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Würzburg
17 Jura-Professoren fordern AfD-Verbot und schicken Gutachten an den Bundestag
Zuletzt haben 113 Abgeordnete im Bundestag ein AfD-Verbotsverfahren beantragt. Unterstützung kommt aus der Rechtswissenschaft – auch aus der Uni Würzburg.
Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sieht die Demokratie in der Pflicht, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren – auch mit dem Mittel des Parteiverbotes.
Foto: Daniel Peter | Der Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz sieht die Demokratie in der Pflicht, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren – auch mit dem Mittel des Parteiverbotes.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 30.11.2024 10:15 Uhr

Soll die in Teilen als rechtsextrem eingestufte AfD aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten werden? 17 deutsche Jura-Professorinnen und -Professoren fordern dies – unter ihnen Staatsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz von der Uni Würzburg.

Sie haben ein 31-seitiges rechtswissenschaftliches Gutachten an den Bundestag geschickt. Darin sehen sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Die Experten stützen damit einen von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien vorlegten Antrag zu einem AfD-Verbotsverfahren.

Staatsrechtler Schwarz warnt vor Aushöhlung des Staates

Schwarz hatte ein solches schon in der Vergangenheit befürwortet. Dieser Redaktion sagte er: "Wenn man belegt, wie rassistisch und menschenverachtend die AfD in Teilen operiert, dann gibt es genug Material, das einen Verbotsantrag rechtfertigt." Er wolle nicht zusehen, wie der Staat seine Substanz von innen heraus verliere durch Personen, die ihn ablehnen und bekämpfen.

"Das Parteiverbot ist nicht antidemokratisch, sondern es dient dem Schutz des demokratischen Rechtsstaates vor seinen Gegnern", wird Staatsrechtler Schwarz aktuell von der Uni zitiert. Die Unterzeichnenden verweisen auf die Instrumente der "wehrhaften Demokratie", um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. Dazu zähle das Verbot verfassungsfeindlicher Parteien nach dem Grundgesetz. Dieses Instrument zu nutzen, sei "politische Aufgabe und Verantwortung".

"Klarer Widerspruch zur Menschenwürdegarantie"

Die Juristinnen und Juristen halten ein Verfahren im Fall der AfD für geboten, die Partei sei verfassungswidrig. Dabei könnten auch einzelne Landesverbände verboten werden, selbst wenn sich ein Antrag gegen die Bundespartei richtet. 

Das Gutachten verweist auf die Radikalisierung der AfD. Wörtlich heißt es: "Der in der AfD offen zutage tretende völkisch-ethnisch-kulturell geprägte Rassismus" sei Ausdruck einer "ideologischen Grundhaltung der Partei". Die Juristen sehen hier einen "klaren Widerspruch zur Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes".

Die Partei verstecke ihre eigentlichen Bestrebungen immer weniger. Öffentliche Aussagen und ihr Verhalten offenbarten verfassungsfeindliche Absichten. Dazu gehört aus Sicht der Juristen das Untergraben des Staates, indem politische Akteure und demokratische Prozesse diskreditiert werden – etwa die Medien als "Lügenpresse". Außerdem wolle die Partei den Parlamentarismus vorführen.

Zahlreiche AfD-Aussagen als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit

Ihre Einschätzungen untermauern die Unterzeichnenden mit einer 17-seitigen Sammlung von Aussagen von AfD-Führungspersonal oder Verbänden auf Bundes- und Landesebene. 

Stellung nehmen die Juristen auch zur Kritik an einem Verbotsverfahren, etwa an dessen langer Dauer. Das Verbot der AfD diene nicht der kurzfristigen Entledigung unliebsamer Konkurrenz, heißt es. Es handele sich um ein ausgereiftes und in der Verfassungstradition verankertes Schutzinstrument, das die deutsche Demokratie vor langfristigen Schäden bewahren soll.

Die Unterzeichnenden gehen davon aus, dass schon die Einleitung eines Verfahrens zu einer Disziplinierung der AfD und einer Distanzierung von verfassungsfeindlichen Umtrieben führen könnte.

Weil die Partei im Widerspruch zur Verfassung agiere und "die Demokratie delegitimiert", sei die AfD politisch nicht zu stellen. Demokratische Parteien stünden einem solchen Verhalten faktisch machtlos gegenüber. Die AfD zu verbieten, sei nicht das Ende der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen in der deutschen Gesellschaft, "sondern ihr Anfang". 

 
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  • Bernhard Schebler
    Warum hat man vor der AFD solche Angst, vielleicht ist es genau die Partei, die Deutschland noch retten kann.
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  • Paul Schüpfer
    Wann war das letzte Mal, dass eine derart große Partei in D verboten wurde? Es ist schon eine Ironie der Geschichte, dass sich ausgerechnet sogenannte Verfassungsrechtler dafür aussprechen.
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  • Robert Grünewald
    Ich denke nicht, dass es eine Ironie der Geschichte ist.

    Die Mütter und Väter haben ganz bewusst die Möglichkeit eines Parteienverbots in das Grundgesetz aufgenommen, da man aus der Geschichte gelernt hat.
    Verfassungsrechtler sind genau die Experten, die sich in diesem Rechtsgebiet auskennen und eine profunde Einschätzung geben können.

    Die Tatsache, dass es schon sehr lange kein Verbotsverfahren gab, spricht für das Funktionieren unserer Demokratie und zeugt gleichzeitig davon, dass jene Partei, von der hier die Rede ist, eine ruhmlose Besonderheit in der bundesrepublikanischen Geschichte ist.
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  • Georg Wohlfart-Mitznegg
    Der wichtigste Satz dieses Artikeks steht ganz am Schluß.
    Im Übrigen finde ich sehr gut dargelegt, warum solch eine Verbindung, wie die afd es ist, in Deutschland keine politische Zukunft haben kann.
    Mitunter seltsame Meinungen über Migration,Deutschsein, Ökologie, Klimaschutz und Gesellschaft an sich findet man auch in anderen Politikunionen, dafür braucht es keine afd; und um Hass und Hetze zu befeuern braucht man die auch nicht.
    Außerdem brauchen wir kein anderes Deutschland, die Regierung hat schon genug damit zu tun, dieses Deutschland wieder zukunftsfit zu machen und dabei ist die afd in ihrer Rückwärtsgewandtheit ebenfalls keine Hilfe.
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  • Martin Deeg
    …“Er wolle nicht zusehen, wie der Staat seine Substanz von innen heraus verliere durch Personen, die ihn ablehnen und bekämpfen.“…

    Genau so ist es!

    Es ist völlig inakzeptabel, dass bspw. AfD-Funktionäre ihr verfassungsfernes Menschenbild mit einer Tätigkeit als Polizeibeamte vermischen und quasi die Partei „adeln“ oder mit AfD-Parteibuch in der Fortbildung auf Polizeischulen tätig sind und die Gesinnung so in - ohnehin anfällige - Institutionen hineintragen.
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