Den Angehörigen der von einem Würzburger Logopäden missbrauchten Kinder bleibt ein neuer Prozess erspart: Darauf hat sich der verurteilte 38-Jährige Ende vergangener Woche mit seinen Verteidigern Jan Paulsen und Alexander Hübner verständigt. Die Verteidiger zogen ihren Revisions-Antrag gegen das Urteil vom Mai am Montag zurück, wie Rechtsanwalt Paulsen auf Anfrage bestätigte. "Das Urteil ist damit rechtskräftig", sagte Rainer Volkert, der Sprecher des Würzburger Landgerichts.
Nie wieder als Therapeut tätig
Der Logopäde muss wegen 64 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für elf Jahre und vier Monate in Haft. Außerdem darf er nach einer Freilassung nie wieder als Therapeut mit minderjährigen männlichen Personen arbeiten - der Gruppe, aus der er sich seine Opfer suchte.
Die Eltern der Kinder sind noch auf Jahre hinaus damit beschäftigt, die Folgeschäden des Missbrauchs bei ihren Kindern zu dämpfen, so berichteten sie es im Zeugenstand. Dem Ehemann des Verurteilten, der zunächst auch unter Verdacht stand, attestierte die Staatsanwaltschaft, er habe sich weder an den Taten beteiligt, noch davon gewusst. Er verlor aber seine Arbeit und musste sich - weit weg von Würzburg - eine neue Existenz aufbauen. Er ist inzwischen von dem Logopäden geschieden.
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Der Verurteilte hatte Bilder vom heimlichen Missbrauch angefertigt und mit Gleichgesinnten getauscht. Die Ermittlungen zogen seit März 2019 eine Fülle weiterer Verfahren im In- und Ausland nach sich. Über diese Ergebnisse will die Zentralstelle Cybercrime in Bamberg am Mittwoch in einer Pressekonferenz berichten.
Die Beschäftigten der Kindertagesstätten haben nach Erkenntnissen der Ermittler von den Taten nichts bemerkt. Beim nicht-öffentlichen Prozessauftakt im März hat der Logopäde seine Taten "unter Tränen" gestanden. Ein psychiatrischer Sachverständiger ist von einem geringen Rückfallrisiko des Verurteilten überzeugt, wenn der während seiner Haftstrafe eine Therapie erhält.
Ich hoffe nur, dass er nicht nach 5 Jahren guter Führung wieder aus kommt, denn solche Veranlagungen lassen sich siche rnicht ausmerzen. Nach den jahren sollte er in ständige Sicherungsverwahrung.
Das lebenslanges Berufsverbot bezieht sich leider aber nur auf minderjährige Buben, was ich für fragwürdig halte.