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Würzburg
Würzburger Stein: Urteil über Bußgeld für Silvaner und Bratwurst vom Reiser
Weil er im vorigen November Wein und Bratwurst "to go" am Stein verkaufte, bekam Bernhard Reiser einen Bußgeldbescheid von der Stadt. Was jetzt daraus geworden ist.
Bernhard Reiser  im vergangenen November im Weingut am Stein. Weil in sozialen Netzwerken Kritik an seinem 'to go'-Verkauf an Spaziergänger laut geworden war, hatte er die Kritiker zum Gespräch geladen. Keiner kam. Stattdessen schickte die Stadt einen Bußgeldbescheid. 
Foto: Silvia Gralla | Bernhard Reiser  im vergangenen November im Weingut am Stein. Weil in sozialen Netzwerken Kritik an seinem "to go"-Verkauf an Spaziergänger laut geworden war, hatte er die Kritiker zum Gespräch geladen. Keiner kam.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 10.02.2024 14:48 Uhr

Fast ein Jahr ist es her, da gab es Aufregung nicht nur in den sozialen Netzwerken über eine Aktion des Würzburger Sternekochs Bernhard Reiser. Der hatte ein sonniges Wochenende Anfang November vorigen Jahres dazu genutzt, um den Spaziergängern, die die Spätherbstsonne auf den Wegen im Weinberg am Würzburger Stein genießen wollten, mit Bratwurst und Wein "to go" zu versüßen. Verkauft wurde beides aus dem Küchenhaus des Weinguts am Stein zur ausschließlichen Mitnahme und zum Verzehr im Weinberg. Darauf wiesen Schilder hin, den Wein gab es nur in Flaschen, die Gläser dafür gegen Pfand.

Doch während zum Beispiel auf der Alten Mainbrücke und in der Innenstadt das damals geltende  Masken- und Abstandsgebot durchgesetzt wurde, hielten sich einige der Besucher in den Weinbergen nicht an die Corona-Regeln. Nicht nur in den sozialen Netzwerken, wo die Fotos vom Geschehen schnell die Runde machten, sorgte dies für Unverständnis. Die Polizei wurde informiert, kam, sah und schrieb einen Bericht an die Stadt.

"Ich bin froh darüber, dass die Sache vom Tisch ist."
Bernhard Reiser - Sternekoch

Die Streife habe zwar bezüglich der Mitnahme der verkauften Getränke keine Verstöße festgestellt, hieß es damals von Seiten der Pressestelle der Würzburger Polizei auf Anfrage dieser Redaktion. Die Beamten hätten aber aufgrund des "größeren Personenaufkommens" eine Meldung an die Stadt Würzburg weitergeleitet, so die Auskunft. 

Zahlreiche Spaziergänger genossen im vorigen November die Strahlen der Herbstsonne am Würzburger Stein. Weil Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, gab es Aufruhr in den sozialen Medien.
Foto: Benjamin Stahl | Zahlreiche Spaziergänger genossen im vorigen November die Strahlen der Herbstsonne am Würzburger Stein. Weil Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, gab es Aufruhr in den sozialen Medien.

Bei der Stadt zeigte man sich "not amused" und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Bernhard Reiser wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Alle offenen Fragen, auch die der Getränkeabgabe "to go", würden im Rahmen dieses Verfahrens geklärt, erklärte Stadtsprecher Christian Weiß im November auf Anfrage. 

Das Ergebnis: Die Stadt schickte Bernhard Reiser einen Bußgeldbescheid, der Verkauf sei nicht Corona-konform gewesen. In welcher Größenordnung sich das Bußgeld bewegte, verriet man weder bei der Stadt noch am Stein. Nur soviel verriet Reiser: "Es ist richtig, ich habe Post von der Stadt erhalten, die liegt jetzt bei meinem Anwalt", sagte er im Februar. Der Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" der Bayerischen Staatsregierung listet für Verstöße gegen die Corona-Regeln Bußgelder bis zu 25 000 Euro auf.

Der Gastronom und sein Anwalt zogen vor Gericht. Am vergangenen Donnerstag wurde nun verhandelt. Das Verfahren sei seitens des Amtsgerichts Würzburg eingestellt worden, teilte die Pressestelle des Gerichts am Dienstag auf Anfrage mit. Der Richter habe es nach Würdigung der Gesamtumstände nicht für geboten gehalten, den Verkauf zu ahnden, so die Pressestelle weiter. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen trage die Staatskasse.

"Ich bin froh darüber, dass die Sache vom Tisch ist", sagte Bernhard Reiser auf Anfrage. Ein schwebendes Verfahren belaste einen immer. Weiter wollte er sich nicht mehr äußern. Auch im Rathaus sieht man den Vorgang damit als erledigt an: "Wir nehmen die Einstellung zur Kenntnis", sagte Stadtsprecher Christian Weiß auf Anfrage.

 
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  • H. K.
    Endlich mal ein Richter mit gesundem Menschenverstand
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  • M. S.
    Anfangs fand ich den Ausschank in dieser Art und Weise auch nicht passend. Die Zwischenzeit hat aber gezeigt, dass der Gastronom doch alles richtig gemacht hat.

    Diesem Chaos und Durcheinander welches durch unsere Politiker duch immer neue, teils nicht nachvollziehbare Regeln und Gebote verschulden wird kann ja kein Mensch mehr folgen, selbst wenn er es möchte.
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  • J. G.
    Genau. das Urteil war abzusehen. Hatte ich schon damals schon gesagt. Das wäre das Gleiche gewesen, wenn Pizzadienste To-Go verkaufen und die Leute setzen sich wohin und der Abstand ist grenzwertig. Was kann denn der Laden dazu, wenn sich die Leute zu eng zusammensitzen? Ich bin eh gespannt, wie viele Maßnahmen im Nachhinein als ungerecht/unverhältnismäßig gekippt werden. So wie mit der Ausgangssperre vom Söder. Da hat das Bundesverwaltungsgericht vor ein paar Wochen sinngemäß geurteilt, dass z. B. die Ausgangssperre für Einzelpersonen bzw. im Familienkreis auf infektiologischer Sicht unverhältnismäßig und Bayern außerdem schärfer als die Beschlüsse vom Bund war.
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  • R. K.
    Auf eigenen Wunsch hin gesperrt.
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  • U. S.
    Wieso im Stadtrat? Hier hat doch ein Richter entschieden.
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  • A. K.
    Verfahren eingestellt! Sehr gute Entscheidung. Nicht alle Gerichte drehen am Corona-Rad.
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  • C. W.
    man braucht halt doch Vitamin B !!!
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  • P. K.
    Sie unterstellen damit, dass der Richter hier nicht nach Recht und Gesetz und im Rahmen seines Spielraums entschieden hat.
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  • R. A.
    Da scheint es in Würzburg ja Situationen geben, wo es drauf ankommt, wer wen kennt.
    Dem einen versuchen sie ein Exempel zu statuieren und der andere kommt davon.
    Deutschland, dein Beamtentum.
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  • M. R.
    Glauben Sie mir, die Konkurrenten von der Alten Mainbrücke haben große Chancen, ebenfalls erfolgreich dagegen vorzugehen.
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  • R. B.
    Inkompetenz und Versagen haben einen Namen - Stadtverwaltung Würzburg.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    So ein blöder Schmarrn!
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  • H. F.
    „Doch während zum Beispiel auf der Alten Mainbrücke und in der Innenstadt das damals geltende Masken- und Abstandsgebot durchgesetzt wurde“
    Selten so gelacht, Herr Lauterbach. 🙂
    Sie sollten in der Mainpost ein paar Wochen nach diesem Vorfall nachlesen, da gab es gerade hinsichtlich des Verkaufs auf der Alten Mainbrücke einige Verwunderung, warum der Brückenwirt im Gegensatz zu Herrn Reiser keinen Bußgeldbescheid erhalten hat.
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  • R. B.
    @hansfuchs, wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich wirklich schlapp lachen. Während in den Schulen, im Einzelhandel und vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, die Menschen mit hanebüchenen Coronaregeln gegängelt wurden, wurde auf der "Alten Mainbrücke" ausgeschenkt was das Zeug hält. Die Hautevolee für Arme verwandelte unter den Augen der Stadtverwaltung die älteste Steinbrücke der Stadt in die "Säuferbrücke". Während normale Spaziergänger oder spielende Kinder beim Fußball strengstens kontrolliert und sanktioniert wurden, genoss man auf der Alten Mainbrücke Narrenfreiheit. Der Höhepunkt an Inkompetenz und Hilflosigkeit der Verwaltung zeigte sich dann mit den Müllbergen an den Mainwiesen. Armes Würzburg.
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  • H. S.
    Die Mainwiesen sind aber ein ganzes Stück von der Alten Mainbrücke weg.
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  • A. D.
    Aber nicht die Alte Mainbrücke zum Stadtrat. 😏
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  • H. S.
    wie oben geschrieben: man braucht gute Freunde.....
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