Für einen Fausthieb und eine Verletzung bei einem Treppensturz, die er dem Lebensgefährten seiner geschiedenen Ehefrau bei einer Rangelei zugefügt hatte, hat das Amtsgericht Gemünden 2020 einen Rentner aus einer Gemeinde im Sinngrund verurteilt. Die Berufung vor dem Würzburger Landgericht gegen das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Geldstrafe von 2000 Euro hat der Mann nun jedoch zurückgezogen. Diesem Schritt schloss sich auch der Staatsanwalt an, der für den Mann eine Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Der Rentner folgte damit nach einigem Zögern dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Thomas Trapp. Eine Fortführung des Prozesses werde deutlich teurer als die Geldstrafe, stellte dieser fest. Zusätzlich zu dem bereits erstellten Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Rentners wäre ein Gutachten nötig geworden, das seine ungeminderte Schuldfähigkeit hätte feststellen sollen. Auch gab er dem Mann zu verstehen, dass mit einem Freispruch nicht zurechnen sei. Es liege zumindest eine „fahrlässige Körperverletzung“ vor. Ob er jedoch dem Appell des Richters folgen wird, sich mit seiner Frau zu versöhnen, blieb offen.
Angeklagter und Lebensgefährte stürzten Treppe hinunter
Zu der Schädigung des Lebensgefährten seiner zwei Jahre jüngeren früheren Frau kam es, als diese mit ihrem Lebensgefährten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt das gemeinsame Haus betrat. Der Rentner, ein studierter Ingenieur, hatte ein Fahrrad so an der Haustür aufgestellt, dass es umfallen musste, wenn jemand das Haus betritt.
Dies geschah auch am Tag der Tat. Der durch den Lärm alarmierte Mann traf im Flur auf die Frau mit ihrem Lebensgefährten. Es blieb jedoch nicht nur bei Schimpfworten. Der Rentner versetzte dem Mann einen Faustschlag ins Gesicht. Auch einen Besenstiel soll er eigesetzt haben. In der Folge entstand ein Gerangel, durch das beide Männer stürzten und schließlich einige Stufen der Treppe herunterfielen. Dabei verletzten sich beide leicht.
Die ungewöhnliche Absicherung der Haustür mit einem Fahrrad hatte der Kläger vor dem Amtsgericht in Gemünden damit begründet, dass er sich vor Eindringlingen fürchte, seitdem seine Frau die Schlösser ausgetauscht hatte. Wenige Tage vor dem Gerangel war er bereits einmal mit dem Lebensgefährten der Frau aneinander geraten, als dieser Wäsche aus dem Haus holen wollte.