
Rund ein Fünftel der Haus- und Grundbesitzer in Ochsenfurt werden im kommenden Jahr mehr als das Doppelte an Grundsteuer B zahlen müssen. Bei fünf Prozent der Steuerpflichtigen steigt die Steuer sogar um mehr als das Fünffache. Knapp zehn Prozent der Eigentümer profitieren hingegen von erheblichen Entlastungen. Das geht aus einer Berechnung der Kämmerei zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform hervor, die zum Jahreswechsel wirksam wird.
Die Reform, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurückführt, sorgt derzeit in den Rathäusern für reichlich Verunsicherung. Der Ochsenfurter Stadtrat hat nun beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei jeweils 350 Prozent zu belassen. Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer steigen dadurch im kommenden Jahr um voraussichtlich 10,1 Prozent auf 1,8 Millionen Euro. Mit der vom Gesetzgeber angestrebten Aufkommensneutralität wird es also nichts. Gleichzeitig ist die Rechnung weiterhin mit Unbekannten behaftet, weil noch nicht alle Steuerbescheide beim Finanzamt vorliegen.
Entscheidung unter Vorbehalt: Noch fehlen viele Steuerbescheide
4784 Objekte im Stadtgebiet sind bebaut oder bebaubar. Sie unterliegen damit der Grundsteuer B. Für elf Prozent davon fehle noch der Steuermessbetrag, aus der die Grundsteuer letztlich berechnet wird, teilt die Stadtverwaltung mit. Bei den landwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) liegt die Fehlquote sogar bei 18 Prozent. Die Fraktionen im Stadtrat zeigten sich deshalb einig, dass der Hebesatz im kommenden Jahr noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollte.
Dass die Stadt unter dem Strich von der Reform profitiert, rechtfertigt Bürgermeister Peter Juks mit dem Inflationsausgleich seit der letzten Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2018 und den steigenden finanziellen Belastung für die Stadt. Damit sind auch die Fraktionen einverstanden. Trotzdem spricht SPD-Sprecher Bert Eitschberger von einer "komischen Reform". Anders als andere Bundesländer habe Bayern einen Sonderweg beschritten und bemesse die Steuer nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach der Größe. "Das halte ich für ungerecht, weil städtische und ländliche Räume gleich behandelt werden, also ein Wohnhaus in München genauso wie eines in Zeubelried", so Eitschberger.
Auch Bürgermeister Peter Juks hätte sich eine andere Umsetzung der Reform gewünscht, wie er sagt, nämlich die Einführung einer Grundsteuer C für brachliegende Bauplätze. Kommunalverbände fordern diese Steuer schon seit langem, um erschlossenes Bauland, das dem Markt entzogen wird, höher belasten zu können. Das Bundesgesetz sieht diese Option vor, als eines von sieben Bundesländern hat Bayern auf die Umsetzung verzichtet.