Der Bau- und Umweltausschuss (BUA) der Gemeinde Höchberg hat sich in der vergangenen Sitzung zum zweiten Mal mit dem Bauantrag einer Werbefirma an der Bushaltestelle Karwinkel befasst. Die bundesweit tätige Firma will dort eine 20 Quadratmeter große Werbetafel anbringen (7,64 Meter x 2,69 Meter). Die Gemeinde Höchberg befürchtet, dass dies eine gefährliche Ablenkung für Autofahrer an der vielbefahrenen Bundesstraße 8/27 darstellen könnte. Das Landratsamt Würzburg widerspricht und will den Bau der Werbetafel notfalls ohne Zustimmung der Gemeinde genehmigen.
"Das Vorhaben fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein, beeinträchtigt das Ortsbild und verstößt gegen das Rücksichtnahmegebot", heißt es in der BUA-Beschlussvorlage. "Zusätzlich ist eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs zu befürchten, da eine wesentlich schlechtere Sicht auf das hohe Fußgängeraufkommen entlang der Bushaltestelle gegeben ist."
Höchberger Bürgermeister: Viele Schüle an vielbefahrener Straße
Bürgermeister Alexander Knahn sagte in der BUA-Sitzung: "Gerade zur Mittagszeit sind sehr viele Schüler an der Bushaltestelle." Dafür gab es Zustimmung aus dem Gremium. Bereits im September war der Antrag in Höchberg diskutiert und abgelehnt worden.
Die antragstellende Werbefirma reduzierte anschließend den geplanten Bodenabstand der Tafel von 1,50 Meter auf 0,50 Meter und stellte den Antrag mit Unterstützung des Würzburger Landratsamts erneut. Das, so ist der BUA-Beschlussvorlage zu entnehmen, wolle jedoch den "Bauantrag erforderlichenfalls unter Ersetzung des Einvernehmens" – also gegen den Willen des BUA – verbescheiden. Aber warum?
Darum will das Landratsamt Würzburg die Genehmigung erzwingen
"Inwieweit durch die Werbeanlage eine besondere Gefahr für Fußgänger entstehen soll, erschließt sich dem Landratsamt nicht und wurde auch seitens der Gemeinde nicht ausreichend dargelegt", schreibt das Landratsamt dazu auf Anfrage der Redaktion. Dem Bauvorhaben stünden keine zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen. "Das heißt, der Antragssteller hat einen Anspruch auf eine Erteilung der Baugenehmigung, weshalb das Landratsamt die Baugenehmigung auch ohne Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens erteilen würde."
Davon ließ sich der Höchberger Bau- und Umweltausschuss nicht beirren: Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Dies dürfte auch im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner sein, die hatten dem Antrag ebenfalls nicht zugestimmt. Gebaut werden wird die Werbetafel wohl dennoch. Denn das Landratsamt ist nach eigener Aussage gesetzlich dazu verpflichtet, den Bauantrag zu genehmigen.
Im Zweifel Amtshaftung ...?
Ob diese nun als klassische Plakatwand geplant ist oder modern als digitales Werbemedium mit LED- Technik geht aus dem obigen Bericht nicht hervor.
Da will also nicht irgendwer ein DinA2-Plakat ins Bushäuschen pinnen.
Bestimmt läuft alles im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ab !
Und die Bürger*innen werden ganz bestimmt ja nicht jetzt schon allerorten mit Werbung zugemüllt !