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Würzburg
Bußgeldbescheid: Warum es beim Reiser jetzt um die Wurst geht
Die letzten warmen Tage hatten im November Sonnenhungrige genutzt, um an den Würzburger Stein zu pilgern. Für einen Gastronomen dort könnte das ein teures Nachspiel haben.
Bernhard Reiser war im November kritisiert worden, weil er am Stein Bratwurst verkauft und Wein ausgeschenkt hatte und dass dabei Corona-Regeln nicht eingehalten worden seien. Reiser lud seine Kritiker zur Diskussion. Gekommen ist keiner, stattdessen kam jetzt ein Bußgeldbescheid von der Stadt.
Foto: Silvia Gralla | Bernhard Reiser war im November kritisiert worden, weil er am Stein Bratwurst verkauft und Wein ausgeschenkt hatte und dass dabei Corona-Regeln nicht eingehalten worden seien. Reiser lud seine Kritiker zur Diskussion.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 10.02.2024 14:48 Uhr

Es sorgte für Aufregung in den sozialen Medien: Am ersten Novemberwochenende vorigen Jahres waren zahlreiche Würzburger wegen des schönen Wetters an den Stein gepilgert, um dort die Sonne und auch den ein oder anderen Schoppen zu genießen, weil dies auf der Alten Mainbrücke schon nicht mehr erlaubt gewesen war. Stein des Anstoßes: So mancher schien es mit den vorgeschriebenen Abständen nicht so genau genommen zu haben, wurde beklagt.

"Wir haben ihm einen Bußgeldbescheid zugestellt."
Claudia Lother - Stadt Würzburg

Zudem gab's am Küchenhaus vom Weingut am Stein vom Küchenteam des Sternekochs Bernhard Reiser Silvaner und Bratwurst zum Mitnehmen. Während der Gastronom darauf setzte, dass sich die Leute an Wein und Wurst während eines Spaziergangs im Weinberg gütlich taten, und sie beim Kauf auch darauf hingewiesen habe, wie er im November auf Anfrage erklärte, dachten viele gar nicht daran. Sie blieben gleich oberhalb des Weingutes auf den Weinbergsmauern sitzen. Dies allerdings außerhalb der Grenzen des Guts, wie Bernhard Reiser betonte.

Noch im November wurde ein Verfahren zur Prüfung der Vorgänge eingeleitet

Fotos des Geschehens kursierten schnell auf Facebook, die Polizei wurde gerufen und erschien auf der Bildfläche. Die Beamten nahmen die Menschenmenge zur Kenntnis und konnten aber im Mitnahme-Verkauf des Gastronomen kein Fehlverhalten feststellen, wie eine Polizeisprecherin im November auf Anfrage erklärte. Sie erstatteten wegen des größeren Personenaufkommens Meldung über die Vorgänge bei der Stadt. Dieser erschien wohl als Wurzel aller Corona-Verstöße der to-go-Verkauf des Sternekochs. Man habe ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn eingeleitet, erklärte am Montag darauf ein Rathaussprecher.

"Der Reiser", wie man ihn auch nennt,  hatte den Wurst- und Weinverkauf an den Wochenenden erst einmal eingestellt. Stattdessen lud er an einem Samstag darauf seine Kritiker aus den sozialen Medien zur Diskussion in den Hof des Weingutes ein. Gekommen ist keiner.

Die Post von der Stadt liegt jetzt beim Anwalt des Gastronomen

Im Rahmen des Verfahrens habe sich der Gastronom geäußert, berichtete Claudia Lother von der Pressestelle des Rathauses jetzt auf Nachfrage. Das Ergebnis: "Wir haben ihm einen Bußgeldbescheid zugestellt." Mehr könne sie derzeit nicht sagen, da es sich um ein noch laufendes Verfahren handele, sagt Lother. Auch nicht, in welcher Größenordnung sich der Bescheid bewege. 

Und auch Bernhard Reiser hält sich bedeckt: "Es ist richtig, ich habe Post von der Stadt erhalten", bestätigt er am Mittwoch lediglich. "Die liegt jetzt bei meinem Anwalt", sagt er. Mehr aber ebenfalls nicht.

Der Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege listet für Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bußgelder  zwischen 250 und 25 000 Euro auf.

 
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  • M. R.
    Lächerlich!

    Das hält nie vor dem Verwaltungsgericht!

    Kurzsichtig von der Stadt so einen Bescheid auszustellen, schafft nur Böses Blut!
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  • H. S.
    Top Werbung für Reiser!!!
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  • P. S.
    Liebes Ordnungsamt, eine Frage:

    Wann wurden die letzten Bußgeldbescheide, und wieviel an Privatpersonen, die von der Polizei kontrolliert und dem Ordnungsamt gemeldet wurden Versand.
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  • J. H.
    Ich werde jetzt mal folgendes in Wü ausprobieren: Ich fahre zu schnell in eine Radarkontrolle. Dann müßte doch der Anwohner im Haus hinter dem Radargerät den Strafzettel bekommen, oder? Schließlich hat er nicht dafür gesorgt, dass ich an dieser Stelle die Regeln einhalte. Oder etwa nicht, liebe Stadt Würzburg??

    Offene Straßenverkäufe gibt es doch tagsüber zu Hauf. Außerdem war doch im November nur Lockdown Light.

    Dass „Am Stein“ (des Anstoßes) der Auflauf größer war, mag vielleicht an der besseren Lage, oder auch an dem besseren „fränkisch Fastfood“ liegen. Was kann aber der Betreiber dafür, dass der Kundenherdentrieb nicht regelkonform arbeitet?

    Hätte man auch den amerikanischen Fleischklopsbrätern ein Bußgeld ans Knie genagelt, wenn dort beim Straßenverkauf mehr los wäre und sich die Herde nach der Essensausgabe nicht in alle Winde zerstreuen würde?

    Richtig wäre meiner Meinung nach gewesen, Strafzettel an die Kundschaft zu verteilen, die sich nicht an die Regeln hält.
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  • H. H.
    Das ist halt Würzburg

    konsequentes Handeln steht hier nicht auf der Tagesordnung - Hauptsache einen Sündenbock ausgeguckt, ansonsten können alle machen was sie wollen. Könnte man nicht diesen ganzen Schlaumeiern im Range von Beamten bzw. öffentlich-rechtlich Angestellten mit Einkommensgarantie ein paar "solidarische Einbußen" zumuten, damit sie wissen, wie lausig es den Selbstständigen eh schon geht? Bevor alle möglichen Läden zumachen mit Verweis darauf, man könnte ja bestraft werden, weil sich die Leute, die da was eingekauft haben, unverantwortlich verhalten?

    Ich hoffe, der Anwalt taugt etwas und die Stadt WÜ kann sich den Bescheid coronasicher über den Schreibtisch hängen. Zum Querdenker kann man werden...
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  • G. K.
    Hat die Stadt sich eigentlich beim Kickers-Empfang, ohne Maske, ohne Mindestabstand, auch einen Bußgeldbescheid verhängt???
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  • A. H.
    Maske tragen am Tag in der Öffentlichkeit ist keine Pflicht.
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  • G. K.
    @sanduhr

    Auf Veranstaltungen wäre das aber schon angebracht gewesen, oder? Schon alleine wegen des Beispielcharakters...
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  • G. K.
    Na ja, in erster Linie haben sich die Konsumenten falsch verhalten, wider jedes bessere Wissen und das trotz der Aufforderung weiterzugehen.

    Aber natürlich trägt auch der Wirt eine Verantwortung, spätestens in dem Moment, wo er bemerkt, daß seine Aktion einen Menschenauflauf verursacht, der sich kontraproduktiv zu allen Vorsichtsmaßnahmen verhält. Wobei ich schon verstehen kann, daß man in Zeiten der gastronomischen Grabesstille gerne mal woanders hinsieht, wenn endlich mal wieder ein bißchen Kohle in die Kasse kommt. Jedenfalls hat der Herr Reisser sich anschließend absolut ok verhalten, den weiteren Verkauf eingestellt und, bemerkenswert, die Kritiker zum Gespräch aufgefordert.

    Was in den Kommentaren berechtigt kritisiert wird ist das Verhalten der Polizei, richtig wäre es gewesen, die Leute zu ahnden, die den Mindestabstand nicht eingehalten haben. Da zu kuscheln aber dem Koch eine saftige Strafe aufzubrummen ist unverhältnismäßig und zutiefst unfair.
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  • D. E.
    Die Stadt und die Polizei hatten den ganzen Sommer Zeit sich mit Hygienekonzepten auf den Winter vorzubereiten. Vor jedes Lokal 2 Polisten aufgestellt, die sich um die Einhaltung der Regeln kümmert, dann können alle Lokale wieder aufmachen.
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  • H. S.
    Die Strafe ist absolut gerechtfertigt, als Kneipenchef hätte er wissen müssen, dass es durch seinen Verkauf von Würstchen und Wein an einem Ausflugsziel zu Gruppenbildungen kommen wird....ausserhalb einer Bäckerei oder eines Lebensmittelmarktes habe ich so ein Verhalten noch nicht gesehen....da gibt es keine Ausreden!
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  • T. N.
    Und wie schaut's den bei einer Eisdiele aus?
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  • K. K.
    Diese Erbsenzählerei geht mir auf den Geist (Verzehr 2cm außerhalb, nicht mehr zuständig etc.). Es kamen unnötige Kontakte, ja fast "Aufläufe" zu Stande, u.a. auch ausgelöst durch die Verkäufe des Herrn R. Wenn jemand redlich ist, dann hört er spätestens dann damit auf wenn es das merkt. Wenn er das nicht tut ist er weder redlich noch um Kontaktreduzierung bemüht, sondern stellt sein Gewinnstreben an die erste Stelle und versucht sich dann irgendwie rauszureden, wenn er dann "büßen" soll.
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  • H. T.
    Hat denn die Polizei die Daten der Verzehrenden aufgenommen?
    Denn es waren doch diese, die gegen die Regeln verstossen haben.
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  • R. G.
    Die wären vor Gericht jetzt auch wichtige Zeugen! Wenn man die nicht laden kann dann muss die Unschuldsvermutung gelten.
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  • F. S.
    Es ist schon beeindruckend, mit welcher Konsequenz die Behörden auch die kleinsten Abweichungen von den Corona-Normen verfolgen. Davon könnte das vorherrschende Impfchaos auch ein wenig vertragen.
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  • T. V.
    Muss ich jetzt Angst haben wenn ich meine Leberkaessemmel oder mein Fischbroetchen gleich nach dem Geschäft verzehre! Langsam wird es lächerlich!
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  • J. L.
    Nee. Der Bäcker muss Angst haben wenn Sie das machen. Nicht Sie. Genau darum geht es hier …
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  • Veraltete Benutzerkennung
    BTW: auch wenn heute die Coronaregeln gelockert würden, kämen nur ein Bruchteil der Gäste wirklich dorthin.
    Es fehlt das Vertrauen.
    Das Vertrauen beim Einhalten der Regeln hat Herr Reiser nicht gestärkt. Im Gegenteil, er hat der Branche einen Bärendienst geleistet.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Es ist richtig, dass die Stadt konsequent handelt. Ich finde zwar, dass auf Landesebene Lösungen erarbeitet werden. Solange die aber nicht da sind, müssen wir uns an die Regeln, die ja insgesamt zum Eindämmen des Virus beitragen, halten.
    Ich war im Sommer beim Besuch von Gasstätten (allerdingnur im Aussenbereich) immer wieder erstaunt. Viele Gasstätten waren konsequent. Zum Teil sehr konsequent. Nicht wenigen aber sind die Regeln am Allerwertesten vorbeigegangen. Die Vorsitzende der DEHOGA hätte sich besser mal darum gekümmert. Jetzt hinzugehen und zu jammern und auf Öffnungen zu pochen klingt zu populistisch. Übrigen meine Familie und ich gehen gerne zum Essen. Würden heute die Restaurants geöffnet, wir würden wegen der hohen Risiken und zum Teil nur mangelhafter Hygienekonzepte nicht hingehen. Im Sommer, wenn’s draußen möglich ist, die Inzidenzen zurückgegangen sind und wir möglicherweise mit dem guten Curevac Impfstoff geimpft sind, ja.
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