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Würzburg
Tat der "untersten Schublade": Vermeintlicher Freund brachte Rentner um dessen Goldschmuck
Ein 57-Jähriger musstet sich wegen eines dreisten Diebstahls vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Der Prozess brachte düstere Hintergründe ans Licht.
Weil er in die Klinik und auf Reha musste, hat ein Rentner einem vermeintlichen Freund seinen Wohnungsschlüssel überlassen. Doch der verkaufte heimlich seinen Goldschmuck. Nun wurde der Fall vor dem Landgericht Würzburg verhandelt.
Foto: Thomas Obermeier (Symbolfoto) | Weil er in die Klinik und auf Reha musste, hat ein Rentner einem vermeintlichen Freund seinen Wohnungsschlüssel überlassen. Doch der verkaufte heimlich seinen Goldschmuck.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 19.04.2025 02:35 Uhr

Für sein Vertrauen musste ein 80-jähriger Rentner teuer bezahlen. Bevor er einen Krankenhaus-Aufenthalt mit anschließender Reha angetreten ist, hatte der ehemalige Mitarbeiter der Justiz einem guten Bekannten seine Wohnungsschlüssel gegeben. Als er Monate später heimkam, fehlte Goldschmuck im Wert von mehr als 9000 Euro. Den hatte der vermeintliche Freund des Rentners in einem Schlafzimmer-Schrank angeblich nicht gesucht, sondern zufällig gefunden. So schilderte es der 57-Jährige vor dem Landgericht Würzburg. Weil er den Schmuck in Abständen von mehreren Wochen in einem Fachgeschäft für Goldankauf als sein Eigentum ausgegeben und verkauft haben soll, saß der Mann dort zuletzt auf der Anklagebank.

Angeklagter war einschlägig vorbestraft

Für die 8. Große Strafkammer des Landgerichts eine Tat der Kategorie "unterste Schublade". Schamlos habe er das Vertrauen eines alleinstehenden älteren Mannes ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter Claus Barthel. Den Schmuckdiebstahl hatte der Angeklagte sofort nach seiner Festnahme zugegeben: Allerdings habe er nicht nach Wertsachen gesucht, sondern die zufällig gefunden, als der Rentner ihn darum bat, ihm Wäsche in die Klinik zu bringen, erklärte der 57-Jährige. Mit dem Erlös für den Schmuck, unter anderem Ringe, ein Armband und zwei Königsketten, hat er offenbar Mietschulden bezahlt und offene Rechnungen bei seinen Drogen-Lieferanten.

Diebstahl und Betrug waren allerdings nicht die einzigen Vergehen, die den Mann – langjähriger Drogenkonsument und einschlägig vorbestraft – auf die Anklagebank gebracht hatten. Daneben musste er sich auch wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten.

Umfangreiches Waffenarsenal gefunden

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung, nach einem Todesfall in der Szene, hatte die Polizei 800 Ecstasy-Tabletten in einer TV- Kommode gefunden, eine geringe Menge Haschisch sowie ein umfangreiches und ungewöhnliches Waffenarsenal. Laut der Staatsanwaltschaft hielt der 57-Jährige dort eine funktionsfähige Kleinstpistole und Kleinstrevolver vom Kaliber zwei Millimeter griffbereit sowie ein Einhand- , ein japanisches Küchen- und ein Klappmesser in Holzschatullen. Daneben soll sich eine Zwille zum Verschießen von Metallkugeln samt Munition und eine Gaspistole in der Kommode befunden haben.

Er habe die Waffen nur aus Neugierde gekauft, aber nie bei Drogengeschäften verwenden wollen, versicherte der Angeklagte. Doch da hatte das Gericht so seine Zweifel. "Sie schwammen damals nicht im Geld", sagte der Vorsitzende. "Und dann kaufen sie sich Waffen angeblich nur zum Anschauen?" Der Angeklagte zeigte sich geständig. Seine Bezugsquelle für die Ecstasy-Tabletten nannte er allerdings nicht.

Er wurde unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, da eine Therapie nach einem Gutachten trotz der Vorgeschichte "noch nicht aussichtslos ist".

Schmuck war nicht mehr zu retten

Zum Schluss wünschte das Gericht dem Verurteilten "gutes Gelingen der Therapie" und danach ein straffreies Leben. Ohne Drogen wäre der Angeklagte, so Richter Claus Barthel, mit Sicherheit nicht zum Kunden der Justiz geworden. Allerdings rechtfertige der langjährige Konsum von Betäubungsmitteln und die inzwischen vorliegende langjährige Abhängigkeit seine Straftaten nicht. In Raten hat der Angeklagte inzwischen "zur Entschuldigung und Wiedergutmachung des Schadens" 4050 Euro an den Rentner überwiesen. Zu retten war dessen Schmuck nicht mehr. Die meisten Stücke hatte man in dem Fachgeschäft bereits eingeschmolzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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