
Fast ein Jahr ist es her, da gab es Aufregung nicht nur in den sozialen Netzwerken über eine Aktion des Würzburger Sternekochs Bernhard Reiser. Der hatte ein sonniges Wochenende Anfang November vorigen Jahres dazu genutzt, um den Spaziergängern, die die Spätherbstsonne auf den Wegen im Weinberg am Würzburger Stein genießen wollten, mit Bratwurst und Wein "to go" zu versüßen. Verkauft wurde beides aus dem Küchenhaus des Weinguts am Stein zur ausschließlichen Mitnahme und zum Verzehr im Weinberg. Darauf wiesen Schilder hin, den Wein gab es nur in Flaschen, die Gläser dafür gegen Pfand.
Doch während zum Beispiel auf der Alten Mainbrücke und in der Innenstadt das damals geltende Masken- und Abstandsgebot durchgesetzt wurde, hielten sich einige der Besucher in den Weinbergen nicht an die Corona-Regeln. Nicht nur in den sozialen Netzwerken, wo die Fotos vom Geschehen schnell die Runde machten, sorgte dies für Unverständnis. Die Polizei wurde informiert, kam, sah und schrieb einen Bericht an die Stadt.
Die Streife habe zwar bezüglich der Mitnahme der verkauften Getränke keine Verstöße festgestellt, hieß es damals von Seiten der Pressestelle der Würzburger Polizei auf Anfrage dieser Redaktion. Die Beamten hätten aber aufgrund des "größeren Personenaufkommens" eine Meldung an die Stadt Würzburg weitergeleitet, so die Auskunft.

Bei der Stadt zeigte man sich "not amused" und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Bernhard Reiser wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Alle offenen Fragen, auch die der Getränkeabgabe "to go", würden im Rahmen dieses Verfahrens geklärt, erklärte Stadtsprecher Christian Weiß im November auf Anfrage.
Das Ergebnis: Die Stadt schickte Bernhard Reiser einen Bußgeldbescheid, der Verkauf sei nicht Corona-konform gewesen. In welcher Größenordnung sich das Bußgeld bewegte, verriet man weder bei der Stadt noch am Stein. Nur soviel verriet Reiser: "Es ist richtig, ich habe Post von der Stadt erhalten, die liegt jetzt bei meinem Anwalt", sagte er im Februar. Der Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" der Bayerischen Staatsregierung listet für Verstöße gegen die Corona-Regeln Bußgelder bis zu 25 000 Euro auf.
Der Gastronom und sein Anwalt zogen vor Gericht. Am vergangenen Donnerstag wurde nun verhandelt. Das Verfahren sei seitens des Amtsgerichts Würzburg eingestellt worden, teilte die Pressestelle des Gerichts am Dienstag auf Anfrage mit. Der Richter habe es nach Würdigung der Gesamtumstände nicht für geboten gehalten, den Verkauf zu ahnden, so die Pressestelle weiter. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen trage die Staatskasse.
"Ich bin froh darüber, dass die Sache vom Tisch ist", sagte Bernhard Reiser auf Anfrage. Ein schwebendes Verfahren belaste einen immer. Weiter wollte er sich nicht mehr äußern. Auch im Rathaus sieht man den Vorgang damit als erledigt an: "Wir nehmen die Einstellung zur Kenntnis", sagte Stadtsprecher Christian Weiß auf Anfrage.
Diesem Chaos und Durcheinander welches durch unsere Politiker duch immer neue, teils nicht nachvollziehbare Regeln und Gebote verschulden wird kann ja kein Mensch mehr folgen, selbst wenn er es möchte.
Dem einen versuchen sie ein Exempel zu statuieren und der andere kommt davon.
Deutschland, dein Beamtentum.
Selten so gelacht, Herr Lauterbach. 🙂
Sie sollten in der Mainpost ein paar Wochen nach diesem Vorfall nachlesen, da gab es gerade hinsichtlich des Verkaufs auf der Alten Mainbrücke einige Verwunderung, warum der Brückenwirt im Gegensatz zu Herrn Reiser keinen Bußgeldbescheid erhalten hat.