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Würzburg
"Uns sind die Hände gebunden": Stadt Würzburg äußert sich zu AfD-Kongress im Congress Centrum
Die AfD trifft sich zu einer Tagung im Congress Centrum Würzburg (CCW). Welche Gründe es für eine Vermietung an die in Teilen rechtsextreme Partei gibt.
Treffpunkt für eine AfD-Veranstaltung: das Congress Centrum Würzburg.
Foto: CTW / Andreas Bestle | Treffpunkt für eine AfD-Veranstaltung: das Congress Centrum Würzburg.
Lara Meißner
 |  aktualisiert: 15.04.2024 02:41 Uhr

An diesem Samstag hat sich die vom Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextrem eingestufte AfD im Würzburger Congress Centrum (CCW) eingemietet. Das bestätigte die Stadt Würzburg auf Anfrage der Redaktion. Zuständig für die Vermietung ist der Betrieb Congress-Tourismus-Würzburg, kurz CTW, ein Eigenbetrieb der Stadt. Anmelder sei der AfD-Bezirksverband Unterfranken.

Von 9 bis 17 Uhr soll laut CTW eine Mitgliederversammlung der Partei im CCW stattfinden. Die Bestuhlung sei für 120 Personen geplant. "Über Inhalt und Teilnehmerkreis haben der Eigenbetrieb CTW und die Stadt Würzburg keine weiteren Informationen", schreibt die Stadt in ihrer Antwort an die Redaktion.

Warum der städtische Betrieb an die AfD vermietet

Doch warum vermietet ein städtischer Eigenbetrieb überhaupt an eine so umstrittene Partei wie die AfD? "Der Kommune sind aufgrund einschlägiger Rechtsprechung bei der Vermietung von Tagungsräumen ihrer öffentlichen Einrichtung CTW ebenso wie hinsichtlich der Frage möglicher Änderungen der Vergabepraxis weitgehend die Hände gebunden", schreibt die Stadt. Das bedeutet: Als kommunale Einrichtung muss das CCW an die Partei vermietet werden.

In Dortmund gab es dazu 2023 sogar ein Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht: Danach sind Kommunen in ihrer Entscheidungsfreiheit, in welchem Umfang sie Zugang zu öffentlichen Einrichtungen gewähren, begrenzt. Die Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein. Seitens der Stadt Würzburg heißt es dazu erklärend: "Ist eine öffentliche Einrichtung einer Stadt Veranstaltungen aller Art gewidmet" – und so ist es das CCW – "bewegt sich die Veranstaltung im Rahmen des Widmungszweckes, wenn nicht etwa bei der konkret beabsichtigten Nutzung Rechtsverstöße zu erwarten sind."

2020 hatte es Proteste gegen eine AfD-Veranstaltung im Würzburger Congress Centrum gegeben

Und wie viel zahlt die AfD für das CCW? Laut Auskunft des CTW beträgt die Raummiete 840 Euro, schreibt die Pressestelle der Stadt. Und weiter: "Der Oberbürgermeister beabsichtigt, unabhängig von dieser Einnahme des CTW, eine Summe in gleicher Höhe aus dem städtischen Haushalt einem humanitären Zweck zu spenden."

Zugutekommen soll die Spende dem Würzburger Verein Wimu e.V. "Willkommen mit Musik". Auf seiner Homepage schreibt der Verein: "Wimu ist (...) 2014 aus einem spontanen Konzert mit Menschen, die flüchten mussten, entstanden." Heute ist der Verein ist Träger einer Musikschule, die mit Geflüchteten und mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusammenarbeitet.

Im Jahr 2020 hatte die AfD schon einmal eine Veranstaltung im CCW organisiert, was zu öffentlichen Protesten geführt hatte.

 
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  • Florian Kuhl
    In Deutschland haben alle nicht verbotenen Parteien dieselben Rechte. Das kann in beide extremen Richtungen oft weh tun, da gehört Aushalten zur Demokratie. Und das ist auch gut so!
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  • Wilfried Kneuer
    Gute Demokraten unter sich ... 🤦‍♂️
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  • Herbert Stapff
    An diesem Abend ist der Koch krank, der Kühlschrank kaputt, das Licht flackert, die Heizung kalt, die Toilette hat Wasserrohrbruch ... ...
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  • Heribert Mennig
    ...wenn nicht etwa bei der konkret beabsichtigten Nutzung Rechtsverstöße zu erwarten sind." Meiner Meinung nach ist diese sog. Partei ein einziger Rechtsverstoß. Auf dieser Mitgliederversammlung werden garantiert menschenverachtende und demokratiefeindliche Aussagen gemacht. Das sind auch Rechtsverstöße. Man hätte also genug Gründe dafür, dass man dieser sog. Partei die Saalmiete hätte verweigern können.
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  • Helga Scherendorn
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Barbara Fersch
    Es dürfte wohl nichts Neues sein, dass auch hier sogenannte "Strohmänner" den Mietvertrag abgeschlossen haben.
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  • Alfred Holl
    Das stimmt so nicht ganz. Bei Gebäuden in öffentlicher Hand kann nicht jede Anfrage einer politischen Partei abgelehnt werden. Das Hausrecht ist hier zu einem guten Teil durch das Recht auf freie politische Betätigung (zu der nun Mal auch Parteisitzungen gehören) ausgehebelt. Der Artikel erklärt das auch genau so.
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  • Ralf Eberhardt
    Sehe ich genauso wie Herr Fiederling. Jeder Anbieter von Räumlichkeiten kann entscheiden, ob und wen er in seine Räume lässt. Ich glaube eher, dass hier keiner gemerkt hat, WER da bucht.
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  • Klaus Fiederling
    "Uns sind die Hände gebunden?" Dass ich nicht lache!!!
    Ein Hausherr kann immer noch selbst bestimmen, wen und was für Gruppen er
    in sein Haus lässt, oder liege ich da falsch? Mein Gott!
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  • Fabian König
    Der Unterschied ist, dass die Stadt Würzburg keine Privatperson, sondern Teil der öffentlichen Gewalt ist. Damit ist sie insbesondere an Art. 21 GO gebunden. Sie kann sich eben nicht die Benutzer ihrer Halle aussuchen. Genauso wenig wie sie Person A den Zugang zum Spielplatz erlauben darf, Person B aber nicht, weil diese eine andere politische Meinung hat. Und nur um das klarzustellen: Ich bin ein Gegner der AfD und bei Leibe kein Konservativer.
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  • Florian Kuhl
    Dass die Stadt grundsätzlich an alle Parteien nach gleichem Recht vermietet ist nur gut und richtig so!
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