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Würzburg
Tod eines Polizeischülers in Würzburg: Anklage erhoben
In der Kaserne der Bereitschaftspolizei wurde im Februar ein Auszubildender von einer Kugel aus der Dienstwaffe seines Stubenkameraden getötet. Der kommt nun vor Gericht.
Die Kaserne der Bereitschaftspolizei in Würzburg. Hier wurde im Februar 2019 ein Auszubildender durch den Schuss eines Kameraden tödlich verletzt.
Foto: Patty Varasano | Die Kaserne der Bereitschaftspolizei in Würzburg. Hier wurde im Februar 2019 ein Auszubildender durch den Schuss eines Kameraden tödlich verletzt.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:04 Uhr

Rund acht Monate nach dem Tod des 21-jährigen Polizeischülers Julian K. in Würzburg steht fest: Sein 19-jähriger Freund und Stubenkamerad in der Ausbildung muss sich für den tödlichen Schuss aus seiner Dienstwaffe wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen am Mittwoch auf Anfrage dieser Redaktion mit. "Der Anklage zufolge ist der tödliche Verlauf des Geschehens als Folge eines mehrfachen persönlichen Versagens" des Beschuldigten aus dem Landkreis Schweinfurt "zu bewerten", so Raufeisen.

Im Zimmer der Unterkunft fiel ein Schuss

Am 28. Februar waren die beiden Polizeischüler kurz vor Dienstbeginn in einem Zimmer in der Kaserne der Bereitschaftspolizei im Stadtteil Zellerau, als sich der Schuss löste, wie es vonseiten der Polizei hieß. Ein anderer Beamter hörte demnach den Schuss und eilte zu den jungen Männern in den Raum, wo er den einen lebensgefährlich verletzt, den anderen unter Schock fand. Der angeschossene Polizeischüler erlag später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen.

An der neuartigen Waffe, die gerade erst bei der bayerischen Polizei eingeführt worden war, lag es offenbar nicht, wie Fachleute dieser Redaktion versicherten. Allerdings heißt es in Ermittlerkreisen:  Die zwei jungen Männer sollen schon früher mit ihren Pistolen dort hantiert haben – möglicherweise, um sich mit der Handhabung vertraut zu machen. Dabei gingen sie aber davon aus, dass die Waffen ungeladen waren – ein tödlicher Irrtum.

Die neue Dienstpistole der bayerischen Polizei SFP9 von Heckler & Koch soll bis Ende 2019 in allen Einheiten eingeführt sein.
Foto: dpa | Die neue Dienstpistole der bayerischen Polizei SFP9 von Heckler & Koch soll bis Ende 2019 in allen Einheiten eingeführt sein.

"Ständige Sensibilisierung der Auszubildenden beim Umgang mit Waffen sind Kernthemen bei jeglichen Unterrichtseinheiten", betonte Herbert Gröschel, Pressesprecher im zuständigen Präsidium der Bereitschaftspolizei in Bamberg. Einer der zentralen Leitsätze: "Jede Schusswaffe ist stets als geladen zu behandeln."

Nach dem Wachdienst Patronen nicht gezählt

Beide Polizeischüler waren im zweiten Ausbildungsjahr und hatten in der Ausbildung die Handhabung mit der Waffe vielfach geübt. Beide hatten am Tag zuvor Wache in der Kaserne in der Sedanstrasse geschoben. Nach Ende des Dienstes nahmen sie die Magazine aus der Pistole und gaben sie in der Wache ab, heißt es inzwischen.

Dort wurden die Magazine aber wohl nicht mehr kontrolliert, die Patronen nicht gezählt. Die Magazine kamen gleich in den Waffenschrank, sodass niemandem auffiel, dass eine Kugel im Lauf der Pistole geblieben war. Der Schütze ist seit dem Vorfall beurlaubt.

Staatssekretär Eck: Der Polizeischüler verstand seinen "Beruf als Berufung"

Auf der Beerdigung von Julian K. in Garstadt (Lkr. Schweinfurt) sagte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU), der Getötete habe den "Beruf als Berufung" verstanden. Eck und andere Trauerredner zeichneten das Bild eines zuverlässigen, fröhlichen, verantwortungsbewussten jungen Mannes, der gerne Dart und Bowling spielte, an seinem Heimatdorf hing – und am Fußball.

Bei seinen Freunden hatte Julian den Spitznamen "Gomez", weil der Stürmer des VfB Stuttgart eines seiner Vorbilder gewesen war. Der ehemalige Nationalspieler Mario Gomez hatte vom Tod des "Gomez von Garstadt" durch dessen Mitspieler erfahren. Er schickte als Zeichen seiner Anteilnahme eines seiner Trikots nach Garstadt – versehen mit einer Widmung: "Ruhe in Frieden."

 
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  • Arcus
    Den Schützen alleine für den tragischen Vorfall zu machen ist zu einfach. Den Vorfall juristisch aufzuarbeitgen, das muß sein. Ich bin mal gespannt auf die Strafe, die auf ihn zukommt. Es wird vermutlich wieder eine Strafe sein, die niemanden hilft.
    Ich bin aber gespannt, ob die anderen Verantwortlichen, die eine wohl unzureichend strukturierte und/oder durchgeführte Waffenausbildung zugelassen haben, auch vor den Richter müssen.
    Warum die Patronen nicht nachgezählt und das Patronenlager nicht überprüft wird, kann ich nicht verstehen. Vieraugenprinzip wäre gerade bei der Polizei mehr als angezeigt.
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  • christiane.brod@web.de
    Und trotz aller berechtigter Kommentare,habe ich sehr großes Mitleid mit dem jungen Burschen.Was für eine unsägliche Last muss er mit sich herumtragen.
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  • holle4es
    Ein tragischer Unfall. Aber ob der Heranwachsende ebenso "mild" bestraft wird, wie der "Weinfestraser" vor zwei Wochen? Leider war der Schütze wohl nicht betrunken, daher muss man wohl mit einer härteren Strafe rechnen
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  • ub-ejournals@uni-wuerzburg.de
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  • Kirchgasse2
    Richtig so war es.
    Es war aber auch so das gelegentlich ein Schuß in die Sandkiste ging.
    Nach dem Sreifenlaufen oder Ähnliches.
    Ich selbst habe einen Unfall mit der Waffe in einem Wachhaus mitbekommen.
    LEIDER kommt das vor.
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  • happy01-mfc@web.de
    Leider hat man es geschafft die Altersangaben der beiden durcheinander zu bringen.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Ich hatte bei der BW auch öfter Wachdienst. Bei uns waren die Waffen im Wachhaus aber immer nur teilgeladen (keine Patrone im Patronenlager) und niemals fertiggeladen (Patrone befindet sich nach durchladen im Patronenlager), so das nach dem Entsichern der Abzug betätigt werden kann und sich der Schuss löst!
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  • chrihand
    Ich habe beim Sachkundelehrgang schon vor über 40 Jahren gelernt, dass man IMMER, einfach IMMER das Patronenlager kontrolliert. Wir wurden damals derart gedrillt, dass ich sogar den Zeigefinger automatisch lang mache, wenn ich einen Akkuschrauber in die Hand nehme.
    Später bei der Bundeswehr gab es wortwörtlich was auf die Mütze, wenn man sich beim Hantieren mit der Waffe nachlässig zeigte. Magazin raus, Verschluss öffnen bzw. durchladen und danach mit Mündung in die Sandkiste (oder Luft) Abzug betätigen.
    Sonst hatte man einen Handabdruck auf der Backe. Und das war gut so!
    Da müssen starke Defizite in der Ausbildung geherrscht haben.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Genauso war es und das war auch wirklich gut so!
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  • 4650246
    Dennoch kann es Fehler Einzelner geben, denn vollkommen ist niemand. So etwas kann passieren und bei der Bundeswehr gab es nun auch nur recht wenig Input der zu verarbeiten war. Bei einer Polizeiausbildung sieht das ganz anders aus.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Zuwenig Input??? - 4650246 -

    beim Umgang mit einer Schusswaffe gab (und gibt) es einen ganz klaren und unmissverständlichen: gehe immer davon aus, dass das Ding geladen ist - es sei denn, Du hast gerade eben(!!) selber den letzten Schuss aus dem Patronenlager geholt...

    Und wenn eine/r das nicht kapiert oder nicht beachtet oder beides, ist er/ sie vielleicht nicht die geeignetste Person für einen Job, bei dem man eine solche Waffe führen muss. Egal wieviel oder wenig "Input" sonst noch ist.

    Oder was für ein Gefühl haben Sie, wenn Sie nachts in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten und sich Gedanken drüber machen müssen, wie gut wohl Ihr Gegenüber mit der Handhabung der Waffe vertraut ist???
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