Ein in Würzburg studierender 28-jähriger Syrer geriet jetzt nicht zufällig wegen angeblicher Drohung mit Anschlägen ins Visier der Behörden. Der Mann war der Polizei bekannt, weil er in der Vergangenheit mehrfach vom Faustrecht Gebrauch gemacht haben soll. Vor kurzem stand er in Würzburg vor Gericht, nachdem er seine deutsche Lebensgefährtin bedroht und misshandelt haben soll.
Inzwischen sitzt der Mann wegen eines spektakuläreren Falles in Untersuchungshaft, die für Staatsschutz zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelt. Nach Informationen der Redaktion steht der Syrer unter Verdacht, Drohungen ausgestoßen zu haben, die als „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ (beispielsweise Anschläge auf staatliche oder religiöse Einrichtungen) gewertet werden können.
Über Details äußert sich die Staatsanwaltschaft, die mit ihren Ermittlungen noch am Anfang steht, derzeit nicht. Sie rechnet nach eigenen Aussagen vom Dienstag nicht damit, dass der Mann gleich wieder aus Untersuchungshaft frei kommt – obwohl bisher keine Indizien auf eine konkrete Tatplanung hinweisen und bei einer Durchsuchung kein Sprengstoff gefunden wurde. Doch nach dem Axt-Attentat eines 17-jährigen Afghanen in Würzburg am 18. Juli und dem aktuell offenbar vereitelten Anschlag eines 22-jährigen Syrers auf einen der Berliner Flughäfen sind Sicherheitsbehörden auch in Unterfranken extrem sensibilisiert. Nach Angaben aus Bamberg prüft die Bundesanwaltschaft, ob sie den Fall des Würzburger Studenten an sich zieht.
Widerspruch gegen Geldstrafe
Obwohl der 28-Jährige wegen einer früheren Handgreiflichkeit in Berlin vorbestraft ist, wäre er jetzt in Würzburg für die brutale Behandlung seiner sechs Jahre älteren Ex-Freundin mit einem Strafbefehl über 1800 Euro davongekommen. Doch er legte Widerspruch ein und beteuerte seine Unschuld. Auslöser für die Auseinandersetzung soll die erklärte Absicht des Mannes gewesen sein, zusätzlich mit einer zweiten Frau eine Beziehung einzugehen. Im Prozess saßen zwei Wachtmeister im Saal – was nicht alltäglich ist. Richter Thomas Behl ging auf Nummer sicher.
Denn der Medizinstudent soll die Frau nach der Anzeige massiv bedroht haben, so dass sie mehrfach im Frauenhaus Schutz suchte. Laut Anklage soll der Mann sie in ihrer Wohnung aufgesucht und gefragt haben, ob sie die Trennung wirklich wolle. Als sie „ja“ sagte – so die Mutter von drei Kindern – habe er geschlagen und getreten, sie an den Haaren gezerrt, ihr ein Messer an den Bauch gehalten und gerufen: „Ich kann Dich umbringen!“ Als sie mit der Polizei drohte, habe er gesagt: „Ruf die doch!“ Vor der habe er keine Angst.
In der Zeit danach habe der Mann sie – trotz vom Gericht verhängter Gewaltschutz-Anordnung – nicht in Ruhe gelassen. Ein Polizeibeamter sagte im Zeugenstand: Die Frau sei häufig unangemeldet auf der Wache erschienen, weil sie Schutz suchte und um ihre Kinder Angst hatte. Wiederholt sei der Mann am Kindergarten oder an der Schule aufgetaucht. Die neueste Masche sei, dass er die Frau anonym oder über Dritte bei Behörden anschwärze.
Hinweise aus der Bevölkerung
Ärztlich attestierte Spuren der Misshandlung an Oberarmen, Oberkörper und Beinen erklärte der Angeklagte mit dem Hinweis, die Frau bekäme schnell blaue Flecken. Sie habe ihn genervt, weil sie über Trennung reden wollte und er sich auf bevorstehende Klausuren konzentrieren musste. Da habe er kurz mal hingelangt, ein Faustschlag, „höchstens zwei“, sie aber weder getreten noch an den Haaren gezogen, betonte er vor Gericht. Ein Messer sei überhaupt nicht im Spiel gewesen.
Mit „Engelszungen“ hatte Richter Behl versucht, ihn zur Rücknahme seines Einspruchs gegen den Strafbefehl zu bewegen: Mit Blick auf die angestrebte ärztliche Tätigkeit handle es sich um eine äußerst „gnädige Entscheidung“. Wenn das Opfer seine Aussagen im Prozess glaubwürdig wiederhole, so Staatsanwalt und Richter, werde es wohl nicht bei der Geldstrafe bleiben. Der Angeklagte zeigte sich unbeeindruckt und wollte einen Prozess. Dies trug ihm schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Körperverletzung und Bedrohung ein. Weil er seine Schuld nicht einsehe, die ehemalige Lebensgefährtin unter Druck setzte, eine Vorstrafe mitbrachte und „weitere Ermittlungen“ laufen, war laut Richter Behl, Bewährung „nicht drin“.
Er bat den Syrer außerdem zur Kenntnis zu nehmen, dass man „in unserem Kulturkreis Frauen nicht schlägt“.
Gegen das Urteil hat der Student Berufung zum Landgericht Würzburg eingelegt – und wäre wohl weiter auf freiem Fuß. Doch inzwischen ist im Ansatz klar, dass es in den „weiteren Ermittlungen“ laut Staatsanwaltschaft Bamberg um den „Anfangsverdachts der Vorbereitung einer Gewalttat“ geht. Ob die zugrunde liegenden „Hinweise aus der Bevölkerung“ aus dem familiären Umfeld kamen, ist bisher nicht bekannt.
Ob die jetzt IM Victoria ermittelt?
Liegt es am Ende vielleicht am Menschen und nicht an der - Achtung Reizwort - Rasse oder - Achtung Reizwort - Religion
Oder bodenständiger formuliert, Deppen gibt`s überall...
Welche Vorstrafen braucht es eigentlich um nicht (Medizin) studieren zu können?
Oder will er Pathologe werden?
korrektive Ruder in die Hand geben.
"Wer zu spät kommt , den bestraft das Leben".
Als allererstes werden mal alle Personen mundtot gemacht, die eine vom AfD-Mainstream abweichende Meinung haben. Und das könnte sich dann z. B. auch auf dieses Forum erstrecken... OK, Sie hätten vielleicht auf Anhieb erstmal kein Problem damit, aber so Lästlinge wie ich schon, und schon deswegen kommt bei mir nix ins Kästchen wo AfD dransteht. Alle anderen, die ihre eigene(!) Meinung weiter offen vertreten können wollen, sollten sich das ebenfalls gut überlegen.
Apropos "Alternative": spätestens seit Star Trek und Mr. Spock wissen wir, es gibt immer Alternativen. Diese aber begreift sich als so ziemlich "alternativlos", und vor Leuten, die (meinen) die Wahrheit gefunden (zu) haben, kann man in der Regel nicht laut genug warnen.
Mit dieser Art von Deutschland hat man schon mal ganz schlechte Erfahrungen gemacht, und ein bisschen was sollte man aus der Geschichte vielleicht doch mal lernen...
Damit hier keiner mehr missliebiges Gedankengut verbreiten kann?
Ich will mir meine Gedankenfreiheit jedenfalls nicht nehmen lassen.
Außerdem bin ich der Meinung, dass die soziale Ungleichheit in unserem Land sowieso zu groß ist, da brauch ich nicht noch die AfD, die die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung zu Gunsten der Arbeitgeber abschaffen will.
Einen Steuersatz von 25 % auf alle Einkommen vom Kleinverdiener bis zum Millionenbezieher finde ich auch nicht richtig. Mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer würde die AfD zumindest auch nicht für die soziale Gerechtigkeit beitragen.
Auch glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, die AKWs in Deutschland bis zum Bersten zu betreiben, davon abgesehen, dass es bereits jetzt keine Endlagerung für den strahlenden Müll gibt.
Wenn ich länger nachdenke fallen mir sicher noch einige Beispiele ein, die in meinem Heimatland nicht möchte, die aber im Programm der AfD stehen.
In diesem Bericht steht ein Satz, der es in sich hat.
Mit einer der schwierigsten Aufgaben, die der einheimischen Bevölkerung im Umgang mit Flüchtlingen aus dem Arabischen Raum bevor steht, ist es, den männlichen Flüchtlingen zu erklären, mit Frauen anders umzugehen, als wie sie es vielleicht gewohnt sind.
Und wer sich nicht an unsere Gepflogenheiten und unsere Rechtsprechung hält, dem steht es natürlich frei, (wieder) dorthin zu gehen, wo er, um es einmal makaber auszudrücken, seinem "Hobby" nachgehen kann ...
Mit Kulturkreis hat das wenig zu tun, siehe Trump.
Abschieben wäre zwar möglich, der käme aber sicher zwecks Rache zurück.