
Eine Verfolgungsjagd mit Spitzengeschwindigkeiten von über 230 km/h lieferte sich am vergangenen Mittwoch ein Motorradfahrer aus dem Landkreis Kitzingen mit der Polizei. Laut einer Pressemitteilung der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried überholte der 27-Jährige eine zivile Polizeistreife auf der Höhe des Mainfrankenparks in Dettelbach mit überhöhter Geschwindigkeit. Als der Motorradfahrer angehalten werden sollte, flüchtete er vor der Polizei auf der B8 in Richtung Würzburg, so der Bericht weiter.
Laut Polizei habe der Motorradfahrer auf der "halsbrecherischen Fahrt" auf über 230 km/h beschleunigt und dabei auch mehrere Fahrzeuge rechts überholt. Die Verfolgungsjagd endete am Greinberknoten, wo sich der Verkehr staute und der Motorradfahrer seine Fahrt nicht mehr fortführen konnte. Dort sei er von der Polizei gestellt worden. Den 27-Jährigen erwarte nun ein Ermittlungsverfahren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Personen, die durch die Fahrt des Motorradfahrers gefährdet wurden oder sich genötigt gefühlt haben, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Biebelried unter (09302) 910 0 in Verbindung zu setzen.
In D entwischst du nicht durch Geschwindigkeit, sondern durch Intelligenz, Fahrkönnen oder Zufall. Macht ein Großteil der Verkehrsteilnehmer täglich und vorsätzlich.
Man wird sehen, was passieren wird…
riskiert, darf niemals mehr eine Fahrerlaubnis bekommen.
Alles wo kein Alkohol (harmlos, da nicht verboten 🤣) drin ist, ist böse und eine Droge.
Dass Hanf unter allen Rauschmitteln das Harmloseste ist, interessiert niemanden.
Schließlich suggeriert die CSU ja dass Saufen normal ist!
Und ein bayerischer Politiker hat mal gesagt, dass man mit 2 Maß Bier noch Auto fahren kann.
Na denn, Prost!
Und immer feste auf die Kiffer einhauen.
Schließlich benutzen die ja eine jahrtausende alte Kulturpflanze um sich zu berauschen.
riskiert, darf niemals mehr eine Fahrerlaubnis bekommen.
Nein, die Fahrzeuge dieser Raser gehören generell zu Gunsten von Verkehrsopfern versteigert. Auch bei geliehenen Fahrzeugen.
In der Schweiz gäbe es mindestens ein Jahr Knast und Einzug des Fahrzeugs, aber bei uns bleibt das bezahlbar.
Was das verbotene Kraftfahrzeugrennen angeht wird es spannend weil daran ja auch die Polizei beteiligt war. Die darf verfolgen, aber ein Straftäter darf auch versuchen zu flüchten.