Im Oktober vergangenen Jahres soll eine 40-Jährige auf einem Reiterhof im Landkreis Würzburg einer 29-Jährigen mit einer Peitsche auf den Kopf geschlagen haben. Noch am selben Abend legte die Angreiferin nach und sagte, sie werde die Geschädigte "persönlich kreuzigen". Dafür musste sie sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Würzburg verantworten.
Die Pferde der Frauen stehen beide auf dem Hof. Als sie die Reithalle zur selben Zeit nutzen wollten, kam es zum Streit. Die Angeklagte räumte vor Gericht ein, die Studentin beleidigt und mit einer Gerte in ihre Richtung geschlagen zu haben. Sie habe sie gar nicht treffen wollen: "Ich habe noch nie in meinem Leben jemanden geschlagen. Dafür habe ich meinen Mund." Die Geschädigte berichtete von einem Treffer am Kopf, der einen roten Striemen hinterlassen habe. Fotografiert wurde dieser weder von ihr selbst noch von der Polizei. Medizinisch behandelt wurde die Geschädigte nicht.
Der Vorfall hinterließ seelische Spuren bei der Geschädigten
Noch am selben Abend begegnete die 40-Jährige ihrer weinende Kontrahentin im Stall. Der 29-Jährigen zufolge soll die Kosmetikerin dort gesagt haben: "Wenn du zur Polizei gehst oder mich anzeigst, kreuzige ich dich persönlich." Angst, tatsächlich ans Kreuz genagelt zu werden, hatte die Geschädigte zwar nicht. Spurlos ging der Abend an der jungen Frau dennoch nicht vorbei. Panikattacken und Schlafstörungen waren die Folge. Unter anderem, weil die Angeklagte auch in den Wochen nach dem Vorfall auf dem Reiterhof um sie herumgeschlichen sei und sie fotografiert habe. Deshalb begab sie sich in psychotherapeutische Behandlung und erwirkte ein Kontaktverbot gegen die Angeklagte.
Mehrmals musste die Angeklagte während des Prozesses von der Richterin ermahnt werden, sich wie eine Erwachsene zu verhalten und sich nicht an den "Rand der Lächerlichkeit" zu begeben. Lachen und Grunzen über die Aussagen von Zeugen hätten im Gerichtssaal nichts zu suchen.
Richterin hält "charakterliche Nachreifung" der Angeklagten für notwendig
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ein Schlag in Richtung des Gesichts stelle grundsätzlich eine "immense Gefährlichkeit" dar. Der Verteidiger brachte unter anderem vor, dass seine Mandantin nicht vorbestraft sei und sprach sich für eine Geldstrafe aus.
Die Richterin hielt die Aussagen der Geschädigten insgesamt für glaubwürdiger, wenngleich sie nicht jeden Standpunkt für belastbar hielt: "Wurde sie getroffen? Ja. Gab es einen Striemen auf dem Kopf? Ich weiß es nicht." Bei der Urteilsbegründung machte die Vorsitzende deutlich, dass bei der 40-Jährigen eine "charakterliche Nachreifung" erforderlich sei und verurteilte sie wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 230 Tagessätzen je 30 Euro, was 6900 Euro ergibt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Und auch ich habe in jungen Jahren mal einen Angriff erleben müssen bei dem man mich hinterher massiv bedroht hat, was mir passieren würde, wenn ich damit zur Polizei gehen würde. Nach dem Motto: "Ich weiß, wo Du wohnst!".
Und das hat etwas mit mir gemacht!
Heute kann ich jedem nur raten, schon alleine wegen dieser massiven Bedrohung, Anzeige zu erstatten. Und die Richter möchte ich dazu ermahnen, in solchen Fällen nicht allzu mild zu urteilen, wie es in der Regel jedoch leider der Fall ist: Denn die Opfer solcher Attacken leben hinterher jahrelang in Angst! Die Angreifer bekommen eine sehr moderate Geldstrafe, die sie oft nicht mal bezahlen müssen, weil sie gar kein Geld besitzen. Aber diejenigen, die sie angezeigt haben werden von da an nicht mehr froh, weil sie nur noch in Angst vor der Rache für diese Anzeige leben müssen...
Das Strafmaß für solche Angriffe ist in D. einfach lächerlich zu gering...