In dem Mietshaus an der Würzburger Grombühlbrücke, das wegen mangelhaftem Brandschutz in Verruf geraten war, wurde im März die Zwangsräumung vollstreckt. Dennoch brennen in dem Haus Nachts immer noch einige Lichter, wie Leserinnen und Leser der Redaktion berichten. Woran liegt das?
Im Juli vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Würzburg eine Nutzungsuntersagung der Stadt Würzburg für 51 Wohneinheiten des Wohnhauses im Stadtteil Grombühl bestätigt. Betroffen waren laut Gerichtsentscheidung "Wohneinheiten im Rampengeschoss/Rampengalerie, Erdgeschoss und Dachgeschoss" des Hauses.
Als Grund wird im Urteil mangelhafter Brandschutz genannt, etwa in Form von unzulässig langen Fluchtwegen. "Weiterhin erfüllten die winzigen Wohnparzellen nicht die Anforderungen an Aufenthaltsräume", so das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Vermieter des Würzburger Wohnhauses hat nach eigener Aussage Käufer gefunden
Dieser Mangel trifft jedoch offenbar nicht auf alle Etagen des Wohnhauses zu, weswegen einige Wohnungen im zweiten und im dritten Stockwerk auch nicht von der Räumung betroffen waren. Diese dürfen weiterhin vermietet und bewohnt werden.
"Die von der Räumung betroffenen Wohnungen sind weiterhin versiegelt", bekräftigt Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, auf Anfrage der Redaktion. Der Bauaufsicht lägen auch keine Bauanträge für diese vor, sodass darin derzeit auch keine Bauarbeiten stattfinden dürften.
Der Vermieter will die Wohneinheiten jedoch nach eigener Aussage lieber veräußern, als selbst umzubauen, wie er auf Anfrage sagt. Er habe bereits einen Käufer gefunden und hoffe, dass eine Kooperation zwischen diesem und der Stadt zustande kommt.
Jetzt will der Eigentümer also "einzelne Wohneinheiten veräußern". Sind aber genau diese in ihrer geometrischen Ausgestaltung im Gesamtbauwerk nicht rechtswidrig?