
Die Frau, die sich am Montag in Würzburg vor dem Amtsgericht verantwortet muss, quält normalerweise Männer. Das wäre nicht unbedingt strafbar. Wer als Kunde zu einer Domina geht, weiß ja, warum er solche Dienste in Anspruch nehmen will. Aber besonders bizarre Wünsche bringen die Sex-Arbeiterin aus dem Landkreis Würzburg jetzt doch vor Richter Thomas Behl. Der Prozess wird wohl seltene Einblicke in diesen Berufsstand geben: Denn die Anklage lautet auf ein "Vergehen gegen das Tierschutzgesetz".
Auftraggeber lassen zu ihrem Vergnügen Tiere quälen
Es geht um 37 Filme, die ein Auftraggeber aus Augsburg von der Arbeit der Frau anfertigen ließ – angeblich, um sie an Kunden zu verkaufen. Darauf zu sehen ist eine sehr spezielle Art von Fuß-Fetisch: Die Domina wird nicht dabei gefilmt, wie sie mit ihren Schuhen auf ihren Kunden herumtrampelt, sondern wie sie Mäuse unter ihren Absätzen zertrampelt.
"Animal-Crushing" heißt diese spezielle Fetischismus-Form, die im Internet ganz offen angeboten wird, jedoch strafbar ist. Landen solche Fälle vor Gericht, sorgen sie für Aufsehen. So musste sich etwa im rheinland-pfälzischen Koblenz eine ehemalige Zeitsoldatin der Bundeswehr vor Gericht verantworten, die solche Dienste anbot. In Schwetzingen in Baden-Württemberg wurde ein Auftraggeber dieser Praktiken zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Studentin, die seinen Fetisch bediente, erhielt neun Monate mit Bewährung.
Für den Fetisch gibt es genaue Regieanweisungen der Kunden
"Beim Animal-Crushing werden Frauen mit bis zu fünfstelligen Beträgen gelockt, wenn sie mit Schuhen mit hohen Absätzen Kleintiere langsam zertreten", erklärt ein Ermittler. Dabei gibt es genau beschriebene "Regieanweisungen" für Tempo und Reihenfolge dieser Abläufe - sogar Kleidung, Schuhe und Socken werden bestimmt.
Laut Tierschutzgesetz drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wenn man "ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet". Das gilt auch für die sogenannte Verbreitung tierpornografischer Schriften oder Filme.
Angeklagte hat auch als Finanz-Domina Freier erpresst
Gegen die jetzt in Würzburg Angeklagte wurde schon mehrfach ermittelt – ursprünglich, weil sie sich auf eine andere Art von Dienstleistungen spezialisiert hatte: Laut Anklage hat die Frau auch als sogenannte Finanz-Domina gearbeitet - einem Grenzbereich zwischen Gunstgewerbe und Erpressung. Männer ziehen dabei ihren "Kick" aus der Tatsache, dass die Domina erpressbares Material wie peinliche Bilder von ihnen bekommen hat und es zu veröffentlichen droht, wenn nicht immer wieder gezahlt wird.
Im Fall der Angeklagten soll das einem Kunden schließlich zu teuer geworden sein, sodass er sich verzweifelt an die Polizei wandte. Vor Gericht kamen im November 2021 sieben Fälle zur Sprache, wobei die erpressten Summen von 25 bis zu 11.000 Euro reichten. Für ein Geständnis in zwei relevanten Fällen hätte der gleiche Richter die anderen fünf Fälle eingestellt.
Doch das war weder im Sinne des Staatsanwalts noch der Angeklagten. Diese wies darauf hin, dass ihre Kunden weiter dieser angeblich strafbaren Leidenschaft nachgingen - bei einer anderen Domina. Dieser Prozess soll 2022 fortgesetzt werden. Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt.
"...bis zu drei Jahren Gefängnis", aber in der Regel gibt es nur lächerliche Bewährungsstrafen.
"Herstellerinnen", Auftraggeber & Konsumenten müssen mit hohen Freiheitsstrafen "therapiert" werden.