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Ochsenfurt
Sympathie für Putins Angriff auf die Ukraine: Buchstabe Z bringt 79-Jährigen aus Ochsenfurt auf die Anklagebank
Heikler Prozess am Amtsgericht Würzburg: Handelt es sich bei dem Buchstabend Z am Zaun eines Wohnhauses in Ochsenfurt um Meinungsfreiheit oder Propaganda für Russland?
Vor dem Amtsgericht in Würzburg fiel ein Mann aus Ochsenfurt am Mittwoch mit üblen Beschimpfungen auf.
Foto: Daniel Peter | Vor dem Amtsgericht in Würzburg fiel ein Mann aus Ochsenfurt am Mittwoch mit üblen Beschimpfungen auf.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 13.09.2023 02:46 Uhr

Ein Buchstabe hat einen 79 Jahre alten Tischler aus Ochsenfurt auf die Anklagebank des Würzburger Amtsgerichts gebracht. Am Zaun seines Anwesens prangte – für alle Passanten sichtbar – ein überdimensionales Z.

Dies werten einige Bundesländer wie Bayern inzwischen als Sympathiekundgebung für Wladimir Putins Überfall auf die Ukraine. Das kann mit einer Geldstrafe und bis zu drei Jahren Gefängnis enden.

Mann aus Ochsenfurt fällt vor Gericht vor allem mit üblen Beschimpfungen auf

Um die Bedeutung dieses Buchstabens ringt der aufgebrachte Mann am Dienstag mit der Justiz – auf eine Weise, wie man sie nicht jeden Tag vor Gericht erlebt: Er wedelt mit einem Buch von Justizopfer Gustl Mollath, in dessen Tradition er sich gerne sähe.

Die Justiz sei "eine reine Verbrecherorganisation", sagt er. Er beschimpft die Staatsanwältin auf eine Weise, die man lieber nicht wiedergeben mag. Der Angeklagte fällt dem Richter mit wirren Erklärungen ins Wort, kichert bei Verlesung der Anklage, wedelt empört mit den Armen: "Mir steht es bis hier oben, jetzt ist mal Schluss."

Das bestimmt indessen vor dem Amtsgericht Würzburg nicht er, sondern der Richter. Der versucht, dem Angeklagten begreiflich zu machen, um was es geht: Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes Z zu sehen. Der lateinische Buchstabe ist ein von Befürwortern des Kriegs genutztes Symbol und steht mutmaßlich für "Za Pobedu" – "Für den Sieg". Der Buchstabe wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, Autos, Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.

Der Angeklagte schimpft in Würzburg: "Da war ja die DDR mehr Rechtsstaat"

Mehrere deutsche Bundesländer gehen dagegen vor. Die Grundlage dafür ist Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs: Demnach wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen ist.

Der Angeklagte nennt das "Phantasiegespinste". Er sei zwar schon 1975 aus der DDR "in diesen Verbrecherstaat" gekommen, erklärt aber: "Ich bin DDR-Bürger." Der 79-Jährige sagt: "Es ist ungeheuerlich, wie dieses Regime verkommen ist. Da war ja die DDR mehr Rechtsstaat."

Mehr als 140 ähnliche Verfahren in Deutschland wegen des Z-Symbols

Fälle wie diesen hatte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich im Sinn, als er deutlich machte: "Sympathisanten, die in Bayern das Kennzeichen 'Z' der russischen Streitkräfte öffentlich verwenden, müssen wissen, dass sie sich wegen der Billigung von Straftaten strafbar machen können."

Die bayerischen Staatsanwaltschaften würden gegen solche Personen konsequent vorgehen, sagte Eisenreich. Denn: "Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden."

Eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei mehreren Landesbehörden ergab bereits vor über einem Jahr, dass in Deutschland seit Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 mehr als 140 Ermittlungsverfahren aufgrund der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet worden waren. In den meisten Fällen geht es – wie in dem Würzburger Fall – um die Verwendung des Z-Symbols. Da solche Verfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl weit höher liegen, vermutet die Deutsche Presse-Agentur.

Eigenwillige Erklärungen für das Z in Ochsenfurt

Der Angeklagte in Würzburg bestreitet, mit dem Z ein Zeichen seiner Sympathie für Wladimir Putins Überfall setzen zu wollen. "Das ist Verleumdung dieser Drecksjustiz", sagt er. Der "schwarze Lappen" mit einer wirren Buchstabenfolge und dem überdimensionalen Z hänge schon zehn Jahre an seinem Zaun.

Der 79-Jährige aus Ochsenfurt beruft sich auf die Meinungsfreiheit und behauptet: Es sei gar kein Z. Aber er liefert auch keine andere Erklärung dafür: "Das überlasse ich Ihnen." Wenig später behauptet er, das Z sei "ein Kunstsymbol für den Zusammenbruch Deutschlands".

79-Jähriger legt gegen seine Verurteilung vor dem Amtsgericht sofort Berufung ein

Letztlich räumt er vor dem Amtsgericht Würzburg ein, er sei "ein Freund Russlands". Über seinem Grundstück wehe auch eine russische Fahne, wie auch eine sächsische. Und Wolodymyr Selenskyj, der ukrainische Präsident, habe "eine Menge Dreck am Stecken", behauptet der Mann und erhebt wirre Beschuldigungen.

Am Ende sehen Staatsanwältin und Gericht die Anklage als erwiesen an. Das Gericht verurteilt den 79-Jährigen angesichts seiner bescheidenen Rente zu 120 Tagessätzen a 30 Euro. Dagegen legt er sofort Berufung ein.

Der Fall wird möglicherweise demnächst am Landgericht weitergehen – oder die Polizei auf den Plan rufen, wenn der Mann sich weigert, zu zahlen.

 
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Kommentare
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  • Oliver Seitz
    Vorsicht, nach dem bösen Z wird bestimmt das N verboten. Das ist ein liegendes Z 😂
    Hat unsere Justiz nix besseres zu tun?
    Jetzt geht der Schmarrn auch noch beim nächsten Gericht weiter. Steuerzahler hat’s doch
    Und der nette Herr, ab nach Russland.
    Putin braucht doch jeden Mann und wenn es nur einer ist der für Buchstaben malen und Fahnen zuständig ist“€@@„
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  • Matthias Stilp
    Meinungsfreiheit gilt ab jetzt nur für die richtige Meinung?
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  • Fabian König
    Die Meinungsfreiheit gilt, wie alle anderen Grundrechte (mit Ausnahme der Menschenwürde) auch, nicht schrankenlos. Sie steht unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze, hier des StGB, vgl. Art. 5 Abs. 2 GG. In §§ 140 Nr. 2, 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB iVm § 13 VStGB ist die öffentlich zur Schau gestellte Billigung eines Angriffskriegs („Verbrechen der Aggression“) unter Strafe gestellt. Hier geht es nicht allein um die Meinung, der Angriffskrieg sei toll, sondern mit dem „Z“ wird zum Siegen aufgefordert. Dass so etwas strafbar ist, finde ich nicht nur gut, sondern auch richtig.
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