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Neustadt an der Aisch
Überraschung im Kreis Neustadt/Aisch: Landrat Helmut Weiß beantragt die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit
Landrat Helmut Weiß, seit 2014 im Amt, hört aus gesundheitlichen Gründen auf. Der Kreistag muss noch zustimmen. Neuwahlen sind für den 9. Juni mit der Europawahl geplant.
Landrat Helmut Weiß informierte öffentlich, dass er auf Grund seines Gesundheitszustandes beim Landkreis die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit beantragt hat.
Foto: Susanne Schwab/Landratsamt | Landrat Helmut Weiß informierte öffentlich, dass er auf Grund seines Gesundheitszustandes beim Landkreis die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit beantragt hat.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 02.03.2024 02:48 Uhr

Manche hatten schon länger damit gerechnet, für manche war es ein Paukenschlag: In einer persönlichen Erklärung am Ende der Sitzung des Kreis- und Bauausschusses des Kreistages informierte Landrat Helmut Weiß öffentlich, dass er beim Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit beantragt hat, auf die bei Zustimmung des Kreistags letztlich die Versetzung in den Ruhestand folgen würde.

Landrat Helmut Weiß sagte: "Meine Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen. Nach reiflicher Überlegung bin ich vor wenigen Wochen zu diesem Entschluss gekommen. Meine Ärzte raten mir schon seit geraumer Zeit kürzer zu treten, Belastungen und Stress einzuschränken. Auf Grund meiner bestehenden chronischen Erkrankung drohen mir andernfalls weitere ernsthafte Erkrankungen und schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen."

Viele Aufgaben warten auf den Nachfolger

Bereits im vergangenen Jahr habe er sich mit einer solchen Entscheidung getragen, ihm sei es aber wichtig gewesen, die damaligen Herausforderungen rund um die Flüchtlingskrise anzugehen, Verantwortung zu übernehmen und den Landkreis wieder in ruhigeres Fahrwasser zu führen. Dies sei schließlich auch gelungen.

Das Amt des Landrates, so heißt es in einer Mitteilung des Amtes, werde weiterhin volles Engagement und vollen Einsatz erfordern. Viele Aufgaben, die angepackt werden müssen, stünden mittel- und langfristig noch bevor, und um dies bestmöglich zu unterstützen, sei es ihm sehr wichtig, das Amt des Landrates geordnet übergeben zu können. Ein Übergang soll laut Mitteilung der Pressestelle nach Neuwahlen noch heuer zur Jahresmitte stattfinden.

Entscheidung liegt beim Kreistag

Die Entscheidung über die beantragte Feststellung der Dienstunfähigkeit sowie über die Versetzung in den Ruhestand trifft laut Mitteilung der Kreistag als oberste Dienstbehörde des Landkreises auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens, das zwischenzeitlich vorliegt. Diese Entscheidungen sind für die Sitzung des Kreistages am 1. März vorgesehen.

Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt dabei nicht unmittelbar, sondern, nach den Regelungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, mit dem Ende des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in welchem die Entscheidung des Kreistages zugestellt wurde – in diesem Falle würde die Versetzung von Landrat Weiß in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Juni erfolgen.

Hinsichtlich einer dann erforderlichen Landratswahl ist eine Zusammenlegung mit dem Wahltermin der Europawahl am 9. Juni angestrebt. Als mögliche Nachfolger werden der Diespecker Bürgermeister und CSU-Kreisvorsitzende Dr. Christian von Dobschütz sowie der Burgbernheimer Bürgermeister Matthias Schwarz (FWG) gehandelt.

 
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