Im Mittelpunkt einer Verhandlung vor dem Schöffengericht Würzburg standen an diesem Montag 41 Mäuse: gekauft als Lebendfutter für Schlangen und andere exotische Haustiere, dann missbraucht zur sexuellen Stimulation beim sogenannten "Animal Crushing" - dem Töten von kleinen Tieren mit nackten oder beschuhten Füßen. Ein langsamer und qualvoller Tod.
Auf der Anklagebank in Würzburg: eine gelernte Hotelfachangestellte, die sich als Domina etwas dazuverdient hatte, und ihr 46-jähriger Verlobter. Die 48-Jährige aus dem Landkreis Würzburg hatte laut Anklage die Mäuse mit Stiefeln, Stöckelschuhen oder Ballerinas zerquetscht. Ihr Verlobter soll die Szenen mit der Kamera festgehalten haben. Weil sie "gemeinsam Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet haben" wurden beide am Montag vom Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt: der Angeklagte zu 6300 Euro (90 Tagessätze zu je 70 Euro ), die Domina zu 7200 Euro (180 Tagessätze à 40 Euro ).
Das Gericht, so der Vorsitzende Thomas Behl, habe unter anderem die Geständnisse berücksichtigt, so habe man auf eine umfangreiche Beweisaufnahme der Fälle, die einige Jahre zurückliegen, verzichten können.
Auftraggeber war angeblich ein Polizist
Zu einer Zeit, als es ihr finanziell nicht gut ging, habe sie ein Kunde auf "Animal Crushing" angesprochen, so die Angeklagte, und ihr für Bildmaterial gute Bezahlung zugesichert. Der Mann aus Augsburg sei angeblich Polizeibeamter gewesen, deshalb habe sie sich keine Gedanken über die Strafbarkeit gemacht. In der Anklageschrift war die Tötung der Tiere - mit Ort, Uhrzeit und Länge der Filmbeiträge - genau aufgelistet.
Dass man den Fall aus dem Jahr 2015 erst jetzt verhandelte, hat mehrere Gründe: Auf das "Animal Crushing" war die Polizei erst viel später bei Ermittlungen in anderer Sache - Erpressung von Domina-Kunden - gestoßen, dann waren wegen Corona mehrere Verhandlungstermine geplatzt.
Ausschluss von Schöffe beantragt
Am Montag nun sah es zunächst so aus, als würden die Prozessbeteiligten ohne Urteil den Sitzungssaal verlassen. Einer der Verteidiger wollte bemerkt haben, dass ein Schöffe beim Verlesen der Anklageschrift den Kopf schüttelte. Er beantragte den Ausschluss des Laienrichters wegen Besorgnis der Befangenheit. Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Richter, Anwälten und Staatsanwalt auf dem Flur, danach wurde der Antrag zurückgezogen und das weitere Vorgehen besprochen.
Umfangreiches Geständnis, schnelles Urteil
Die beiden Angeklagten gaben das Mäusetreten vor der Videokamera zu, die Frau gestand den ebenfalls angeklagten Besitz von drei kinderpornografischen Bildern auf ihrem Smartphone. Einer ihrer Chat-Kunden aus Österreich, bei dessen "Rollenspiel" sie machte, so ihre Aussage, habe eines Tages vom mutmaßlichen Missbrauch einer achtjährigen Verwandten erzählt. Sie habe, so die 48-Jährige, ihm im Chat geschrieben, er solle davon die Finger lassen. In Österreich sei dies ebenso strafbar wie in Deutschland. Ihr Fehler sei es gewesen, dass sie die Bilder nicht löschte, die ihr der Kunde geschickt hatte.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
Nein!
Ihr Fehler ist es, dass sie total pervers ist. Kein normaler Mensch zertritt lebendige Tiere und jeder normale Mensch meldet Kinderpornographie der Polizei.
Kein Wunder das die Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet hat.
Ich frage mich, was ein Verbrecher für Abscheulichkeiten zu muss, um die hier mögliche Höchststrafe von 3 Jahren JVA zu bekommen.
Wirbeltiere zertreten aus "Spaß" - warum wurde hier kein psychiatrisches Gutachten beantragt?
Und glaubt man ernsthaft, Schöffen und Richter haben keine "Meinung" dazu, solange sie nur nicht während der Anklageverlesung "nicken"...?