
Ist die AfD eine verfassungswidrige Partei und sollte deshalb verboten werden? Dazu ging es am vergangenen Donnerstag heiß her im Bundestag. Ein überparteilicher Antrag von 124 Abgeordneten wird nun zunächst in den Ausschüssen weiterdiskutiert.
AfD ist ein bundesweit ein rechtsextremistischer Verdachtsfall
Um das Für und Wider eines Verbotsverfahrens geht es auch beim nächsten "Würzburger Kellergespräch" von Main-Post und dem Juristen-Alumni-Verein der Universität Würzburg am Donnerstag, 6. Februar.
Der Ruf nach einem Verbot der AfD gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes wurde zuletzt angesichts der Radikalisierung der Partei noch lauter. Der Verfassungsschutz stuft den AfD-Bundesverband bisher schon als rechtsextremistischen Verdachtsfall und drei Landesverbände als gesichert rechtsextrem ein. Ein neues, aktualisiertes Gutachten steht aus.

Was tun? Was spricht für, was gegen ein AfD-Verbot? In dem "Kellergespräch" stehen sich beide Positionen gegenüber. Eine Jura-Fakultät, zwei Professoren, zwei Meinungen: Klar für ein Verbot spricht sich Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz aus und verweist auf verfassungsfeindliche Ziele der Partei.
Mit 16 weiteren deutschen Jura-Professoren hat er ein entsprechendes Gutachten an den Bundestag geschickt. Ein Parteiverbot sei nicht antidemokratisch, sondern diene dem Schutz des Rechtsstaates vor seinen Gegnern, argumentiert Schwarz.
Gegen ein Verbot wendet sich Strafrechtsexperte und Rechtsphilosoph Eric Hilgendorf. Er warnt vor dem ungewissen Ausgang eines Verfahrens, dessen langer Dauer und einer AfD in der Opferrolle. Man müsse die Partei inhaltlich stellen und die Probleme lösen, die sie groß gemacht haben. Hilgendorf hält das Verbot einer Partei für problematisch, die mehr als 20 Prozent der Bevölkerung hinter sich hat.
Das Streitgespräch moderiert Main-Post-Redakteur Andreas Jungbauer. Es findet am Donnerstag, 6. Februar 2024 um 18 Uhr (Einlass 17.30 Uhr) im Max-Stern-Keller der Alten Universität Würzburg (Domerschulstraße 16) statt – oder bei starker Nachfrage im großen Hörsaal.
Soll gerichtlich überprüft werden,
ob die Existenz einer AfD und das Gedankengut/schlecht, welches sie pflegt, mit unserer Verfassung
zu vereinbaren ist?
Wie man Menschen zur Einsicht bringt, dass Hass, Hetze, Egoismus und Selbstherrlichkeit ein friedliches Zusammen-Leben auf der Erde erschweren,
das ist nochmal ein anderes Thema.
Wie wollen Sie denn jemanden "inhaltlich stellen", der gar keine Inhalte hat sondern nur Emotionen schürt, Herr Hilgendorf?