bildzeitungsüberschriften.?

    Es geht doch um einen versuchten Mord und nicht um das Handwerk!

    Oder soll das Handwerk hier gezielt diffamiert werden?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. Z.
    Der Täter ist dem Opfer gegenüber als Handwerker aufgetreten, daher die Überschrift, mit der das Handwerk selbstverständlich nicht diffamiert werden soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. B.
    Wenn er 11 Jahre nicht akzeptiert für dieses schwere perverse Verbrechen sollte er für den perversen Mordversuch 20 Jahre in den Knast. Dass man verhandelt wie auf einem Jahrmarkt ist blanker Hohn.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. R.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten